Hi Insel,
es gibt kein gemeinsames Kind.
Trotzdem zählt die ehefrau als Berechtigte, also 225 euro wegen 2 Berechtigter
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Guten Tag,
1. ihr habt recht: es sind 225€/Monat , auch rückwirkend.
2. Die Ehefrau war im Ersten Schreiben sowie jetzt im Zweiten Schreiben genannt bezügllich Unterhaltsbedürftig
3. Mein Stiefkind ist aus der Berechnung raus und neu dazu gekommen ist wenn ich beide Schreiben vergleiche die Kindesmutter meines leiblichen Kindes.
4. Die Die Rangfolge: 1.Kind 2. KM 3. Ehefrau
Wenn ich richtig rechne und vorallem wenn die KM meines leiblichen Unterhalt für sich selbst geltend macht:
2011 zur verteilung : 420€ minus 225€ = Rest 195€
2012 zur verteilung : 395€ minus 225€ = Rest 170€
Restbetrag durch KM und EHEfrau ergibt ein weiteres PLUS für die KM ?
Rückwirkend kann sie für sich selbst nix fordern oder? Erst muss sie mich Auffordern ?
Kann ich dieses Schreiben vom JA nun ohne Bedenken beurkunden lassen ? Nochmal zur Info : die KM steht nun mit als Unterhaltsbedürftig drin auf Rang 2, aber ohne einen Betrag.
Laut Jugendamt sind KM und Ehefrau auf den restbetrag zu verweisen!
lg
Hi hugo,
IMO ist die Rangfolge;
1. Rang: Kind
2. Rang: KM und Ehefrau gleichberechtigt
IMO kann die KM keinen BU rückwirkend verlangen, nur für die Zukunft und da wäre sie mit deiner Frau im gleichen Rang und müßte sich die Verteilmasse, die sich über 1050 € bewegt teilen.
Hat denn die KM dich zu BU aufgefordert und wenn ja, wann?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein, keine Aufforderung bis jetzt. Ab welchem Zeitpunkt ist schluss mit BU ?
Hi,
ich sehe keine Gleichberechtigung von KM und Ehefrau - die KM kommt in Rang 2 und die Ehefrau in Rang 3, da weder ein gemeinsames Kind vorhanden ist noch eine Ehe von langer Dauer besteht.
Also bleiben 70,- als potentieller BU für die KM. Aber erst ab Aufforderung, diesen zu zahlen und nur dann, wenn das Kind noch unter drei Jahre alt ist oder die KM bei einem älteren Kind tatsächlich gehindert ist, ihr früheres Einkommen zu erzielen.
Die 225,- kannst Du titulieren lassen, das ist ok.
Gruss von der Insel
Hi,
sehe ich wie Inselreif. Für die Ehefrau ist der "Schadensverursacher" = KV zuständig, zumindest bis zum 3. Geburtstag. BU kann ab festgestellter Vaterschaft m. E. auch rückwirkend gefordert werden, weil sie erst durch die festgestellte bzw. anerkannte Vaterschaft gegen den Vater eine Forderung stellen kann (dann aber auch unverzüglich). Soweit ich das in Erinnerung habe, haben wir das schon mal diskutiert, dass in diesem Zusammenhang auch rückwirkend gefordert werden kann, weil man ohne Vaterschaftsfeststellung tatsächlich (nämlich rechtlich) gehindert war, den Unterhalt geltend zu machen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Stimmt,
das hatte ich irgendwie nicht auf dem Schirm
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Schade das mir hier niemand von den Antwortgebern dazu rät, erstmal das ganze bezüglich der rückzahlung auf "unbillige härte" zu prüfen :exclam:
1. Der Betrag für die vergangenheit kann nicht sofort bezahlt werden
2. 100€/Monat = 5 Jahre Abzahlen
3. 50€/Monat = 10 Jahre abzahlen
Dies gilt es nun zu prüfen, befor ich das ganze titulieren lasse !
ich merke, Foren verleiten zu fehlern und irrtum! doppelt gesichert hält bekanntlich besser :exclam:
Hugo,
es hat Dir keiner geraten, irgend etwas für die Vergangenheit titulieren zu lassen.
Rückwirkend zu zahlender Unterhalt wird nach den in den betreffenden Jahren tatsächlichen Verhältnissen errechnet; dazu haben wir keine Angaben. Davon abgesehen, dass ohne weitere Angaben sowieso niemand hier abschätzen kann, ob und für wie lange etwas rückwirkend zu zahlen ist.
Gruss von der Insel
ich merke, Foren verleiten zu fehlern und irrtum!
Aha. Interessante Schlussfolgerung.
Dann ist es wohl besser, wir führen dich nicht noch weiter in Versuchung, weitere Fehler zu machen und stellen die Beratung ein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
DIese Berechnung ist für die Zukunft und für die vergangenheit
225€ künftig
und 5600€ rückwirkend
würde ich das ganze so titulieren lassen, rote karte für mich !
tituliert werden quasi mit diesem schreiben das künftige und die verganheit. da wird nichts unterschrieben. habe eine frist und bisdahin solls mein anwalt prüfen.
Das JA sagt halt gehen sie das ganze beurkunden und danach erfolgt die rechnung der rückzahlung! netter versuch vom JA!
Was genau ist jetzt Dein Problem?
Natürlich wird das JA oder eben auch die KM versuchen, eine rechtmäßige Forderung titulieren zu lassen, gutes Recht eines jeden Gläubigers. Deine Einwendungen können sich nur darauf beziehen, ob die Forderung der Höhe nach korrekt ist. Ich kann da auch keine Unbilligkeit erkennen. Welche genau sollte das sein? DU hast doch von Anfang an gesagt, es ist Dein Kind. Was hat Dich davon abgehalten, Rücklagen zu bilden?
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn z.B. Der Kindesvater den rückwirkenden Betrag nicht auf einmal bezahlen kann.
Eine Ratenzahlung nicht möglich ist.
Die Kindesmutter war zur keiner zeit daran gehindert meinen Namen zu nennen. Nur weil eine schlampe behauptet du bist Vater , heißt das nicht: oh shit, ich könnte Vater sein jetzt muss ich Rücklagen bilden.
Da müssten ja Tausende Herren sofort nach Behauptung einer Kindesmutter sparen . Balla balla
Geht's noch ????
Da müssten ja Tausende Herren sofort nach Behauptung einer Kindesmutter sparen.
Hallo hugoboss,
Die überwältigende Mehrheit aller Eltern, die ich kenne, haben keine Zweifel an der Abstammung ihrer Kinder. Wo eine solche Behauptung: "Du wirst Vater!" zusammen mit der tatsächlichen Möglichkeit (ungeschütztern Verkehr mit der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum) auf dem Tisch liegt, ist die Vorbereitung auf die mögliche Vaterschaft nicht "balla-balla" sondern Ausdruck von Realitätssinn.
Du hast bereits während der Schwangerschaft gewusst, dass du als möglicher KV in der engeren Wahl gewesen bist. Was hat dich daran gehindert, mit dieser Information verantwortlich umzugehen? Euer Kind kann nichts dafür, dass du bei der Auswahl seiner Mutter wenig Menschenkenntnis und Geschmack bewiesen hast. Wohnen, essen und gekleidet werden muss es trotzdem.
Mit welchem Recht willst du weniger zahlen als ein Vater, der von Anfang an zu seinem Kind steht? Und der von Anfang an ein gutes Verhältnis zur KM hat?
Schönen Sonntag noch 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo hugoboss,
Mit welchem Recht willst du weniger zahlen als ein Vater, der von Anfang an zu seinem Kind steht? Und der von Anfang an ein gutes Verhältnis zur KM hat?
Schönen Sonntag noch 🙂 Biggi
Stell dir vor, es gibt auch Frauen, die behaupten du bist Vater, aber jedem versuch einen Test zu machen ausweichen.
Stell dir vor, es gibt auch Frauen, die behaupten du bist Vater, aber jedem versuch einen Test zu machen ausweichen.
Ja. Und?
Soll es deshalb ein Bonusprogramm für Väter mit schlechtem Geschmack und mangelhafter Menschenkenntnis (bei der Auswahl der Damen, mit denen sie ungeschützt verkehren) geben?
Dass eine Frau bei ungeschütztem GV schwanger werden kann, lernen meines Wissens bereits Drittklässler.
Dass du der Dame "beigewohnt" hast, war wohl trotz aller Animositäten zwischen euch von Anfang an unstrittig.
So what?
Mittlerweile ist bewiesen, was zuvor nur vage vermutet und gelegentlich behauptet wurde. Was kann eure Kleine dafür, dass ihre Mutter und ihr Vater ein seltsames Verhältnis zueinander, zur Realität und zur Wahrheit haben? Essen, trinken, wohnen, gekleidet werden und spielen muss sie deshalb trotzdem. Das kosten Geld. Ob dir das passt oder nicht.
Dass du vor diesem Hintergrund eine andere Frau mit einem Sohn von einem anderen Mann geheiratet hast, ist deine Privatsache. Und absolut kein Grund, eurer Tochter vorzuenthalten, was sie zum Leben braucht. Für deine bizarre Lebensplanung kann doch deine Tochter mit deiner Ex nichts. In diese Lage hast du dich doch samt Ehefrau und Ex-Geliebter selbst manövriert.
Gute Tipps hattest du genug. Z.B. dieser hier von @Schattendad von Mai 2010:
Wichtig ist keinen Stress zu machen, viel wichtiger hingegen ist DOKUMENTIEREN und ggf. Gesprächsprotokolle anzufertigen insbesondere mit dem Jugendamt und vorher NIX zu unterschreiben, insbesondere keine Abtretungen, Zusagen oder auch Titel. Zeiten notieren und auch die Personen die dabei waren als Zeugen.
Was du machen kannst in der Zwischenzeit:
Unterlagen zusammen sammeln und zu schauen was du noch alles brauchst wegen einer eventuellen zu erwartenden Unterhaltsberechnung bzw. das entsprechende Auskunftsersuchen der Ämter. In etwa dir schon einmal bei uns hier eine "grobe" Berechnung abholen wegen den zu zahlenden Unterhalt und den Rückständen die auch dich zukommen werden wenn du der Papa bist. Rücklagen bilden!
Diese Vaterschaft und die absehbaren finanziellen Folgen haben dich ja gant sicher nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen. Deine aktuellen Probleme stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit deinem jahrelangen Vogel-Strauß-Verhalten. Den Kopf in den Sand zu stecken führt selten zu sinnvollen Entscheidungen.
Dafür kann niemand etwas - außer dir. Deine kleine Tochter kann dafür am Allerwenigsten. Und um sie geht es hier in erster Linie. Nicht um dein Recht auf ein sorgloses Leben. Mit zwei Frauen und zwei Kindern ist dir dieser Weg - Sorglosigkeit - längst versperrt.
Schönen Sonntag 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi Hugo,
ich verstehe immer noch nicht, wo Dein Problem ist.
Du möchtest jetzt wegen der Vergangenheit keinen Titel errichten? Dann tituliere halt nur für die Zukunft.
Wegen der Rückstände wirst Du dann verklagt und erhältst einen entsprechend teureren Titel vom Gericht erstellt, mit oder ohne Ratenzahlung, das lasse ich mal dahingestellt sein. Unbillige Härte kann ich da nicht erkennen.
Oder Du erstellst gar keinen Titel, dann wirst Du halt wegen der Rückstände und der laufenden Zahlungen verurteilt, mit entsprechend höherem Streitwert. Das Ergebnis in der Hauptsache ist gleich, nur die Kosten sind höher. Eine Befristung auf das 18. Lebensjahr etc. wirst Du bei Gericht allerdings nicht festgeschrieben bekommen.
Gruss von der Insel
Moin hb,
Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn z.B. Der Kindesvater den rückwirkenden Betrag nicht auf einmal bezahlen kann.
Eine Ratenzahlung nicht möglich ist.
ich kann Deine künstliche Empörung ebenfalls nicht verstehen; da ist auch nichts "unbillig": Seit fast zweieinhalb Jahren turnst Du hier mehr oder weniger aufgeregt wegen dieser Vaterschaft herum. @Biggi hat zitiert, das Du (mindestens) einmal darauf hingewiesen wurdest, Rücklagen zu bilden. Wenn Du diesen Rat nicht beherzigst, ist das Dein Problem; nicht das Deiner Ex oder der Allgemeinheit. Und Du bist auch kein armes Opfer einer gierigen Ex.
Leistungsfähig bist Du laut eigenen Angaben sowohl für den laufenden KU als auch für die ratenweise Rückzahlung der aufgelaufenen Unterhaltsschulden. Angesichts der Sachlage wäre bei einer gerichtlichen Klärung auch Dein Selbstbehalt keine heilige Kuh; ein Gericht könnte durchaus einwenden, dass es Dein Problem ist, wenn Du keine Rücklagen bildest, sondern stattdessen ein "Darlehen" beim Steuerzahler nimmst, das jetzt eben wieder zurückgezahlt werden muss - auch um den Preis, deshalb eine Zeit lang mit weniger als Deinem SB zurechtkommen zu müssen. Hättest Du in dieser Zeit Miet- statt Unterhaltsschulden aufgehäuft, wären die auch nicht vom Tisch, nur weil der Vermieter nicht jede Woche auf der Matte stand.
In meinen Augen geht auch der halbherzige Versuch, das Kind Deiner Ehefrau in Deiner UH-Berechnung unterzubringen (oder dort drin zu lassen), in diese Richtung. Jetzt mach mal klar Schiff und bring Deine Finanzen in Ordnung. Das aktuelle Schlamassel hast Du mit Deiner Vogel-Strauss-Politik schon zum allergrössten Teil selbst verursacht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Hugo,
ich merke, Foren verleiten zu fehlern und irrtum!
Ich schliesse mich mal den diversen über diese Aussage verwunderten Ansichten an ...
Wer sich von Internet-Foren, die er mit Halbinformationen füttert, eine vollumfängliche, hellseherische Hilfestellung erwartet, und darauf basierend Entscheidungen trifft, begeht in der Tat einen Fehler.
Hast Du zur Rückzahlungsaufforderung einen anderen Thread ?
Wenn hierauf Deinerseits mit "nein, den gibt es nicht" geantwortet wird, ist man umso mehr verwundert, dass Biggie dann doch einen 2,5 Jahre alten Thread ausbuddelt ...
... sorry, da kommt man sich ein wenig veräppelt vor.
Die Möglichkeit der "Unbilligkeit" besteht zwar grundsätzlich ... zumindest was den Zeitraum ab den ersten Kontakten mit dem JA betrifft, solltest Du da aber nicht wirklich allzu viel Hoffnung drauf verschwenden.
Gruß
United
...and the winner is
Der Kindesvater! 18 Monate rückwirkend unterhalt zahlen muss ich nicht :thumbup: Jugenamt frägt ob 9 Monate ok sind 😉 Soll ich pokern ? oder Einwilligen ? hm hm hm
Dass mein Mandant angesichts des Verhaltens der Kindesmutter berechtigte Gründe hatte, an dem Wahrheitsgehalt der Mutter zu zweifeln, und nun eine med. Feststellung seiner Vaterschaft verlangte, kann nicht als Verzögerungsmanöver des Mandanten gesehen werden
Mein Mandant war sofort nach der Geburt des Kindes bereit, seine Vaterschaft anzuerkennen.Wenn dieses Anerkenntnis nicht sofort nach der Geburt abgegeben bzw. dem Jugendamt gegenüber erklärt wurde, dann ist dies die Folge des Verhaltens der Kindesmutter, weil diese das Amt nicht oder nicht sofort über den Vater informierte und das Amt sich möglicherweise zu lange Zeit liess,
Hät ich die scheisse beurkunden lassen , eieieiei .....
