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Begrenzung nachehelicher Unterhalt

 
(@max076)
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Hallo,

die Fakten:

Ehedauer: 2 1/2 Jahre, Scheidung in 1/2008, Tochter, 4 Jahre
Vergleich vor Gericht auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt. Eine Begrenzung habe ich leider nicht erreichen können. Dafür hat die KM 600 € fiktives EK sich anrechnen lassen müssen.

Die Richterin meinte, eine Begernzung könne sie (noch) nicht aussprechen. Mann muss sich hierzu später unterhalten.

Die ganze Welt redet jedoch vom neuen U-Recht mit einem Unterhalt für die KM nur noch bis zum 3 Lebensjahr. Die Tochter wird aber im Mai nächsten Jahres schon 5.

Auch hier paar Fakten: kein auffälliges Kind, sehr sozial ausgeprägt, Kindergarten 1 Gehminute entfernt, Betreuung wäre bis 17 Uhr sichergestellt. Mehrer Betreuungspersonen aus dem Umfeld der KM kümmern sich mit um die Tochter.

Von daher: wie schätzt ihr die Lage ein, Anfang nächsten Jahres mich um eine Befristuung für den KM-Unterhalt zu bemühen ?

In dem Zusammenhang noch ne Frage:
Bei einem "neuen" Kind mit meiner jetzigen Lebensgefährtin. Fällt der Unterhalt gem. der neuen Rangordnung ab dem Monat weg, wo das Kind geboren wird oder schon früher ? Wie ist hier die Rechtslage - hier dürfte doch wenig Diskussionen aufkommen, denn die neue Rangfolge ist doch klar geregelt oder ?

Danke für paar Hinweise.....

Max


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 21:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Max,

Fällt der Unterhalt gem. der neuen Rangordnung ab dem Monat weg, wo das Kind geboren wird oder schon früher ?

Erstmal zu dieser Frage. KU für das neue Kind ist ab dem Moant fällig, in dem das Kind geboren wurde, BU für die KM schon 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Aber wie kommst du auf das schmale Brett, das ab diesem Zeitpunkt kein Unterhalt für die Erstmutter mehr fällig ist?

Nur, wenn der Mindestunterhalt für 2 Kinder in ihren entsprechenden Alterstufen nicht gewährleistet ist, gehen die Mütter dieser Kinder leer aus.
Ansonsten teilen sich die Kinder den Rang 1 und die entsprechenden Mütter den Rang 2, womit beide gleichberechtigt sind.

Die ganze Welt redet jedoch vom neuen U-Recht mit einem Unterhalt für die KM nur noch bis zum 3 Lebensjahr. Die Tochter wird aber im Mai nächsten Jahres schon 5.

Tja, es steht in keinem Gesetz, das ab dem 3. Lebensjahr Schluß mit dem Unterhalt für Mami ist. JA, die Eigenverantwortung wurde gestärkt, was aber nicht automatisch heißt das der Unterhalt wegfällt. In erster Linie müssen Gründe für einen weiteren Unterhalt in den Bedürfnissen des Kindes liegen. Z.B. fehlende Betreuungsmöglichkeiten, besonderer Betreuungbedarf des Kindes (das kann auch der bevorstehende Schulstart sein)
Gerade bei vorhergehnden Ehen wird das Gesetz sehr moderat angewandt. Das heißt, das die KM weiterhin nicht mehr als halbtags arbeiten müssen, solange das Kind die Grundschule besucht, bzw. ihnen längere Zeiten zum Auffinden einer Vollzeitstelle gewährt werden.
Deiner Ex werden schon 600 € fiktiv angerechnet, du kannst ein Verfahren probieren, ob es Erfolgsaussicht hat, kann dir hier wohl kaum jemand sagen. Ich tendiere eher zu "nein".

Allerdings muß ja wegen des neuen Kindes und dessen Mutter eh eine Neuberechnung stattfinden, die den EU mit Sicherheit senken  wird.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 22:10
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

... dass der U für die EX ganz wegfällt, gebe ich Dir recht. Aber er wird sich deutlich reduzieren. Erst die beiden Kinder, dann die Ex. Für mein "neues" Kind, angenommen es würde eines kommen, und den U für die aktuelle Frau muss ich ja nicht zahlen, so dass unterm Strich ein Gewinn da ist.

Betrachtet man meine monatliche Zahlung für die Faulheit einer Frau, die für 1100 Euro im Monat morgend im Bett liegen kann, dann ist es schade, dass man dafür noch Geld zahlen muss. Dass ich für mein Kind ein Leben lang zahlen werde, steht ausser Frage. Nur nicht wie gesagt für die fehlende Arbeistmoral der Ex. Dem gilt es ein Ende zu setzen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 22:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

das ist ein wenig ne Milchmädchenrechnung.

Denn auch wenn du mit Kind und dessen Mutti zusammenlebst kostet das ja auch Geld. Klar, es wird weniger in Richtung KM! und Kind 1 fließen, aber gebraucht wird das Geld ja trotzdem.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 22:40
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

.... Milchmädchenrechnung ?

Selbst wenn am Ende des Tages nur ein einziger Euro mehr für mich, mein "neues" Kind und die Mutter dieses neuen Kindes bleiben würde, dann ist das schon ein Erfolg. Ein Erfolg, wie gesagt, gegen Faulheit auf meine Kosten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2009 00:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaub du hast nicht verstanden, was ich meinte.

Auf Seiten der KM 1 wird es weniger Geld geben, Das ist völlig richtig.

Damit bleibt dir und deiner neuen Familie mehr Geld auf dem Konto. Auch das ist richtig.

Aber du machst damit keinen Gewinn, denn das Geld wird ja für dein kleineres Kind und dessen Mutter, wenn diese nicht arbeitet gebraucht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 00:22
 elwu
(@elwu)

... dass der U für die EX ganz wegfällt, gebe ich Dir recht. Aber er wird sich deutlich reduzieren. Erst die beiden Kinder, dann die Ex. Für mein "neues" Kind, angenommen es würde eines kommen, und den U für die aktuelle Frau muss ich ja nicht zahlen, so dass unterm Strich ein Gewinn da ist.

Betrachtet man meine monatliche Zahlung für die Faulheit einer Frau, die für 1100 Euro im Monat morgend im Bett liegen kann, dann ist es schade, dass man dafür noch Geld zahlen muss. Dass ich für mein Kind ein Leben lang zahlen werde, steht ausser Frage. Nur nicht wie gesagt für die fehlende Arbeistmoral der Ex. Dem gilt es ein Ende zu setzen....

Hallo,

wie viel der 1100 sind jeweils für KU und BU, und wie hoch ist dein steuerlicher Vorteil aus dem eingeschränkten Realsplitting? Davon ab: verstehe ich das richtig, dass deine neue Frau noch gar nicht schwanger ist, d.h. du hier keinen gegenwärtigen Anlaß für die Fragen bzgl. eventueller Auswirkungen eines neuen Kindes auf den BU der Ex hast?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 00:56