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Hilfe! Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt

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 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

brauche dringend Hilfe was so alles zu kommen kann!

Ich hatte Ende 2009/Anfang 2010 mehrmals "Beischlaf" mit einer Internetbekanntschaft. Jetzt bekam ich Anfang Oktober 2011 eine SMS von ihr, dass sie ein Kind von mir bekommen hat. Ich solle mich doch bitte beim Jugendamt melden, damit meine Ehefrau davon nichts mitbekommt. Andernfalls würde sich das Jugendamt bei mir melden. Ich hatte ihr bei der damaligen Affäre auch nicht meinen richtigen Namen genannt, aber durch die Handy-Nr. ist es sicher ein leichtes für das Jugendamt mich aufzufinden. Bitte keine Moralapostel. Ich weiß, das war Sch...

Ich lebe seit 2001 mit meiner Freundin zusammen (verheiratet sind wir nicht). Wir wollten nächstes Jahr heiraten und auch selbst endlich eine Familie gründen und planten auch den Erwerb eines Hauses. Das dürfte ja jetzt leider alles hinfällig sein.

Über die Kindesmutter weiß ich nicht wirklich viel. Sie hatte vor der Affäre bereits 5 Kinder mit mehreren Vätern. Das alter weiß ich jetzt nicht. Ob sie nur nebenbei gearbeitet hat oder richtig berufstätig war, weiß ich auch nicht. Wie das derzeit aussieht weiß ich natürlich auch nicht. Ich befürchte das schlimmste.

Eins ist natürlich klar, bevor ich irgendwas unterschreibe, bestehe ich auf eine Vaterschaftsfeststellung. Bin mir sicher, dass ich nicht der einzige Sexpartner war.

Unabhängig hiervon würde mich aber mal dringend interessieren, was so alles auf mich zukommen kann.

Hierzu die aus meiner Sicht notwendigen Informationen zu meiner finanziellen Situation.

Einnahmen:
Monatliches Netto: 2.200 Euro
Weihnachts-/Urlaubsgeld mtl. : 100 Euro
Steuererstattung mtl.: 40 Euro

Ausgaben (monatlich):
Berufsunfähigkeitsversicherung inkl. LV: 100 Euro (seit 2000)
Riester-Rente: 140 Euro (seit 2000)
Miete: 500 Euro (seit 2007)
Zahnzusatzversicherung: 10 Euro (seit 2007)
Lebensversicherung: 55 Euro (seit 1993)
Rate Auto: 190 Euro (Neukauf Mai 2011 Familienauto: Kombi)
Bausparvertrag: 100 Euro (Januar 2011)
Sonstige Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Auslandskranken, Hausrat, Unfall): 30 Euro (mehrere Jahre)

Weitere Infos:
Fahrstrecke zur Arbeit ist nicht wirklich relevant: 3km einfache Strecke
Kind müsste Ende 2010 geboren worden sein. (ca. 1 Jahr also)
Zuständig wäre das OLG Köln.

1.) Wie hoch ist das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen?
a) für den Kindesunterhalt
b) für den Betreuungsunterhalt

2) Wie hoch wären die evtl. Unterhaltszahlungen
a) für den Kindesunterhalt
b) für den Betreuungsunterhalt

3.) Ab wann müsste ich rückwirkend leisten?  Ab der Geburt 2010, ab Kenntnisstand (Oktober 2011) oder erst ab der Vaterschaftsfeststellung?
a) Kindesunterhalt
b) Betreuungsunterhalt

Es wäre schön, wenn man mir hier bei meinen zahlreichen Fragen weiterhelfen kann. Ich bin verzweifelt

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 14:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus SF13,

und willkommen bei vatersein.de

Nein, ein Moralapostel will ich nicht sein. Trotzdem wäre es wohl besser gewesen, die Finger und noch ganz andere Dinge von dieser Frau zu lassen.

Deshalb mein dringender Rat an Dich

Eins ist natürlich klar, bevor ich irgendwas unterschreibe, bestehe ich auf eine Vaterschaftsfeststellung. Bin mir sicher, dass ich nicht der einzige Sexpartner war.

Bevor Du das alles erledigtst (und Deine Reihenfolge ist korrekt), würde ich reinen Tisch Zuhause machen.

Deine I-Net-Bekanntschaft hat Dir ja schon versteckte Drohungen gesandt. Früher oder später fliegt die Sache sowieso auf.
Und bevor es Deine Partnerin von irgendwoher erfährt, sollte sie es lieber von Dir hören.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:10
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi SF 13

Zur Unterhaltsberechnung kannst du deine Internetbekanntschaft fragen, die weiss wahrscheinlich sehr genau was sie zu bekommen hat. :knockout:
(kleiner Scherz)

Nein, im ernst, ich stimme staengler zu.
Du solltest deiner Freundin das beichten und dann einen Vaterschaftstest machen.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Handynummern sie noch abgespeichert hat.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SF,

auch ich möchte keine Moral predigen - aber eines zu bedenken geben: Eine Ehe und Familie auf einer Lüge aufzubauen wird scheitern. Es ist praktisch unmöglich, (mindestens) 18 Jahre lang eine monatliche Abbuchung/Überweisung vor einem Ehepartner geheimzuhalten; mal abgesehen davon, dass auch irgendwann ein Teenie vor der Tür stehen kann und sagt "hallo Papa, jetzt wollte ich Dich endlich auch mal kennenlernen".

Der eigentliche Vertrauensbruch besteht dann nicht darin, dass Du mal fremd gegangen bist, sondern dass Du über Jahre gelogen hast. Das verzeiht keine Frau. Mag sein, dass sie dann ihre Klamotten packt und geht und aus Eurer Eheschliessung nichts wird; das ist aber ungleich besser als wenn sie das erst dann tut, wenn Ihr bereits Kinder und ein gemeinsames Haus habt: Das ist dann alles auch weg.

Wobei natürlich auch ich Dir unbedingt zu einer Vaterschaftsfeststellung raten würde. Die überaus fruchtbare Affäre kann im Moment sicher nur vermuten, wer alles als Vater des Nachwuchses in Frage kommt; bewiesen ist noch überhaupt nichts. Und bis hier klare Fakten auf dem Tisch liegen, würde ich meiner angehenden Ehefrau auch noch nichts davon erzählen. Einen "Fehltritt" kann man verschweigen und vergessen - nur eben nicht, wenn er zweibeinige Folgen hatte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi SF13

Mir kommt das alles etwas komisch vor. Was war in der Zeit nach der Geburt? Warum wurde Dir von der KM dies per SMS mitgeteilt, und nicht wie üblich oder notwendig per Brief mit Belegen? Du sollst also einfach auf eine SMS eine Vaterschafturkunde und einen Titel zeichnen und wirst gleich dabei erpresst, ansonsten erfährt es eventuell Deine LG? Also allen Ernstes, DAS erfährt sie - wenn es tatsächlich so sein sollte - so oder so.

Und natürlich kein Wort zu "das Kind braucht beide Elternteile, also wie sieht es mit Umgang aus" oder so ähnlich, oder?

Mein Rat wäre: erzähle das Deiner LG (ist ja auch nichts schlimmes, eher komisch) und lass die gewesene Internetbekanntschaft mal Belege liefern. Schon alleine der (dokumentierte) Geburtstermin wäre interessant.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:42
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Ansichten. Es versteht sich von selbst, dass das ganze Merkwürdig ist. Und falls ich tatsächlich der KV sein sollte, komme ich auch nicht drumherum, das meiner Lebensgefährtin zu beichten. Aber darum ging es mir nicht.

Meine Fragen bleiben leider bisher unbeantwortet


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 14:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SF,

Meine Fragen bleiben leider bisher unbeantwortet

in einem Fall wie Deinem ist es vor allem wichtig, strukturiert vorzugehen; es bringt nichts, dritte Schritte vor ersten machen zu wollen.

Der erste Schritt ist daher, die behaupteten Fakten durch einen (von Dir kontrollierten!) Vaterschaftstest zu verifizieren. Sollte sich Deine Vaterschaft als gegeben erweisen, kannst Du über die Höhe von Unterhaltszahlungen nachdenken - aber was sollen Antworten auf diese Frage jetzt bringen? Vor der Feststellung Deiner Vaterschaft will eh niemand Geld von Dir.

Plan B: Nachdem die Dame bislang lediglich eine Handy-Nummer und nicht einmal Deinen richtigen Namen hat, könntest Du natürlich auch Deinen Handy-Provider und Deine Mobilnummer wechseln... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 15:01
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Naja, mein Befinden ist ein anderes. Mir gehts besch...
Kann kaum schlafen
Mir gehen diese Fragen nicht aus dem Kopf

Hatte wohl die falschen Erwartungshaltungen an das Forum


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 15:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum die falsche Erwartunghaltung?

Kurz und bündig. Dein Einkommen ist dein monatliches Einkommen + Weihnachtsgeld etc.. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Moantseinkommen. Vom Brutto darfst du bis zu 4 % priv. Altersvorsorge (aber nur in tatsächlicher Höhe) und dann vom Netto 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen.

Aus dem Rest ergibt sich dann erstmal die Stufe der DDT und damit der Zahlbetrag für den KU. Der KM steht ein Betreuungunterhalt von mindestens 770 € zu (wenn sie vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat) und höchstens in Höhe ihres letzen Einkommens zu. Begrenz durch deine LEistungsfähigkeit.

Im schlismmten Fall wirst du bei deinem Einkommen, alls was über deinem SB von 1050 € der KM ggü. an sie zahlen müssen. Verteilt auf KU und BU.

Welche und wieviel der Schulden anerkannt werden liegt im schlimmsten Fall auch im Ermessen eines Richters.

Den KU müßtest du nach festgestellter Vaterschaft auch rückwirkend zahlen, BU ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser geltend gemacht wurde,

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 15:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Hatte wohl die falschen Erwartungshaltungen an das Forum

Nein, das nicht. Mittlerweile hast Du ja auch schon eine (erste) Rechnung bekommen.

Und dass hier doch ein bisschen moralisiert wurde, würde ich nicht krumm nehmen. Schließlich sind viele der hier Schreibenden auf der anderen Seite, dass sie versuchen, trotz Zahlungen auch das Kind möglichst oft zu sehen.

Und auch den bisherigen Antworten waren ja schon Hinweise, nach denen Du zwar nicht direkt gefragt hast, aber die Gold wert sein können.

Also:
1. Vaterschaftstest
2. Spät. wenn positiv, dann "Beichte" an Partnerin
3. Gedanken machen, ob Du Dich nicht in das Leben Deines Kindes einbringen möchtest (Umgang!)

Viel Erfolg!

Gruß, Toto

Naja, mein Befinden ist ein anderes. Mir gehts besch...
Kann kaum schlafen

"strafe" muss sein  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 15:37




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi SF

Naja, mein Befinden ist ein anderes. Mir gehts besch...
Kann kaum schlafen

Geht es dir mit dem Wissen, das midnightwish dir nun vermittelt hat, besser?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 15:48
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Nicht wirklich.
Hatte die Leitlinien zum Unterhalt anders verstanden.
Dachte, dass meine Vorsorgebeiträge, Berufsaufwendungen und ein Berufsanreiz mir zusätzlich zu den 1.050 Euro zustehen würde
Aber mir ist das zu kompliziert. Daher hoffe ich hier ja auf Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hatte die Leitlinien zum Unterhalt anders verstanden.
Dachte, dass meine Vorsorgebeiträge, Berufsaufwendungen und ein Berufsanreiz mir zusätzlich zu den 1.050 Euro zustehen würde

ob man diese Positionen vorher vom Netto abzieht oder sie hinterher wieder auf den Selbstbehalt draufschlägt, ist mathematisch doch dasselbe. Relativ sicher ist nur: Von 1.050 EUR im Monat kann man kein Haus bauen und keine (zweite) Familie gründen.

Ich vermisse aber immer noch Deine Struktur für die nächsten Schritte. Du setzt Dich ja auch nicht morgens ins Auto und sagst "oh Gott, ich könnte einen Unfall haben und tot sein!" Jetzt angstvoll auf die nächste SMS zu warten halte ich jedenfalls nicht für ein zielführendes Konzept.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 16:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den Berufsanreiz bekommst du nur, wenn es um Ehegattenunterhalt geht.

Beim reinen Betreuungunterhalt mußt du sozusagen der Mutter den Schaden ersetzen, den du ihr durch die Schwangerschaft zugesetzt hast.

Die Vorsorgebeiträge und die Berufsaufwendungen werden bei der Berechnung ja berücksichtigt, in dem sie vor der Berechnung abgezogen werden.

Um dir die Laune noch ein wenig mehr zu verderben. Wenn du mit deiner LG zusammenwohnst kann dir obendrauf noch eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, um die Zahlung evtl. noch ein wenig zu erhöhen.

Ich würde erstmal auf einen Vaterscahftstest bestehen udn dan nweitersehen. Zudem klären ,warum sie sich erst jetzt meldet. Evtl. bist du der letzte in einer ganzen Reihe potentieller Väter. Beim Test darauf achten, das du die Proben nicht aus der Hand gibst und du dir das Ergebnis auch direkt schicken lässt. Ein privater Test ist günstiger als ein gerichtlich angeordneter.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 16:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt angstvoll auf die nächste SMS zu warten halte ich jedenfalls nicht für ein zielführendes Konzept.

Eben und deswegen solltest du als erstes mit deiner Freundin sprechen.

Ob du der Vater bist, steht in den Sternen.
Es reicht nicht aus einfach zu behaupten, das du der Vater bist.
Da könnte ja jeder kommen. 😉

Also, bevor du dir den Kopf über den SB von 1050,- zerbrichst, zerbreche dir den lieber wie du das deiner Freundin so schonend wie möglich beibringen kannst.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 16:43
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke dein Hauptproblem ist einfach aus der Sache wieder "rauszukommen". Aktuell machst du dich total verrückt über ungelegte Eier. Ja, wenn du der Vater bist hast du ein finanzielles Problem der ausgewachsenen Sorte, aber das ist noch nicht klar.

Strukturiert und durchdacht vorgehen ist absolut notwendig, sonst machst du dich vor allem erstmal erpressbar.

Die KM ist wohl nicht grade zimperlich und ich würde erstmal versuchen Schadensbegrenzung zu betreiben. Wenn KM die richtigen Beziehungen hat, hat sie auch schnell Name und Anschrift, da reicht eine Handynummer aus. Also würde ich an deiner Stelle sicherheitshalber erstmal mit meiner Freundin reden. Wenn KM sie zuerst anspricht hast du ein Problem, vor allem machst du dich erpressbar wenn deine Freundin nichts weis.

Nur mal so angenommen: Du bist nicht der Vater, aber du hast totale Panik das deine Freundin von der Sache erfährt. Du bist also auf jeden Fall erpressbar. Wenn die KM zwei oder drei Herren mit der Methode erpressen kann lebt sie finanziell recht gut.

Also, erst denken, dann handeln.

1. Rede mit deiner Freundin.
2. Lass dir eine Geburtsurkunde des Kindes zuschicken und fange an nachzudenken ob es sein könnte. (für den Zweck gibts schöne Berechnungsprogramme über Internet)
3. Sorge für einen außergerichtlichen, privaten Vaterschaftstest. DU nimmst die Probe beim Kind, DU nimmst die Probe bei der KM,  und DU nimmst deine Probe. Dann packst DU das ein und bringst es höchstpersönlich zur Post. Bei solchen Tests ist es absolut notwendig das du alle Schritte wirklich kontrollieren kannst damit keine Schummelei laufen kann. Das Ergebnis läßt du logischerweise auch an deine Adresse schicken.
4. Danach ist entweder alles gelaufen - du bist nicht der Vater oder du bist der Vater und dann macht es Sinn gründlich zu berechnen was du zu zahlen hast. Aber im Prinzip kannst du schon mal davon ausgehen, dass dir persönlich nicht wirklich mehr als diese 1050€ pro Monat bleiben werden.

Warum wir dir jetzt vor allem zu diesem Vorgehen raten?
Weil wir hier schon viel zuviel erlebt und gelesen haben von Vätern die total über den Tisch gezogen wurden, oder fix und fertig gemacht wurden. Deine Chance ist überlegtes und kluges Handeln, nur so hast du die Möglichkeit für dich, und dein Kind das Beste rauszuholen. Wenn du jetzt kopflos reagierst dann bekommst du erst wirkliche Probleme. Probleme von denen du dir heute noch keine Vorstellung machen kannst.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Eben und deswegen solltest du als erstes mit deiner Freundin sprechen.

das halte ich vor der Klärung der Frage, ob SF überhaupt "getroffen" hat und Vater geworden ist, für eine ganz schlechte Idee.

Wenn die Affäre folgenlos geblieben ist, kann man auch den Mantel des Schweigens darüber decken.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 17:08
(@bagger1975)

Servus SF13,

Du hast zu Deinem Problem nun schon einige Tipps bekommen. So wie ich es rauslesen konnte, hat die Dame weder Deinen richtigen Namen noch Deine ladungsfähige Anschrift.

Ich würde in der aktuellen Situation darauf achten, dass dies auch so bleibt und für allenfallsige Kontakte mit der Dame einen Dritten, am besten gleich einen Rechtsanwalt, einschalten.

Ein Rechtsanwalt darf Deine Daten niemandem preisgeben und er hat im übrigen auch ggü. Ermittlungsbehörden oder sonstigen Interessierten ein gesetzliches Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht, sodass ihn niemand -anders als bei Zeugen- zur Preisgabe Deiner Daten zwingen kann.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 17:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Eine Beziehung, in der man über alles reden kann und bei der jeder Fehltritt verziehen werden kann, wäre toll. Ich kann sf aber auch verstehen, wenn er das Thema seiner jetzigen Partnerin erst dann eröffnen will, wenn es ernst wird, d.h. der Vaterschaftstest ihn als Vater ergeben hat und er eben die nä. mind. 18 Jahre Zahl- und evtl. auch Vaterpflichten nachkommen muss.

Wenn sf aber vor einer "Beichte" das Ergebnis des Vaterschaftstest abwarten will, dann muss er auch ein hinreichend gutes Gefühl haben, dass bei einem negativen Test (also er nicht der Vater ist), das Thema erledigt ist und kein weiteres Erpressungspotenzial besteht (nach dem Motto, wenn Du schon nicht der Vater bist, der KU zahlen wird, dann will ich wenigstens Schweigegeld für die Affäre....). Kannst Du Dir da so sicher sein??

Nächste Frage: Hast Du überhaupt Chancen, den Prozess bei einem privaten Vaterschaftstest selbst vollständig unter Kontrolle zu haben? Kommst Du an die DNA-Probe des Kindes ran? Wer bekommt das Ergebnis per Post(!) zugeschickt? Aber auch bei einem teuren, gerichtlichen angeordneten Test wird es Postkorrespondenz geben! Kriegst Du das tatsächlich hin, oder dass Deine Freundin es mitkriegt?

Mir gehts besch...
Kann kaum schlafen
Mir gehen diese Fragen nicht aus dem Kopf

Vielleicht kann Deine Freundin Dir ja aber eine Unterstützung sein?

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 17:33
(@nadda)
Registriert

Hi,

und nochmal die Warnung: Es gibt durchaus Personen die problemlos mit Hilfe deiner Handynummer deine Adresse bekommen können.

Hatte da mal eine sehr unschöne Lebenserfahrung mit einem Herrn der meinte unbedingt was von mir wollen zu müssen das ich nicht wollte. Und ja, der hatte nur eine Handynummer die er sich über Bekannte ergaunert hatte. Mit Hilfe dieser Nummer kam der aber an meinen Namen, meine Adresse und mein Geburtsdatum!

Traust du ihr die miese Tour zu wäre ich extrem vorsichtig.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 18:05




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