Hallo,
ich bin Neu hier und möchte alle Leser herzlich grüßen.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Tochter ist 23 jahre alt.
Den Kindesunterhalt habe ich bis zu ihrem 10. Lebensjahr monatlich gezahlt. Als sie 10 Jahre alt war, haben ihre Mutter und ich uns darauf geeinigt, dass ich den Unterhalt für meine Tochter bis zu ihrem 18. Lebensjahr in einer Summe bezahle. Meine Ex-Frau hat das hoch gerechnet, mir eine Summe genannt und ich habe meine gesamten Ersparnisse vom Konto geholt und diese Summe bezahlt.
Dann habe ich nichts mehr gehört. Kontakt bestand nicht.
Kontakt wurde von mir zu meiner Tochter gesucht, als sie 18 Jahre alt wurde. Das wurde von ihrer Seite aus geblockt. Über 4 Jahre lang habe ich versucht den Kontakt zu bekommen, jedoch ohne Erfolg. Freie Entscheidung meiner Tochter, sehe ich auch so.
Jetzt passiert folgendes:
Ich sollte einen Bafög-Antrag ausfüllen, wegen eines Studiums meiner Tochter. Habe ich brav gemacht und abgesendet. Per SMS sendet mir meine Tochter, dass der Bafög-Antrag abgelehnt wurde, weil ich zu viel verdiene (bin Beamter), jetzt hat sie Angst, das Studium abbrechen zu müssen, weil sie neben dem Studium nicht arbeiten gehen kann, das wäre zu viel. Sie müsse sich auf das Studium konzentrieren.
Gesprächsangebote meinerseit diesbezüglich werden weiter ignoriert.
Jetzt hat sie beim Bafögamt einen Antrag auf Vorausleistung gestellt und die haben sich auch gleich bei mir gemeldet. errechneter Unterhalt: 530 Euro 😡
Werdegang meiner Tochter:
- Realschulabschluss
- Lehre zur Rechtsanwaltsgehilfin
- Abitur auf dem Abendgymnasium nachgeholt (Sie hat in dieser Zeit in der Anwaltskanzlei gearbeitet, jedoch unter dieser 7.450 Euro Regelung und
deshalb durchgängig Kindergeld erhalten vom Staat)
- ab 10/2009 Studium der Germanistik und Geschichte auf Lehramt (Sie möchte nun Lehrerin werden).
Zwischen den Ausbildungen/Schule gab es kaum Lücken.
Da kein Kontakt bestand, hatte ich keine Ahnung was oder wo sie was gemacht hat. Eine Absprache mit mir gab es zu keiner Zeit.
Die Kindesmutter ist neu verheiratet mit einem Firmenbesitzer, hat aber natürlich kein eigenes Einkommen. Ihr Mann bleibt natürlich aussen vor.
Meine Frage nun:
Bin ich überhaupt noch zu Unterhaltszahlungen an meine Tochter heranzuziehen? Es ist doch ihre 2. Ausbildung und diese steht in keinem inhaltlichem Zusammenhang mit der 1. Ausbildung?
Wäre für Hilfe sehr dankbar. Eine hohe Unterhaltsforderung würde mich jetzt ziemlich in Bedrängnis bringen. Freiwillig würde ich ja gerne irgendwie helfen, im Rahmen meiner Möglichkeiten, aber so....wenn alle Gesprächsversuche geblockt werden...
Übrigens meinte meine Tochter, dass ich wohl unterhaltsverpflichtet wäre, natürlich per SMS....
Beste Grüsse
Donkoeln
Moin Don,
rein rechtlich spricht einiges dafür, dass Du nach der abgeschlossenen 1. Ausbildung unterhaltstechnisch aus dem Schneider bist. Andererseits könnte man einwenden, dass für Deine Tochter das Abitur als Studiumsvoraussetzung nur auf dem 2. Bildungsweg erreichbar war und dass sie ihre Ausbildung zielgerichtet und ohne Trödelei durchzieht. Wie ein eventuelles Gerichtsverfahren ausginge, steht also in den Sternen.
Allerdings gibt es auch einen "moralischen Aspekt", nach dem es eigentlich nicht zusammenpasst, den leiblichen Vater zwar als Zahlesel zu sehen, aber gleichzeitig den Kontakt zu ihm komplett abzulehnen. Wenn Du grundsätzlich bereit bist, Deiner Tochter unter die Arme zu greifen, würde ich ihr genau das brieflich und freundlich mitteilen: Unterstützung gerne, aber nur bei normalem zwischenmenschlichem Vater-Tochter-Kontakt, der nicht auf dem basiert, was der Tochter über viele Jahre über Dich erzählt wurde; sie ist schliesslich alt genug, sich selbst ein Bild von Dir zu machen. Auch in ihrem künftigen Leben wird nicht anders sein: Auch dort kriegt man nicht einfach Geld "for nuts". Überdies baust Du mit einem solchen Angebot einer gerichtlichen Klärung vor: Eine Klage wäre dann nämlich mutwillig und daher Prozesskostenhilfe zu versagen.
Deine Ex ist unterhaltstechnisch übrigens auch ohne eigene Einkünfte mit im Boot; notfalls über den Umweg einer "Taschengeldanrechnung" oder fiktiver Einkünfte.
Vielleicht ist das ein Ansatz zu einer Vater-Tochter-Annäherung? Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Im Prinzip eine gute Idee, aber dann hätte man vorher mal darüber sprechen sollen. Jetzt hat sie die Ansprüche an das Bafög-Amt abgegeben und nun geht es ausschließlich über dem Rechtsweg und da zählen klare Fakten. 530 Euro monatlich würden mich ruinieren und mein Leben einschneidend verändern :exclam:
Ich lese in rechtlichen Foren, dass die Fälle Abitur-Lehre-Studium nicht anzuwenden/vergleichen sind mit den FOS-Reife-Lehre-Abitur-Studium Fällen.
Ausserdem ist es eine abgeschlossene Berufsausbildung, die es ihr ermöglicht arbeiten zu gehen und Geld zu verdienen.
Ein anderer Werdegang war ja auch nicht mit mir abgesprochen. Es war ja überhaupt nichts mit mir abgesprochen. Und zu irgendeiner Ausbildung habe ich sie auch nicht gezwungen. Ich sehe hier viele Argumente gegen eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits, was aber nicht heisst, dass ein Richter das auch so sieht...
Gruß Donkoeln
Moin Don,
da ist noch ein kleiner Denkfehler drin: Die Förderungs-Ansprüche aus der Sicht des BaFÖG-Amtes sind nicht dieselben wie die, die sich aus familien-/unterhaltsrechtlicher Sicht ergeben. Das Amt kann die Förderung aufgrund Deiner Einkünfte daher verweigern, ohne dass sich daraus automatisch eine Zahlungsverpflichtung Deinerseits ergibt. Insofern würde sich Deine Tochter durchaus besser stellen, wenn sie ihre Kontaktverweigerung aufgibt.
Das wirst Du aber nur herausfinden, indem Du ihr diesen unbürokratischen Weg überhaupt erst einmal anbietest.
Grüssles
Martin
(der sich im übrigen den Betrag von 530 EUR nicht erklären kann)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Don,
an deiner Stelle würde ich den Nachwuchs einfach mal fragen, warum sie nicht als RA-Gehilfin arbeiten, sondern studieren will. Wenn das Studium in irgendeiner Form darauf aufbauen sollte, dann wird das ja in der Begründung vorkommen. Falls nicht, hast du deine Schuldigkeit getan.
Zweifelhaft ist auch, ob du noch damit rechnen musstest, wieder Unterhalt zu bezahlen, da sie fünf Jahre keinen KU gefordert hat und die Unterhaltskette dadurch gerissen ist.
eskima
Hallo,
das hatte ich ihr via SMS angeboten, als sie mir sagte, dass das Bafög-amt die Elternunabhängige Förderung abgelehnt hatte.
Ich hatte auch vorgeschlagen, dass vielleicht alle etwas geben können (Oma, Opa etc.), aber keine Resonanz. Insbesondere habe ich sie mehrfach um ein persönliches Gespräch gebeten. Alles hatte keinen Zweck und jetzt habe ich, offen gesagt, die Nase ziemlich voll.
Wie das Bafög-amt auf die 530 Euro kommt weiss ich auch nicht. Einem studierenden stehen wohl insgesamt 640 Euro zu.
Aber bei 530 euro monatlich fange ich mächtig an zu schwitzen, wenn ich nur daran denke... :exclam:
Gruss Donkoeln
Moin Don,
zunächst mal: Die 530 erklären sich nicht, da (mindestens) das volle Kindergeld vom Bedarf auswärts untergebrachter Studenten in Abzug gebracht wird. Fordern können Ämter und Privatpersonen viel; die Frage ist, ob sie damit auch durchkommen.
Es gibt in dieser Angelegenheit zu viele unbekannte Fakten und rahmenbedingungen. Sinnvollerweise solltest Du das BaFÖG-Amt daher schriftlich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage angesichts einer bereits abgeschlossenen Ausbildung Unterhalts-Forderungen gegen Dich beruhen und die Antwort hier einstellen. Und ansonsten nicht allzuviel Panik schieben. Die Engländer haben da ein feines Sprichwort: "We will cross the bridge when we get there".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Du hast ja Recht...mit den Gefühlen umzugehen bei so einer Sache....ist nicht einfach. Aber es hilft nix, ich muss abwarten.
Ich werde kommende Woche mal einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und mich beraten lasse.
Nicht, dass ich da dann was Falsches an das Amt schreibe und verdonnert werde. Wenn ich darüber nachdenke, was meine Eltern mit mir gemacht hätten, wenn ich gesagt hätte:" Och wisst ihr, auf meinen alten Job habe ich keine Lust mehr. Ich mache jetzt was ganz Neues und ich möchte in dieser Zeit der Ausbildung Geld von Euch haben.... :gunman:" Die Reaktion wäre mal interessant gewesen.
Auf jeden Fall werde ich das Ergebnis hier einstellen, versprochen...
Beste Grüße
Dirk

