Brief vom JA Verdie...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Brief vom JA Verdienstbescheinigung. Ich benötige eure Hilfe

 
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,
ich benötige mal wieder eure Hilfe.

Im November 08 habe ich hier schon einige gute Tipps zur Beurkundung erhalten.
Das JA wollte einen Titel sehen, den ich dann aber bei einem Notar machen lassen habe.

Siehe hier : http://vatersein.de/Forum-topic-14508.html

Nun hat mir gestern meine Ex wieder ein paar Zettel vom JA in die Hand gedrückt.

Einmal soll ich eine Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen von Dez. 08 – Nov. 09.
Des weiteren habe ich eine Verzugssetzung erhalten.
Dort steht das Sie laut §1605 BGB von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch macht, und ich den beigefügten Fragebogen (Fragebogen zur Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung) und die Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen soll.

Des weiteren steht dort:
„Ich setzte dich hiermit mit dem Mindestunterhaltsbetrag von 272€ zuzüglich eines Zuschlags, der sich aus deinem jetzigem Einkommen ergibt, ab………. (1. des laufenden Monats) in Verzug.“
Wie gesagt das ist ein Vordruck den sie auf dem Amt erhalten hat,  im Kopf steht das sie diesen Abschreiben soll und per Einschreiben mir zustellen soll. Hab ihn aber so überreicht bekommen.

Meine Ex bezieht Harz 4 und ist verheiratet. Nun weiß ich nicht ob dieser ganze Spaß wieder von der Arge kommt, beim letzten mal war es so.
Ich habe meine letzte Verdienstbescheinigung im Nov. 08 auf dem JA eingereicht und dort wurde der Unterhalt auf 322€ abzüglich halbes Kindergeld festgelegt.
Da nun das Kindergeld ab Januar gestiegen ist habe ich nur 230€ überwiesen! Meinen Unterhalt habe ich bis jetzt immer pünktlichst gezahlt.

In meiner Urkunde steht das ich mich verpflichte die 322€ abzüglich des halben Kindergeldes zuzahlen.
Nun meine Frage. Muss ich dem JA schon wieder eine Verdienstbescheinigung vorlegen?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das man dieses nur alle 2 Jahre tun muss, den an meiner finanziellen Situation hat sich nichts geändert.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2010 15:25
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo,

du wurdest mit 322 Euro Unterhalt in die unterste Stufe der DDT eingestuft. Seit 01.01.2010 mußt du den neuen Mindestunterhalt der DDT zahlen. Entweder wollen Sie schauen ob du überhaupt mehr zahlen kannst, also die Erhöhung der neuen DDT mittragen kannst oder ob du bereits ein "Mangelfall" bist. Aber einfach 10 Euro vom Unterhalt abziehen bringt rein gar nichts. Habe ich auch versucht, aber mit Wissen das es nicht klappt. Bei mir war es nur ein Versuch.

Schau also in die DDT 2010. Nimm dir die unterste Stufe, das ist auch der Mindestunterhalt für ein Kind. GGf. hälftiges KG abziehen aber steht drin, gibt auch Tabellen da ist bereits das halbe KG abgezogen.

Bei Dir wären das die 272,00€ mtl. (KG ist bereits hälftig abgezogen). Das ist dein Betrag!!!! Solltes du kein Mangelfall sein. Aber da selten erwogen wird unter den Mindestunterhalt zu rutschen da du eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, sprich alles erdenkliche tun um den Mindestbedarf zu decken, hast wirst du den zahlen müssen!!!
🙂
Grüße Baeri


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2010 20:35
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Ich sage der Kindesmutter ich überweise ihr jetzt 272€ und die Differenz vom Januar.
Muss ich dem JA unbedingt eine Verdienstbescheinigung zukommen lassen? Zu mal ja noch nicht mal 2 Jahre um sind.
Dieses steht im  §1605 BGB .

Somit könnt ich doch dem JA einen Brief schreiben das ich der Kindesmutter 272€ zahle und mich auf den §1605 BGB berufen das ich noch keine Auskunft erteilen muss da sich an meiner finanziellen Situation nichts geändert hat.

So am Rande,
Ich find es echt scheiße wie mit den Männern umgegangen wird. Der Unterhalt steigt und steigt aber der Selbstbehalt bleibt auch auf der Stelle stehen.
Irgendwie kann ja so was auch nicht sein.
Das einzige was mich ein wenig beruhigt ist das ich nicht "allein" bin.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 20:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nun hat mir gestern meine Ex wieder ein paar Zettel vom JA in die Hand gedrückt.

Ach wirklich, vom JA? Und da steht Dein Name und der der Sachbearbeiterin drauf, an die Du Dich zu wenden hast? Nee nee. Das riecht mir eher nach einer eigenen Aktion der KM, die wegen der UH-Erhöhung mehr Kohle sehen will. Das JA hat es wohl abgelehnt, sich bei Dir zu melden. Entweder existiert keine Beistandschaft, oder sie wissen von der Unrechtmässigkeit dieser Aktion.

Schreibe der Ex, wenn das JA was von Dir will, so sollen sie Dich direkt anschreiben. Das JA ist hier m.E.n. nicht der Ansprechpartner, sondern die Ex. Das ist der ihre Idee.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2010 21:46
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

stimmt auf den Schreiben steht nirgends ein Name eines Sachbearbeiters.
Ich habe gestern als ich mein Kind nach Hause gebracht  meine Ex noch einmal gefragt wie es zu den "Zetteln" kommt.
Sie hatte angeblich auf dem JA nachgefragt und diese dort erhalten.

Soll ich nun mit dem JA Kontakt aufnehmen?
Ach meno, als ob man keine anderen Sorgen hat.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 22:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nein, das ist m.E. nicht notwendig. Bei einem stat. Titel kann unter diesen Umständen ledigl. eine Anpassung des Zahlbetrages verlangt werden, aber keine Auskunft. Daher ist dieses Auskunftsanliegen abzulehnen. Wenn Du von Dir aus den Zahlbetrag lt. aktueller DDT leistest, so fällt es auch schwer, hier klagetechnisch vorzugehen.

„Ich setzte dich hiermit mit dem Mindestunterhaltsbetrag von 272€ zuzüglich eines Zuschlags, der sich aus deinem jetzigem Einkommen ergibt, ab………. (1. des laufenden Monats) in Verzug.“

Den ersten Teil erfüllst Du ja bereits, für den zweiten (jetziges EK) gibt es keinen Rechtsanspruch. Und wie gesagt, das JA hat an dem Schreiben Deiner Ex keinen Anteil, dass ist einzig und allein auf ihrem Mist gewachsen. Nur ihr bräuchtest Du eine Antwort zukommen zu lassen.

Aber mal grundsätzlich: Wenn Du schon das neue KG in Deinen Zahlungen berücksichtigst ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, auch den entsprechenden Wert der ebenfalls neuen DDT zu berücksichtigen. Ansonsten ist das Rosinenpickerei - und dafür habe ich persönlich kein Verständnis, da ticke ich anders. Wenn Du da konform gehst folgender Vorschlag:

Liebes Exschnuckelchen

Den UH-Zahlbetrag für Kleinschnuckelchen habe ich bereits entsprechend der neuen DDT angepasst. Für eine von Dir angestrebte Auskunftserteilung besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Eine Inverzugsetzung ist somit gegenstandslos.

Liebe Grüsse Honey Bee

Wenn das alles bereits im Januar über die Bühne gegangen ist, ist das Schnee von gestern. Selbst die Arge'n haben Probleme, der sich schnell ändernden Rechtslage hinterher zu hecheln.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 11:32
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

irgendwie kommt in der letzten Zeit gar keine Ruhe mehr in die Unterhaltssache.
Momentan habe ich das Gefühl als Mann bekommt man das Leben einfach zu Hölle gemacht, warum muss einfach alles in Deutschland so kompliziert gemacht werden.

Warum ich heut mal wieder hier schreibe?

Ich hab heut einen Brief vom Jugendamt bekommen.

Die Vorgeschichte steht ja oben.

Ich habe meiner Ex einen Brief geschrieben, so wie Oldie mir den Tipp gegeben hat.
Hab ihr die Nachzahlung für den Januar überwiesen.
Und habe ihr den Brief persönlich überreicht. Sie hat es akzeptiert.

Somit zahle ich jeden Monat pünktlich meine 272€.

Wie gesagt nun hab ich heut mal wieder Post bekommen.

Zitat:
"....Da ihre bestehende Unterhaltsurkunde nicht der neuen Rechtssprechung entspricht und die letzte Prüfung ihrer Einkünfte im Jahr 2008 stattfand,war eine Neuprüfung sehr wohl gerechtfertigt. Wir gehen nunmehr davon aus, das sich an ihren Einkünften nichts erheblich geändert hat."

Was bedeutet der § 35 Nr. 4/36 EGZPO???

Jetzt will man das ich meine Urkunde die ich bei einem Notar machen lassen habe Abändern lasse auf die 272€
Meine Urkunde habe ich zeitlich begrenzt auf 24 Monate.

Sollte ich bis zum mir gesetzten Termin keine geänderte Urkunde beim Jugendamt vorlegen, wird die "gute Frau" dort meiner Ex empfehlen eine
gerichtliche Abänderung zu erklagen.

Mir ist nicht bekannt das meine Ex eine Bestandsschaft mit dem Jugendamt hat??

In meinem Job sieht es momentan auch nicht gut aus wir haben noch Kurzarbeit und ich habe die Befürchtung das es diese Firma nicht mehr lange geben wird.
Somit werde ich keine Urkunde erstellen können die eine lange Laufzeit hat.
Die Behörden in Deutschland scheinen wirklich keine anderen Sorgen zu haben.
Man kommt seinen Pflichten nach, aber es wird einem das Leben schwer gemacht, und immer wieder wird die bestehende Beziehung durch solche
Briefe belastet!

Sorry das ich mir jetzt ein wenig Luft gemacht habe, ich könnte eigentlich noch weiter schreiben, aber ich lasse es besser.

Also muss ich die Urkunde wieder ändern lassen.
Wenn ich es muss würde ich die Laufzeit die Laufzeit auch verkürzen, wie gesagt vielleicht sitze ich in 2 Monaten zuhause.

Vielleicht kann noch einmal jemand etwas dazu sagen.

Viele Grüße,

Honey Bee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 17:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HB,

irgendwie kommt in der letzten Zeit gar keine Ruhe mehr in die Unterhaltssache.
Momentan habe ich das Gefühl als Mann bekommt man das Leben einfach zu Hölle gemacht, warum muss einfach alles in Deutschland so kompliziert gemacht werden.
[...]
Also muss ich die Urkunde wieder ändern lassen.
Wenn ich es muss würde ich die Laufzeit die Laufzeit auch verkürzen, wie gesagt vielleicht sitze ich in 2 Monaten zuhause.

Zumindest zum Teil hat diese Unruhe auch mit Dir selbst zu tun bzw. mit Deiner offensichtlichen Erwartung, dass der Kindesunterhalt augenblicklich - am besten schon vorausschauend - Deinen Einkommensverhältnissen angepasst werden müsse. Dem ist ausdrücklich nicht so; Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit beispielsweise gelten (mindestens) 6 Monate lang als vorübergehendes Ereignis, das überhaupt keine Auswirkungen auf den KU hat.

Wenn Du morgen arbeitslos wirst, hast Du ja auch keinen Anspruch darauf, dass Dein Vermieter die Miete senkt oder der Tankwart Dir das Benzin billiger verkauft. Und die Argen und Jugendämter hätten viel zu tun, wenn jeder Ausschlag im Einkommen des UH-Pflichtigen sich sofort in einer Titeländerung niederschlägt.

Ob das nun gut oder schlecht ist, spielt keine Rolle; es ist die Realität im Unterhaltswesen. Du nimmst einen Haufen Bewegung aus der Sache, wenn Du als gegeben akzeptierst, dass es keine auf Deinen Fall massgeschneiderte Unterhaltsrechtssprechung gibt und ggf. eine Änderungsklage machst, sofern sich die Voraussetzungen dauerhaft (!) geändert haben (!).

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 18:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

"....Da ihre bestehende Unterhaltsurkunde nicht der neuen Rechtssprechung entspricht und die letzte Prüfung ihrer Einkünfte im Jahr 2008 stattfand,war eine Neuprüfung sehr wohl gerechtfertigt. Wir gehen nunmehr davon aus, das sich an ihren Einkünften nichts erheblich geändert hat."

Blödsinn. Solange nicht die Modalitäten der Auskunftserteilung betroffen sind ändert sich an denen auch nichts. Im zweiten Satz knicken sie ja auch gleich ein. Im §35 EGZPO wird gleich eingangs konkret darauf hingewiesen, dass sich auf andere Bestandteile als der Unterhaltshöhe nichts auswirkt. Eine "wesentliche Änderung" ist bei Dir lediglich die Höhe der KU-Schuld und die Anrechnung des hälftigen KG's. Für ein erneutes Auskunftsersuchen müsste glaubhaft gemacht werden, dass sich Dein EK "wesentlich" geändert hat.

§35 Pkt.4 EGZPO erläutert den Mindestunterhalt eines Kindes - abhängig vom Alter. Mehr nicht. Da Du einen stat. Titel Dein eigen nennst wird eben auf den nicht korrekten Zahlbetrag verwiesen.

Mir ist nicht bekannt das meine Ex eine Bestandsschaft mit dem Jugendamt hat??

Wenn eine Beistandschaft beim JA besteht so wurdest Du irgendwann darüber schriftlich informiert. Fehlt dieses Schreiben, so besteht sie nicht. Dennoch darf das JA beratend tätig werden. Nach dem Zitat oben sehe ich auch nichts anderes als beratende Tätigkeiten.

Also muss ich die Urkunde wieder ändern lassen.

Richtig. Darüber hinaus hat das Kind einen Rechtsanspruch auf einen dyn. Titel - auch deshalb könnte geklagt werden.

Den Rest hat ja brille007 erklärt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 19:02