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Unterhalt und Beurkundung

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(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Guten Tag,

bei der Berechnung des Unterhalts wurden Fehler gemacht:

nicht leibliches Kind wurde als unhaltspflicht mit in die brechnung genommen

Ehefrau steht zwar unter Persönliche Verhältnisse des Vaters
aber auch das nicht leibliche Kind!
und ich sehe bei keiner berechnung ab Eheschließung das meine Ehefrau berücksichtigt wurde.

Frage hierzu:

Bei beiden Kindern steht ein Unterhalt von 317€-92€=225€ 

Heisst auch wenn mein nicht leibliches kind wieder aus der berechnung fliegt bleibt es bei diesen 225€ oder kann das noch mehr werden?

Muss nicht auch bei der Ehefrau ohne Einkommen ein Betrag X stehen ?

Weitere Schritte???? :

Wiederspruch gegen diesen Bescheid einlegen?

noch was?

PS: was passiert, wenn ich das ganze so wie es jetzt ist Beurkunden lasse, sprich die berechnung mit nichtleiblichem einfach so stehen lasse und dulde  :dauendrueck:

lg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 17:30
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ehrlich gesagt kann ich aus den Satzfragmenten keinen zusammenhängenden Sachverhalt erschließen, also beschränke ich mich auf die letzte Frage:

"PS: was passiert, wenn ich das ganze so wie es jetzt ist Beurkunden lasse, sprich die berechnung mit nichtleiblichem einfach so stehen lasse und dulde "

Das ist ganz einfach: Finder deine Ex den Titel zu niedrig weil falsch kann sie, eine korrektur fordern, zur Not vor Gericht. Ist er wirklich zu niedrig, dann wird er nach oben korrigiert.

Ist der Titel hingegen zu hoch, dann hast du schlicht pech gehabt. Eine Korrektur nach unten nur wegen des Berechnungsfehlers ist nicht möglich.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 19:16
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Okay nochmal auf Deutsch:

bei der berechnung wurden 3x Unterhaltspflichtige angegeben

1. Kind leiblich
2. Kind nicht leiblich
3. EHefrau

Kind 2, nicht leiblich hat ja bei der ganzen berechnung nichts zu suchen oder irre ich mich? bin ja für mein nicht leibliches Kind nicht unterhaltspflichtig für meine Ehefrau aber schon, heisst:

Warum wird die Ehefrau zwar erwähnt unter Persönliche Verhältnisse des Vaters aber es steht bei den Berechnungen kein betrag X bezüglich der Ehefrau!

bei den Berechnungen für die Jahre wird nur Kind 1 + 2 berechnet.

Somit stimmt die Berechnung hinten und vorne nicht.

Nicht leibliches muss raus genommen werden und die Ehefrau ab Eheschließung mit rein in die Berechnung.

Ausserdem stellt sich mir die Frage, was bei der Kindesmutter im Brief stehen wird , ebenfalls die gleiche auflistung wie bei mir? Wenn ja, wird sie gleich meckern, da mein berechnetes Kind in meinem Haushalt ja nicht das leibliche ist.

Fakt ist: Mache da nun nicht lange rum, Wiederspruch und mache das JA drauf aufmerksam wegen der berechnung des nicht leiblichen und bitte um neu berechnung! Da wird der monatliche beitrag zwar nach oben schiessen, aber lieber so, wie später eine rückzahlung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 19:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hugo,

Okay nochmal auf Deutsch

... mir zumindest ist das noch nicht Deutsch genug.

Was nun erkennbar ist:
Das Jugendamt hat etwas gerechnet und offensichtlich hälst Du das nicht für richtig.

Für wen ?
Wozu ?
Womit ?

[...] aber es steht bei den Berechnungen kein betrag X bezüglich der Ehefrau!

So es denn um die Ermittlung Deiner Leistungsfähigkeit geht, spielt Deine Frau bei der Einkommensbereinigung (betragsmäßig) keine Rolle (da nachgeordnet).
Bei der Einstufung in DDT und ggf. Überprüfung gegen Bedarfskontrollbetrag hingegen schon.

Ehrlich gemeinter Ratschlag: Tipp das Schreiben und die Berechnung (anonymisiert) hier rein ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 21:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach

... mir zumindest ist das noch nicht Deutsch genug.

1. Kind leiblich
2. Kind nicht leiblich
3. EHefrau

Das nicht leibliche Kind hat in der Berechnung nichts zu suchen.

Hugo meint nun, ob er es, obwohl es zu seinem Gunsten falsch berechnet wurde so stehen lassen soll, oder auf den Fehler aufmeksam machen sollte.

Ich denke er sollte, denn die Kutsche, die kann auch zurückfahren.

Deutsch genug?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 22:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

klar kann er das korrigieren lassen. Am Zahlbetrag ändert sich nichts.

225  euro sind der Mindestbetrag.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 22:25
(@Inselreif)

Hi hugo,

Fakt ist: Mache da nun nicht lange rum, Wiederspruch und mache das JA drauf aufmerksam wegen der berechnung des nicht leiblichen und bitte um neu berechnung! Da wird der monatliche beitrag zwar nach oben schiessen, aber lieber so, wie später eine rückzahlung.

Dir ist aber schon klar, dass das Jugendamt nichts per Verwaltungsakt festsetzt, gegen den man Widerspruch einlegen könnte? Das ist anscheinend eine Forderung zu zahlen. Verbunden mit der Aufforderung, den Betrag titulieren zu lassen. Bei bestehender Beistandschaft das ganze im Namen des Kindes. Du kannst natürlich gerne mehr zahlen, Du kannst auch mehr titulieren. Du brauchst der Berechnung dafür nicht zu widersprechen. Aber wozu willst Du mehr zahlen, als verlangt ist?

Wenn wir nicht im Nebel stochern sollen (was hinsichtlich des Themas "mögliche Nachforderungen" der Fall ist), musst Du bitte wirklich das Schreiben im Wortlaut einstellen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 23:21
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Titulier doch die geforderten 225 per Notar und gehe nicht weiter drauf ein. Nachfordern kann das JA noch immer und ob man dann darauf eingeht, ist ne andere Frage. Der Streitwert ist nicht der größte und die DDorfer Tabelle kein Gesetz.
Aber einen hohen Titel hat man erstmal an der Backe und dann davon wieder runterzukommen, ist viel umständlicher, als rauf...

mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 00:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

kann nur mehr werden. Das Kind, das nicht deins ist, muss raus und Deine Ehefrau wird rechnerisch nicht berücksichtigt, sofern die Ansprüche des Kindes nicht gedeckt sind. Daher muss für die Ehefrau kein Betrag drin stehen, weil ihre Ansprüche sowieso nachrangig sind.

Weniger als 225 Euro werden es wohl nicht. Möglicherweise - je nachdem welches Netto zugrunde gelegt wurde - könnten auch 241 Euro zu zahlen sein, weil sie von drei Berechtigten ausgegangen sind und möglicherweise daher eine Stufe runter gestuft haben.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 00:30
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

laut JA muss ich 194€/Monat zahlen für dieses jahr!

Mein Anwalt meint, alles so lassen wie es ist.
Die Urkunde wird auf diese berechnung ausgestellt und dann schau ma mal  :exclam:

Nachdem ich die Urkunde erhalten habe, werden wir wohl Hartz 4 beantragen müssen!  :puzz:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 19:59




(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

laut JA muss ich 194€/Monat zahlen für dieses jahr!

Hallo HugoBoss,

Diesen Titel würde ich an Deiner stelle sofort unterschreiben und zwar ohne noch irgendwo nachzufragen!!
Wie ist das JA denn auf die Summe gekommen?

Gruß

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 20:03
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

für 2012:

bereinigtes Einkommen minus selbstbehalt nach Düsseldorfer tabelle 950€ = zu Verteilung stehen zur verfügung 395,66€

bedarfe der Kinder
Kind1 317€ minus 92€ = 225€
Kind2 317€ minus 92€ = 225€
Unterhaltspflicht gesamt: 450€

zur verteilung stehendes EInkommen 395,66€ < 450€ Unterhaltspflicht = DIe Entsprechende Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben, d.h. es ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen

Kind1 225 x 395,66 : 450€ = 197,33€ = 198€
Kind2 225 x 395,66 : 450€ = 197,33€ = 198€
Gesamt: 396€

Muss mich korigieren, es sind 198€ nicht 194€/Monat


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 20:37
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Jetzt wundert mich nur, warum das 2te Kind immernoch mit in der Berechnung aufgeführt wird òÓ
Es ist doch nicht Dein Kind oder hast Du es adoptiert?
Weil damit stimmt die Berechnung ja immernoch nicht.


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 20:51
(@Inselreif)

Ohne das zweite Kind wäre die Unterhaltspflicht 225,- monatlich. Das zu zahlen wäre fair und auch nicht zu viel mehr.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 21:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hugoboss,

bereinigtes Einkommen minus selbstbehalt nach Düsseldorfer tabelle 950€ = zu Verteilung stehen zur verfügung 395,66€

bedarfe der Kinder
Kind1 317€ minus 92€ = 225€
Kind2 317€ minus 92€ = 225€
Unterhaltspflicht gesamt: 450€

zur verteilung stehendes EInkommen 395,66€ < 450€ Unterhaltspflicht = DIe Entsprechende Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben, d.h. es ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen

das ist eine ziemlich heisse Kiste - und in Verantwortung dafür stehst allein Du; nicht der JA-Mitarbeiter, der bei Eurem Patchwork nicht durchgeblickt hat.

Mit dem Kind Deiner LG hast Du unterhaltsrechtlich nun einmal nichts zu tun. Also muss auch kein Einkommen oberhalb des SB gequotelt werden; Du bist für den Mindestunterhalt von 225 € für DEIN EINZIGES Kind uneingeschränkt leistungsfähig. Dich hier als nur eingeschränkt leistungsfähig zu erklären und anschliessend 198 € für Euren Haushalt "abzuzweigen", kann Dir böse auf die Füsse fallen. Auch bei einem anschliessenden H4-Antrag, in dem Du dieses Konstrukt ja weiterspinnen musst, wenn es nicht auffliegen soll. Und "das wusste ich nicht" wird nicht helfen; die holen sich die Kohle unerbittlich zurück. Ggf. noch garniert mit einer Strafe wegen Sozialbetrugs.

Es sollte in Deinem eigenen Interesse liegen, das klarzustellen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 22:52
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

mein besuch is gerade weg und ich bin gleich zu bett, aber vorher möchte ich noch sagen, ich werde zahlen.....  🙂 stelle es morgen richtig

Die Gesamtsumme der Rückzahlung seit Geburt beläuft sich auf 4700€ + aktuell 225€

Ich denke im Schnitt werde ich wohl 275€-300€ abdrücken inkl. der Rückzahlung!
Kita Beittrag ab nächsten Jahr, 3 Geburstag.

Wars das mit der Rückzahlung oder kommt noch irgendwas von der Agentur für Arbeit ?

PS: gleiches Jugendamt , anderer Mitarbeiter! Die haben ja es auch damals verbockt mit der Eheschliessung und fleissig weiter den Vorschuss gezahlt und am Ende alle Schuld von sich gewiesen.
Die machen die fehler und wir müssen aufmerksam sein und die Mitarbeiter bei ihrer alltäglichen schlamperarbeit unterstützen und korigieren!
Obwohl der Mitarbeiter ja auch in diesem Fall Kentniss hat bezüglich " nicht leiblich"


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 23:11
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Stufe 2: 333€/monat abzüglich Kindergeld 241€ + Rückzahlung : 291 wobei die Rückzahlungsrate erst nach diesem Titel vereinbart wird.

Habe die KM nochmals damit konfrontiert, warum sie nicht gleich von Anfang an meinen Namen genannt hat? Sie ist fest der Meinung:

Das JA wusste direkt nach der Entbindung deinen Namen!

Entweder das JA hat nun einen handfesten Skandal an der Backe oder die KM lügt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2012 22:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Stufe 2: 333€/monat abzüglich Kindergeld 241€ + Rückzahlung : 291 wobei die Rückzahlungsrate erst nach diesem Titel vereinbart wird.

Wieso jetzt Stufe 2 ?

Aus Deinen nachgelieferten Informationen geht ein bereinigtes Netto von 1.345 EUR (950 + 395) hervor.
Damit bist Du Stufe 1, d.h. - analog Martin und Inselreif - Mindest-KU 225 EUR.

Eine Höherstufung solltest Du m.E. nicht akzeptieren, da Du neben Deinem leiblichen Kind auch Deiner Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet bist (hat sie eigene Einkünfte ?).

Hast Du zur Rückzahlungsaufforderung einen anderen Thread ?
Wie wurde dort gerechnet, wer fordert ?

Besten Gruß
United
PS: @wedi - Hatte in Deutsch zumeist ´ne 4, was meine Schwierigkeiten in der Interpretation nicht vorliegender Informationen erklären mag ...


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2012 10:30
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

hi,

die Korrekturberechnung sollte ich heute oder morgen erhalten!

nachdem ich auf den fehler hinwies, meinte das JA , dann sieht die Rechnung natürlich wieder anders aus und ich bin nur noch meinem leiblichen Kind zu unterhalt verpflichtet.
Die Ehefrau sei zweirangig, sie könne schliesslich arbeiten gehen!

Stufe 2, weil ich jetzt nur noch einem kind zu unterhalt verpflichtet bin und nicht mehr beiden.

Ehefrau hat keine Einkünfte und wenn in Zukunft , dann wird sie erstmal ihre Ausbildung nachholen.

Es fordert der Beistand!

Nein habe keinen anderen Tread nur diesen zum Unterhalt.

JA sagt: ich solle jetzt erstmal 225€ überweisen und jeden cent mehr kommt meiner rückzahlung zu gute!

Bleibt es bei diesen 1.345 EUR  bereinigtes Netto Einkommen oder ändert sich dort auch etwas weil 1 Kind aus der berechnung flog? Wenn ja, dann ist es klar warum ich hochgestuft worden bin!

benötige ich einen anwalt zur prüfung oder reichen die tipps hier im forum?

lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2012 13:29
(@Inselreif)

Hi Hugo,

das ist Quatsch.
Du bist Deiner Ehefrau weiterhin unterhaltspflichtig. Ob sie nachrangig ist, arbeiten gehen könnte oder es tatsächlich tut spielt erst bei der Verteilung des Geldes eine Rolle.
Ist Euer gemeinsames Kind nicht noch unter drei? Dann muss sie auch nicht arbeiten gehen.

Stufe 1 mit 225,- bleibt in jedem Fall korrekt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2012 15:35




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