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Wiederheirat und Auswirkungen auf den Unterhalt

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine Exfrau hat vor zwei Wochen wieder geheiratet. Vor einem halben Jahr hat sie ihre Immobilie (Einfamilienhaus) verkauft und zusammen mit ihrem jetzigen Ehemann ein Dreifamilienhaus gekauft. Dort wohnen sie nun zusammen mit meinen erwachsenen Söhnen (die aufgrund von Schulausbildung bzw Studium noch unterhaltsberechtigt sind). Die beiden weiteren Wohnungen sind vermietet an ihren jetzigen Schwager sowie an die jetzige Stieftochter und deren Freund.

Bisher liegen unsere Haftungsanteile bei ca. 50:50, da wir über vergleichbare Einkommen verfügen.

Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Ehe steuerliche Vorteile zu erwarten sind. Darüber hinaus werden anteilige Mieteinnahmen erzielt bzw. werden geringere Steuerzahlungen fällig (wegen evtl Verluste bei den Mieteinnahmen aufgrund von Anfangsinvestitionen). Insgesamt betrachtet, werden sich also die Haftungsanteile für den Unterhalt für meine beiden Söhne zu meinen Gunsten verschieben.

Welche Möglichkeiten bestehen, eine neue Einkommensberechnung ab 2013 durchführen zu lassen, wenn meine Söhne selbst nicht tätig werden (wovon auszugehen ist, da sich der Gesamtunterhaltsbetrag ja nicht ändert)?

Gruß aus Schwelm


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 15:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wgd,

in Unterhaltsfragen müssen Deine Söhne schon selbst tätig werden. Und klar: Dazu haben sie wenig Veranlassung, solange die Kohle wie gewohnt kommt.

Andererseits:
- Deine Ex hat dieses Haus zusammen mit ihrem Ehemann gekauft; also sind die Mieteinnahmen (mindestens) zur Hälfte auch ihm anzurechnen.
- Wenn Deine Ex nicht gerade im Lotto gewonnen hat, hat sie für ein grösseres Haus jetzt vermutlich auch einen grösseren Kredit an der Backe, den sie einkommsmindernd gegenrechnen könnte.
- Die Wohnungen sind an Verwandte vermietet; damit lassen sich die Mieteinnahmen herunterrechnen, bis ein Nullsummenspiel daraus wird. Niemand ist verpflichtet, mit einer Immobilie Gewinn zu erwirtschaften.
- Selbst wenn für Deine Ex noch ein kleiner Profit rauskäme: Wieviel würden 200 oder 500 EUR mehr Einkommen auf Ihrer Seite an Deinen Zahlungen ändern? Oder anders: Würde es sich lohnen, deswegen ein Fass aufzumachen?

Wenn der bisherige Unterhalt nicht tituliert ist, kannst Du ja von Dir aus einen Fuffi weniger bezahlen und die Reaktion abwarten. Aber wirklich "zwingen" kannst Du Deine Ex zu nichts; sie ist nicht Dir, sondern nur Euren Söhnen auskunftspflichtig, die Dir dann ihre und ihr Deine Einkommensunterlagen vorlegen müssten. Ob sich das lohnt?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 15:45
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo brille 007,

natürlich sind die Mieteinnahmen ihr nicht voll zuzurechnen, aber andersherum natürlich auch nicht voll die evtl. höhere Kreditkosten. Und auch zwischen Verwandten lassen sich die Mieteinnahmen nicht offiziell herunter rechnen; da spielt das Finanzamt nicht mit, da muss schon eine annähernd ortsübliche Miete versteuert werden. Wenn die Mieteinnahmen zur Hälfte 4000 € im jahr ausmachen, ist das schon eine relevante Größe!

Das "Problem" ist, dass sie mit den Söhnen eine Vereinbarung getroffen hat, dass nicht nur ihr eigener Anteil für Kost und Logis etc. verrechnet wird, sondern das mein Anteil auch auf ihr Konto zu fließen hat und so in die Verrechnung einfließt. Ich habe den Eindruck, dass die Unterhaltszahlungen Bestandteil der Immobilienfinanzierung sind.

Gruß aus Schwelm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 16:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus wgd!

Das "Problem" ist, dass sie mit den Söhnen eine Vereinbarung getroffen hat, dass nicht nur ihr eigener Anteil für Kost und Logis etc. verrechnet wird, sondern das mein Anteil auch auf ihr Konto zu fließen hat und so in die Verrechnung einfließt. Ich habe den Eindruck, dass die Unterhaltszahlungen Bestandteil der Immobilienfinanzierung sind.

So oder so wirst Du wohl nix daran ändern können, denn scheinbar sind die volljährigen Söhne damit einverstanden!?

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:12
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin wgd,

unter Zustimmung zu Martin fällt mir noch etwas ein:
Eventuell kann der Selbstbehalt deiner Ex durch das Zusammenleben mit einem 'leistungsfähigen Partner' bzw. Haushaltsersparnis gemindert werden.
Das wirkt sich unter Umständen mehr aus als die Bilanzierung von hälftigem Wohnvorteil, Mieteinnahmen und Kreditaufnahme.
Sollte vom Fachmann geprüft werden...
Gruss Fischkopf


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:17
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo Fischkopf,

klar könnte man das machen...aber dazu wäre doch auch eine neue Berechnung notwendig...und die wird eben nicht gemacht, weil es eben nicht von Vorteil ist...(im umgekehrten Fall aber würden alle Hebel bewegt und die moralische Keule geschwungen, denn nur ein gut zahlender Vater ist ein guter Vater)

Gruß aus schwelm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 16:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fischkopf,

Eventuell kann der Selbstbehalt deiner Ex durch das Zusammenleben mit einem 'leistungsfähigen Partner' bzw. Haushaltsersparnis gemindert werden.
Das wirkt sich unter Umständen mehr aus als die Bilanzierung von hälftigem Wohnvorteil, Mieteinnahmen und Kreditaufnahme.
Sollte vom Fachmann geprüft werden...

das Problem dabei ist, dass es sich um Volljährigen-Unterhalt handelt; @wasguckstdu hat deshalb kein Auskunftsrecht gegen seine Ex, da sie nicht mehr die Anspruchsberechtigte ist.

Überdies hat sie laut Eingangsposting eigene Einkünfte; da spielen Selbstbehalte und Haushaltsersparnis in der Regel - zumindest beim Volljährigen-Unterhalt, für den es auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt - sowieso keine Rolle. Zumal sie mit den Söhnen jederzeit vereinbaren kann, ihren eigenen Unterhaltsanteil - egal ob geringer oder höher - in Naturalien wie Kost und Logis zu leisten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nach Schwelm,

da muss schon eine annähernd ortsübliche Miete versteuert werden.

Sind 2/3 für Dich annähernd ?

Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.

Wenn der bisherige Unterhalt nicht tituliert ist, kannst Du ja von Dir aus einen Fuffi weniger bezahlen und die Reaktion abwarten.

... halte ich für ne gute Idee.
Einen großen Streit anzufangen, würde ich mir gut überlegen ... da können Anwälte lange hin- und herrechnen und am Ende kommt nix raus.
Schade um wertvolle Lebenszeit.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wgd,

Und auch zwischen Verwandten lassen sich die Mieteinnahmen nicht offiziell herunter rechnen; da spielt das Finanzamt nicht mit, da muss schon eine annähernd ortsübliche Miete versteuert werden.

das Finanzamt stellt sich in der Regel nur quer, wenn höhere Kosten als Mieterträge geltend gemacht werden (das gilt dann als "Liebhaberei"; allerdings auch nicht gleich zu Anfang). Es verpflichtet jedoch niemanden dazu, für eine Immobilie ortsübliche Mieten zu verlangen oder "Gewinn" zu erwirtschaften"; man ist nur verpflichtet, die vereinnahmte Miete zu versteuern. Alles andere wäre auch schlecht möglich: Zum einen herrscht in D >>>Vertragsfreiheit<<<; zum anderen könnte durch die Verwandten jederzeit ein Mietvertrag vorgelegt werden, der eine günstige Miete beispielsweise durch Renovierungsarbeiten der Mieter auf eigene Rechnung erklärt.

Das "Problem" ist, dass sie mit den Söhnen eine Vereinbarung getroffen hat, dass nicht nur ihr eigener Anteil für Kost und Logis etc. verrechnet wird, sondern das mein Anteil auch auf ihr Konto zu fließen hat und so in die Verrechnung einfließt. Ich habe den Eindruck, dass die Unterhaltszahlungen Bestandteil der Immobilienfinanzierung sind.

naja, wenn die volljährigen Söhne dem zustimmen, ist dagegen nichts zu sagen. Nichts desto trotz kosten sie Geld, das zumindest teilweise auch aus Wohnkosten besteht; egal, ob das nun ein Mietanteil oder ein Teil einer Hypothekenrate ist. Und wenn sie ihrer Mutter die Entscheidung hierüber überlassen, ist das eben so.

Sicher ist: Der Weg zu einer "gerechteren" Berechnung führt nicht über Deine Ex, sondern über Deine Söhne. Eine mögliche Ersparnis wird vorhersehbar gering sein. Ob Dir das den Aufwand an Zeit, Anwalts- und ggf. Gerichtskosten wert ist, musst Du selbst beurteilen. Aber wäre das Thema nicht ein guter Ansatz, mit Deinen Söhnen einfach mal ein Männerbier zu trinken und ganz generell über ihre Zukunft zu reden?

Grüsles
Martin

PS: Vielleicht könntest Du mal die Frage beantworten, ob der Unterhalt tituliert ist.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:37
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

....natürlich werde ich keinen großen Streit anzetteln...so was kann ganz schnell nach hinten losgehen...ich halte das ganze allerdings für sehr unbefriedigend (aber das ist man ja aus dem Unterhaltsrecht gewohnt)...

...aber ich kann Euch garantieren, sobald die Beträge der DDT angehoben werden oder bei mir irgendeine Einkommenserhöhung ansteht, werden bei mir Forderungen von der EX (nicht von den Kindern) eingehen...ich warte sehnsüchtig auf den Tag, wenn Verluste aus Vermietung und Verpachtung entstehen (weil z.B. ein neues Dach sein muss oder ähnliches) und Sie deswegen mehr Unterhalt verlangen will, weil Sie nicht weiß, dass dadurch ihr Steueraufkommen sinkt und letztendlich ihr unterhaltsrelevantes Einkommen steigt... :phantom:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 16:42




(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Söhnen und werde sie deshalb auch nie dazu veranlassen wollen, in der Unterhaltsangelegenheit in irgendeiner Weise tätig zu werden, weil ich - und zum Glück auch sie - wissen, wie "komisch" ihre Mutter in dieser Frage besaitet ist und dabei schon mal schnell emotional und unsachlich wird...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 16:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

werden bei mir Forderungen von der EX (nicht von den Kindern) eingehen...

auf diese Forderungen musst Du ja nicht eingehen; Du musst nicht einmal darauf antworten. Deine Söhne können zwar Deine UH-Zahlungen auf Muddi's Konto umlenken, aber (höhere) Unterhaltsansprüche müssen sie schon selbst bei Dir geltend machen. Muddi hat da keine Aktien (mehr) drin und auch keine Vertretungsbefugnis. Theoretisch dürfte nicht mal ihr ehemaliger Anwalt Eure Söhne vertreten.

Grüssles
Martin

PS: Du bist auch nicht verpflichtet, eventuelle Einkommenserhöhungen an die grosse Glocke zu hängen.


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:51
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

PS: Du bist auch nicht verpflichtet, eventuelle Einkommenserhöhungen an die grosse Glocke zu hängen.

...ich weiß...allerdings arbeiten bei meinem Arbeitgeber diverse "Kaffeekränzchentanten", die regelmäßig entsprechende Infos weiterleiten...nach meiner letzten Beförderung war noch nicht mal meine erste neue Abrechnung da, aber schon die Forderung der Neuberechnung... :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 16:56
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin wgd,

mein Post bezieht sich nicht auf die absolute Höhe des Volljährigenunterhaltes, sondern auf die Ermittlung der Haftungsquote.
Hatte ich vergessen zu erwähnen  :redhead:
Gruss Fischkopf


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachtrag:

...ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Söhnen und werde sie deshalb auch nie dazu veranlassen wollen, in der Unterhaltsangelegenheit in irgendeiner Weise tätig zu werden, weil ich - und zum Glück auch sie - wissen, wie "komisch" ihre Mutter in dieser Frage besaitet ist und dabei schon mal schnell emotional und unsachlich wird...

das ist die Methode "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass." Deine volljährigen Söhne müssen sich um ihre UH-Fragen nun einmal selbst kümmern; die Vertretungsbefugnis durch Muddi war am jeweils 18. Geburtstag beendet. Wenn Unterhaltsfragen in deren Augen noch immer ein Thema zwischen Muddi und Dir sind (auch bei meinen Kids herrscht(e) dieser Eindruck), darfst Du Dich über die Folgen nicht beklagen.

Aber wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinen Söhnen hast, musst Du beim Unterhalt ja auch nicht auf den letzten Cent genau nur soviel bezahlen wie unbedingt nötig. Andererseits werden sie Dich dann auch nicht gleich verklagen, wenn Du gute Gründe hast, Deine Zahlungen zu verringern. Denn auch das müssten sie selbst tun - und nicht Muddi.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 16:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an.

1. Wenn du etwas ändern willst, musst du gegen deine Kinder vorgehen. Zumindest wenn es einen Titel gibt.
Die Mutter direkt angehen kannst du nicht.

2. Durch den Kauf eines Hauses wird (fast) niemand spontan reicher. Er tauscht nur eine Art von Vermögen in eine andere Art Vermögen um.
Und wenn das Haus nicht ein ganz außergewöhnlicher Superschnapp ist, sind sie durch den Kauf erstmal vermutlich ein klein wenig ärmer geworden.
Z.B. durch Steuern, Makler und Notarkosten.

3. Da du bisher schon eine Haftungsquote von 50:50 hast gehe ich davon aus, dass deine Ex eigenes Geld verdient, möglicherweise genauso viel wie ihr Mann.
In diesem Fall gibt es auch keinen Steuervorteil aus der gemeinsamen Veranlagung.
Und selbst wenn sie nennenswert weniger verdient, hat nicht sie den steuerlichen Vorteil sondern primär er.

Von daher denke ich auch, dass deine Gewinnchancen in keinem guten Verhältnis zum Aufwand und Risiko stehen.
Aber das sind wir ja auch schon gewohnt 🙂

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 21:18