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Mein jetziges Kind das von mir bisher betreut wurde möchte zum geschiedenen EX-Partner (leibl.Elternteil) ziehen , von dem ich bisher jahrelang keinen Unterhalt (mangelnde Leistungsfähigkeit) bekommen habe , da ich nun Kindesunterhalt an den EX-Partner zu bezahlen habe - stell ich mir die Frage ob ich den jahrelange nicht erhaltenen Unterhalt den mir mein EX-Partner schuldig wäre nun rückwirkend gegenrechnen darf zu dem Unterhalt den ich zukünftig zu erbringen habe ? :question:
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2010 15:15
Moin,
klare Antwort: Nein!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Geschrieben : 23.01.2010 15:20
