Sorry..
ich muß mal Druck ablassen 😡
Bei genauerem Hinsehen habe ich weit mehr und noch heftigere schriftliche Äußerungen meiner Tochter gefunden, sogar die KM beteiligt sich dran :thumbdown: Soviel verzerrte Selbstwahrnehmung ist mir noch nicht untergekommen, es wird gelogen verdreht verzerrt hauptsache DIE stehen gut dar, ich bin sooooo kurz davor denen so derbe die Meinung zu geigen..
Das zerrt echt an meiner Selbstbeherrschung, irgentwo muß mal die Grenze sein.
Mittlerweile überlege ich ernsthaft, ob ich was gegen diese öffentliche Hetzkampagne unternehmen soll, mir reichts ich hab die Faxen so dicke :gunman: :gunman:
MfG, Holley
Hi Holley,
bleib ruhig - ansonsten spielst Du Ihnen nur in die Hände. Du zahlst ja erstmal nix und dabei bleibts. Dein RA wird Dir schon helfen können.
Geh eine Runde laufen oder mach mal nen Nachmittag im Schwimmbad zum entspannen. Gruß Ingo
Sieh es so, Holley: das Geschenk des Himmels sorgt von allein dafür, keinen Unterhalt mehr zu bekommen.
Die beiden Grazien liefern sich selbst ans Messer.
(Deinen Ärger verstehen kann ich natürlich völlig)!
Was ich noch fand: Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B. tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.).
Aber das hast du sicher aus weitaus berufenerem Beiträgen hier schon gelesen. 😉
Moin Holley,
es ist - wie so oft im Leben - alles eine Frage des Standpunktes.
Bei genauerem Hinsehen habe ich weit mehr und noch heftigere schriftliche Äußerungen meiner Tochter gefunden,
Du könntest Dich auch darüber freuen, dass Töchterchen Dir ohne Not Munition für das anstehende Gerichtsverfahren (Stichwort: Unterhaltsverwirkung) liefert, die zusätzlich zu den anderen Fakten eingesetzt werden kann. Sammeln und abheften.
Mittlerweile überlege ich ernsthaft, ob ich was gegen diese öffentliche Hetzkampagne unternehmen soll,
an einem ähnlichen Punkt habe ich "damals" über einen >>>Offenen Brief<<< nachgedacht, in dem ich bei "interessierten Kreisen" unaufgeregt und sachlich richtiggestellt hätte, was meine Ex an Kamellen über mich und das Ende unserer Ehe verbreitete. Allein die Ankündigung dieses Schrittes hat Madame dann schlagartig verstummen lassen... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
tu nix, was Dir als Beleidigung oder Eskalation ausgelegt werden kann, allerdings ist es das Beste, was Dir passieren kann, dass die beiden schön ausfallend werden. Wenn Du davon mehr bekommen kannst, umso besser, mehr Material für den Rechtsanwalt. Richtig stellen kann man die Sachen auch noch nach der Verhandlung :phantom:
Hab mich unter Kontrolle und werde auch weiterhin nichts auf diese Sachen entgegenen. Meinen Standpunkt mußte ich heute wirklich überdenken, ich stand da recht unvermittelt wiedermal auf dem Falschen, aber es stimmt ja kaputt machen kann man eh nix mehr also sammel ich den Mumpitz und gebs dem Anwalt.
Einen offenen Brief hatte ich vorige Woche schon angefangen, aber ich gestehe das es nicht gut geklappt hat weils dann doch gekocht hat in mir und meine Wortwahl nicht geeignet war etwas klarzustellen. Das ist ne Spur zu heftig gewesen, nicht beleidigend aber direkt, zu direkt. Vielleicht fang ich später nochmal mit einem Versuch an, aber ich warte das kommende Theater erstmal ab.
Danke fürs Einnorden :note:
MfG, Holley
Mittlerweile überlege ich ernsthaft, ob ich was gegen diese öffentliche Hetzkampagne unternehmen soll, mir reichts ich hab die Faxen so dicke :gunman: :gunman:
Neee, schreib nichts dazu, das sieht nicht gut aus, wenn du in dem gleichen Tonfall zurückschreibst. Die Damen reiten sich so selbst hinein, ist doch wunderbar.
:thumbup:
Sind die echt so dämlich?
:question:
hallo Holley,
versuche, auch wenn es schwer fällt, Dich nicht groß gegenüber der Gegenseite zu äußern, sammel alles an Material, SMS, Mails u.s.w.- trage es zusammen und informiere Deinen Anwalt davon. Sollte es vor Gericht gehen, kann vieles von Deiner Seite vorgetragen werden. Aber Dein Anwalt braucht Munition, Info die nicht in Vorfeld raus sollten.
Du wirst sehen, es wird für Dich dann gut ausgehen.
Gruß
sternchen 🙂
Hallo yonder & sternchen 06..
@ Yonder: Tja was soll ich sagen, die Damen sind wirklich so. Was fehlt ist nur noch das Türen-zuschlagen nachdem sie was abgelassen haben (od. gibts einen entsprechenden Smilie? 😉 ), man soll ja nix mehr entgegnen können. Tochter hats sich von der KM angeeignet, Umgang formt halt den Menschen.
@ Sternchen 06: Werds genauso machen, von 2/3 der ganzen Screenshots weiß die Gegenseite nicht das ich sie kenne, so wirds auch erstmal bleiben.
Bin derzeit schon fast mehr neugierig auf den nächsten Brief, als enttäuscht über diese Entwicklung. Nee.. das Messer steckt schon sehr tief im Rücken..
Da ich nicht damit rechne vor nächster Woche was im Postkasten zu haben, wünsch ich Euch erstmal allen ein schönes Wochenende :exclams:
MfG, Holley
Hi Holley,
lass bitte diese Screenshots durch Deinen Anwalt machen und auch von diesem zu Protokoll nehmen. Das ist eine übliche Vorgehensweise, da Du ansonsten Gefahr läufst, dass Deine Screenshots Dir nachher im Verfahren nichts bringen. Gruß Ingo
Danke für den Tipp :thumbup:
Wie sieht das eigentlich aus mit der Verwertbarkeit solcher Internetgeschichten, Posts usw.? In meinem Fall wäre zB eine Einsichtnahme auf die Pinnwand oder den Buschfunk in diesen sozialen Netzwerken gleich einer Offenbarung, dort steht fast minutiös aufgelistet das sie immer und immer wieder die gleichen gesundheitlichen Probleme hat, aber auch weiterhin beharrlich ihren Risikosport betreibt, die Aussagen in meine Richtung finden sich dort genauso. Einen klareren Einblick in die Denkweise und das Verhalten meiner Tochter kanns eigentlich gar nicht geben.
Nur.. ist so etwas verwertbar, was ist zu beachten wenns geht?
MfG, Holley
Hi Holley,
ich kann nichts über die Verwertbarkeit sagen, aber: rein menschlich betrachtet, wenn Du liest: "A hat B vors Knie getreten" und dann weißt, Du darfst dieses Wissen nicht verwerten, dann bleibt trotzdem dieses Wissen im Kopf hängen. Kennst Du das "Spiel", bei dem man den Probanden sagt: "Stellen Sie sich NICHT einen Affen vor?" Die Menschen stellen sich einen Affen vor, einfach weil das Gehirn die Botschaft NICHT ausblendet.
Ich sehe das hier auch so. Selbst wenn er das nicht verwerten darf erweckt so ein Protokoll oder Screenshot ja einen Eindruck. Das heißt, selbst wenn er sich bemüht wird er unterbewusst davon beeinflusst sein.
Schon allein daher würde ich es mir nicht nehmen lassen, das unterzubringen.
Meine Aussage ist aber jetzt ein reines "Bauchdenken" meinerseits.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen..
Heute gabs neue Post, die Gegenseite wills wohl drauf ankommen lassen. Es sind mehrere Seiten, ich fang mal mit einem Schreiben des Amtgerichts an:
**Sehr geehrte Rechtsanwälte,
In der Familiensache xxxx gegen xxxx erhalten sie Gelegenheit, innerhalb von 2Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu dem anliegenden Verfahrenskostenhilfsantrag schriftlich Stellung zu nehmen.
Zu Ihrer Information erhalten sie die beigefügten Unterlagen zur Sache selbst. Eine förmliche Zustellung ist mit der Übersendung dieser Unterlagen nicht verbunden.
In der Sache selbst ist noch nicht zu entscheiden. Zunächst hat das Gericht nur zu prüfen, ob die begehrte Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist.
Neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit setzt dies voraus, das die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht und nicht mutwillig erfolgt (§§76, 113 Abs.1 FamFG, 114 ZPO).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren Ihre außergerichtlichen Kosten, insbesondere Anwaltskosten, nicht erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Richterin am Antsgericht**
Als weiteres ist ein Schreiben der Gegenseite ans Amtsgericht xxxx dabei:
** Antrag der Frau xxxx
(Adressen der Verfahrensbevollmächtigten & Parteien)
wegen Kindesunterhalt
Namens und kraft Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich zunächst derselben Verfahrenskostenhilfe unter meiner Beiordnung zu bewilligen.
Ausweislich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist dieselbe außerstande, die Kosten der Rechtsverteidigung selbst zu tragen
NAch bewilligster Verfahrenskostenhilfe werde ich beantragen:
1. Der Antragsgegner wird verurteilt, Kindesunterhalt in Höhe von 329,00€ beginnend ab Dezember 2011, an die Antragsgegnerin zu zahlen.
2. Der Antragsgegner wird ferner verurteilt, einen Unterhaltsrückstand bezogen auf die Monate Oktober und November 2011 in Höhe von jeweils 329,00€, mithin 658,00€ zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragsgegenseite auferlegt,
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, notfalls gegen Sicherheitsleistungen, die durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.
Mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens gemäß §128ZPO besteht Einverständnis.
Es wird ferner beantragt, bei Anerkenntnis ein Urteil gem. §307 Abs.2 ZPO nach Ablauf der Frist gem. §276 Abs.1 ZPO ein Versäumnisurteil zu erlassen, die Zustellung von Amtswegen vorzunehmen, der Klägerseite zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten eine vollstreckbare Ausfertigung gem. §705 ZPO zu erteilen.
Begründung:
Die Antragstellering ist geb. xx.xx.1992 und leiblicher Abkömmling des Antragsgegners.
Sie ist in allgemeiner Schulausbildung befindlich, lebt im Haushalt der KM aus geschiedener Ehe mit dem Antragsgegner.
Beweis: Schulbescheinigung des xxx-xxxx-Berufskolleg vom 27.09.2011
Sie absolviert im Rahmen des Fachbereichs Drucktechnik ihre Fachoberschulreife.
Insoweit ist der Antragsgegner zum Barunterhalt verpflichtet.
Die Kindesmutter selbst erzielt derzeit keine Einkünftte, sodaß quotenmäßig der Antragsgegner zu 100% des Unterhalts verpflichtet ist.
Beweis im Bestreitensfalle: wird nachgereicht
Der Antragsgegner wurde unter dem 06.10.2011 zur Zahlung des begehrten Kindesunterhaltes angemahnt.
Eine weitere Inverzugsetzung erfolgte unter Konkretisierung des Unterhaltsanspruches unter dem 08.11.2011.
Beweis: Schriftsatz vom 08.10.2011, Schriftsatz vom 06.10.2011 wird nachgereicht
Antragsgegner folgt der Auffassung, die ANtragstellerin hätte keine Kontinuität im Rahmen der Ausbildung dargelegt.
Dies ist jedoch nicht zutreffend.
Antragstellerin überreichte insoweit mit letztem Schriftsatz umd letztem versuch der außergerichtlichen Einigung unter dem 14.11.2011 den beruflichen Lebenslauf:
Beweis: Schriftsatz vom 14.11.2011
Auch aufgrund des Alters der Antragsstellerin, diese ist 19Jahre alt, ist ihr nicht vorzuwerfen, dass sie ihre bisherige Ausbildung nicht stringent durchgezogen hat.
Maßgeblich war eins chicksalhafter Unfall, der sie daran hinderte, weiter die Ausbildung zur Floristin zu absolvieren.
Da sie auf dem Arbeitsmarkt keine reellen Chancen haben wird, auch nur eine Ausbildungsstelle zu finden, war auch auf dringendes Anraten der Bundesagentur für Arbeit der Antragsstellerin nachzulassen, zunächst ihre Fachoberschulreife zu absolvieren.
da der Antragsgegener sich weigert, Unterhalt zu zahlen, war vorstehender Antrag erfolrderlich.
xxxxxxx, RAin**
Aus dem Stehgreif finde ich da ein paar Sachen die so ja nicht richtig, oder unvollständig dargelegt worden sind, verbindliche Angaben zum Verdienst der KM usw fehlen auch immer noch, ebenso Atteste usw.
Was muß ich nun machen, zum Anwalt und ein Schreiben ans AG mit ner saftigen Gegendarstellung? Und dann alles auflisten? Oder nur das Nötigste und die Internetsachen noch als Munition aufheben?
MfG, Holley
HI Holley,
Du hast ja einen Anwalt an Deiner Seite und er wird Dir sicher guten Rat erteilen.
Die liebe Tochter versucht ja jetzt erstmal Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Hier ist dann sicherlich nicht verkehrt, dem Gericht schon mal einen Vorgeschmack auf die "Aussichtslosigkeit" ihres Unterfangen zu gebem, um schon hier einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Ich denke mal, eine stringente Argumentation hin bis zum Verwirkungstatbestand ist nicht verkehrt. Auch wenn darüber natürlich letztlich andere entscheiden müssen, wäre es schon mal eine gute Möglichkeit den "Geldhahn" zuzudrehen. Und so kannst Du sie schon an einem Wundenpunkt treffen - dem mangelnden Geld für einen Rechtsstreit. Bei den von Dir dargestellten Vorwürfen hätte ich damit auch wenig Bauchschmerzen. Gruß Ingo
P.S. Zur Verwertbarkeit: Auch wenn Jugendliche / junge Erwachsene meist keinen Schimmer von der rechtlichen Dimension ihres Handeln im Internet haben, sind Dinge in sozialen Netzwerken, die jeder sehen kann natürlich öffentlich. Vielleicht gibt es dazu noch persönliche Mails an Dich mit entsprechenden Formulierungen / SMS etc. Die Sammlung und Dokumention mit dem Anwalt ist auf jeden Fall ratsam. Er kann Dich dann auch näher beraten. Auch wenn viele hier auf "RAtten" etc schimpfen - er ist im Verfahren ein Organ der Rechtspflege. Das sollte man nicht vergessen. Gruß Ingo
Hi Ingo30..
Hab Dank für Dein Post, mach direkt morgen einen RA-Termin, für den werd ich mich dann entsprechend ausrüsten. Auf jeden Fall hat die Anwältin meiner Tochter wohl was zu den Aussagen im Netz gesagt, denn meine Tochter hat alles von den Seiten gelöscht und mich überall gesperrt.
MfG, Holley
Hi Holley,
gerne 🙂 Deshalb auch schon mein Posting vom 01.12. zur zeitnahen Dokumentation mit Zeugen. Deine Exe und auch ihr RA werden auch nicht doof sein. Vielleicht liest sie hier ja sogar mit. Wissen tut man es nicht. Gruß Ingo
Auf jeden Fall hat die Anwältin meiner Tochter wohl was zu den Aussagen im Netz gesagt, denn meine Tochter hat alles von den Seiten gelöscht und mich überall gesperrt.
Hallo,
warum, denkst du, hat man dir geraten, zu dem Thema die Füße absolut still zu halten? Zitat:
Es reicht derzeit, wenn du die für deinen Anwalt dokumentierst, für eine eventuelle spätere Verwendung vor Gericht. Bis zu einer solchen sollte niemand eine Silbe zur Gegenseite durchdringen lassen, dass aufmerksam dokumentiert wird, was Töchterchen da so schreibt. Klar?
Manchmal habe ich den Eindruck, dass man besser nen Euro in eine Parkuhr wirft und der was erzählt als zu versuchen, Leuten hier zu helfen...
/elwu
Hallo zusammen..
@ elwu: Warum fährst Du mich denn jetzt so an?? Ich habe mich doch auch an das gehalten was mir geraten wurde! Von mir gab es auf diese Posts keinerlei Regung in Richtung meiner Tochter, nicht eine mickerige Zeile.
MfG, Holley
hallo Holley92,
ich gebe Dir wirklich den Tipp, diese Angaben, Anwaltliche sowie Gerichtliche Schreiben nicht so öffendlich hier wieder zu geben. Die Gegenseite
ist genauso firm oder sogar noch besser im Internet, wie Du.
Durch Deine Angaben kanst Du Deine Chancen vor Gericht vermindern !!!
Ich möchte Dir wirklich nur einen sehr guten Rat geben, denn wir haben etwar ähnliches momentan und ich weiss, wie schwer es ist die Beine still zu halten.
Man möchte sich informieren, genaue Sachverhalte wissen, oder einfach, wie stehen meine Chancen, Recht zu Erhalten.
vielleicht kannst Du mich auch direkt anschreiben.
LG
sternchen
Hallo sternchen06..
Hab mir gedacht der damalige Hinweis etwas zu veröffentlichen von den Schreiben war generell gemeint, ok damit bin ich übers Ziel hinaus geschossen. Werde die Schreiben dann erstmal entfernen, sind ja zur Not hier alle immer schnell zur Hand.
Aber stimmt ist sauschwer die Füße still zu halten. Vielleicht können wir uns weiter per PM oder Email austauschen, find hier aber leider keine Adresse von Dir.
Und nun erstmal Posts ändern 😉
MfG, Holley
