Hallo zusammen,
ich bin Mari, leider kann ich mich zur Zeit wegen Rechnerproblemen mich nicht anmelden, aber ich brauche dringlich ein Rat. Ich hoffe, ich darf der Nick von meinem Kollegen benutzen und als eine Frau auf dem Forum auch teilnehmen.
Meine Frage: zur Zeit ich studiere und werde ins Berufsleben ca. in 1 Jahr einsteigen. Bis dahin werde ich und bald kommende Baby auf Sozialhilfe angewiesen. Daß ich, als Studentin keine Sozialhilfeanspruche habe ist mir schon klar. Probleme mit dem Baby. Sozialamt stellt sich quer, wenn der Vater unbekannt ist. Dann zieht er einfach von dem Baby zustehenden Sozialhilfebetrag der Unterhaltvorschuss ab.
Ich weiß sehr wohl, dass diesem Vorgehen zugrunde die Idee liegt, daß der Vater für das Kind aufkommen soll und nicht die Allgemeinheit.
Aber ich bitte trotzdem diejenige, die mit dem "Vater unbekannt" Erfahrungen gemacht haben, mich ein bisschen aufklären, ob es möglich ist damit durchzukommen
Und noch (sorry, daß so viele Fragen auf einmal), wie hoch ist der blöde Unterhaltsvorschuss für das Kind bis 3 Jahre, wenn von der niedrigsten Unterhaltstufe ausgeht?
Vielen Dank im Voraus, Mari
Hi Mari,
Ich hoffe, ich darf der Nick von meinem Kollegen benutzen
Naja, das sorgt schon für einige Verwirrung, gerade wenn man im Forum nach einem bestimmten User sucht...aber lassen wir das mal...
als eine Frau auf dem Forum auch teilnehmen.
Aber selbstverständlich...you're welcome.
Nicht nachvollziehen kann ich, warum dir als Studentin und werdende Mutter keine Sozialhifle zustehen sollte. Grundsätzlich hast du einen Unterhaltsanspruch von 600 € gegenüber deinen Eltern, sofern diese leistungsfähig sind. Dann gibt es noch BAFÖG. Vielleicht informierst du dich [url= http://www.tacheles-sozialhilfe.de}hier [/url] mal genauer.
Alles Gute, auch für dein Baby.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi DT, vielen dank für deine Rückmeldung.
Es ist einfach so, daß ordentlich eingeschriebenen Studenten gem. BSHG keine Sozialhilfeleistungen zustehen. Es gibt eine Ausnahmeregelung, daß in besonderen Lebenslagen, kann davon die Ausnahmen gemacht werden und die Soz.hilfe so uder auf Dahrlehenbasis gewärt werden kann. Aber nicht zu früh freuen!!! Ob es eine besondere Lage liegt im Ermessen des Sachbearbeiter. Und du glaubst nicht, aber bei einer Person, die Krebskrank war, hat man von dieser Regelung keine Gebrauch gemacht. Ein Gericht einzuschalten lohnt bei mir gar nicht! Es geht bei mir ehe höchstens um die höchstens acht Monaten. Meine Eltern sind leider arm und BÄFöK habe ich schon 9 semester bekommen und mir steht nichts mehr zu. Ich werde schon froh sein, wenn mein Kind voller Soz.hilfesatz bekommt, wenn ich kein Ärger mit dem Unterhaltsvorschuß bekomme!!!
liebe grüße Mari
Habe mich als Mari hier gerade angemeldet!
