Hallo,
in den Wintermonaten verdiene ich saisonbedingt nur ca. 800,00€ netto. Nun habe ich mir einen Teil meines Urlaubs auszehlen lassen. Ist dieses Geld geschützt, oder muß ich es zur Zahlung von Unterhalt voll abführen?
Hallo,
nicht dass ich von einem Vergleichsurteil wüsste, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies unterhaltsrelevantes Einkommen ist. Zwar handelt es sich um eine Einmalzahlung bzw. um sonstige Einnahmen, doch steht dem der entgangene Urlaub entgegen.
Zudem: Wer nix sagt, macht niemanden schlau.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Unbekannt,
hast Du irgend eine schriftliche Verpflichtung über Deine Unterhaltsabgaben?
Mein Mann wurde damals nach der Trennung, unwissend wie er war, von seiner RAin gedrängt einen Vergleich bez. nachehelichem Unterhalt zu unterschreiben. Dieser Vergleich verlangte von ihm dass er ALLES! was über seinem Selbstbehalt lag (incl. Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld) lag als Unterhalt an die Exfrau abzuführen. Damit die Exfrau eine Kontrolle darüber hatte dass er auch ja jeden Cent mehr an sie überweist war er verpflichtet ihr seine monatlichen Gehaltsabrechnungen zukommen zu lassen.
Wenn Du eine ähnliche Vereinbarung hast, vielleicht sogar mit Gehaltsabrechnung, ist es schwierig das zu verheimlichen.
Ansonsten, wenn Du einen festgeschriebenen Unterhaltsbetrag für Deine Ex hast, gehen sie Deine Sonderzahlungen nichts an und Du kannst mit ruhigem Gewissen sagen: was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß...
Viele Grüße,
J.
