Hallo an die Forengemeinde!
Ich hätte gern gewusst wie ich als Mutter reagieren kann und darf, wenn der Kindesvater
den Unterhalt nun ab 18J. auf das Konto des Sohnes überweist. Der Sohn wohnt bei mir
und hat es auch weiterhin vor. Nun wäre es ja so dass ich von dem Unterhaltsgeld
ihn bisher "unterhalten" habe und das doch etwas schwierig wird wenn ich das Geld
nun nicht mehr bekomme bzw. mein Sohn es nicht rausgibt.
Ich bin neu verheiratet und mein neuer Mann sieht es nicht ein für meinen Sohn
Geld auszugeben. Irgendwie nachzuvollziehen wie ich finde.
Wie kann man in einem solch gelegenen Fall weiter vorgehen?
Auch wurde der Unterhalt nun gekürzt, weil er 18 J. wurde, obwohl er noch zur Schule geht
( Schulpflichtende mit der 12. Klasse ). Fällt er dann nicht unter die priviligierten Kinder, ich
meine gleichgestellt mit Minderjährigen im Unterhaltsfall?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten und beglückwünsche euch zu diesem Forum!
Pandora
Hallo Pandora,
Euer Sohn ist nun volljährig und deswegen ist es völlig richtig, dass der Unterhalt nun auf sein Konto fließt.
Es ist auch korrekt, dass der Unterhalt nun sinkt, denn zum Einen wird nun das ganze Kindergeld von seinem Bedarf abgezogen und zum Zweiten seid ihr nun beide als Eltern Unterhaltspflichtig.
Dafür müssen eure beider Einkommen addiert werden und mit der Summe schaut ihr in der Düsseldorfer Tabelle nach.
Der dortige Betrag wird dann unter euch Eltern nach Einkommen aufgeteilt.
Um die Quote zu ermitteln müsste er, im Streitfall, beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und diese dem jeweils Anderen zur Verfügung stellen.
Solange er bei dir wohnt, kannst du deinen Anteil aber auch in Naturalien, z.B. Miete und Verpflegung leisten
Besser ist es natürlich, man einigt sich auf eine vernünftige Lösung.
Du solltest dir aber klar machen, dass du bisher nur deswegen vom KU befreit warst, weil du das "Kind" betreut hast.
Davon kann aber spätestens ab 18 nicht mehr die Rede sein. Volljährige werden nicht betreut. Deswegen musst du auch zahlen.
Dein Mann ist zwar theoretsich nicht unterhaltspflichtig aber wenn ihr gemeinsam wirtschaftet, muss er deine Lasten natürlich auch mit tragen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich verstehe nur nicht ganz wie das gehandhabt wird wenn er doch noch in der Schulpflicht ist und diesen Umstand nicht verändern kann.
Weiter weiss ich auch nicht wie ich ihn ( wenn auch nur mit Naturalien ) unterhalten soll wenn ich dafür keine Gelder zur Verfügung habe.
Ich selbst habe kein Einkommen und kann aus gesundheitlichen Gründen auch nicht arbeiten gehen.
Also bleibt mir ja nur ihn vor die Tür zu setzen damit er mich auf Unterhalt verklagen kann, denn
ihn hier kostenfrei wohnen zu lassen ist mir nicht möglich. Wenn ich es könnte würde ich es sicherlich
tun.
Mein jetziger Mann ist nicht unterhaltsverpflichtet meinem Sohn gegenüber, soviel weiss ich ja und von daher
ist er mir unterhaltsverpflichtet. Welche Summe da veranschlagt wird muss dann wohl ein Gericht entscheiden.
Gemeinsam wirtschaften tun wir nur auf unseren Bedarf bezogen Bisher hab ich den Mietanteil und die Naturalien
vom Kindergeld und Unterhalt beglichen. Wenn dies weg fällt tritt das oben beschriebene Problem auf.
Mensch ich wünschte es wäre einfacher. Mit meinem Ex ist leider nicht zu reden.
Pandora
Hi Pandora,
Mensch ich wünschte es wäre einfacher. Mit meinem Ex ist leider nicht zu reden.
Dein Ex ist aber in diesem Fall der falsche Ansprechpartner. Er handelt korrekt und nach Gesetz.
Das hat auch nichts damit zu tun ,das euer Sohn als volljähriger Schüler noch privilegiert ist. Es hat allein mit der Tatsache zu tun, das ab Volljährigkeit die Vertretung der KM in Geldangelegenheiten endet.
Wenn du kein Einkommen hast, dann has tdu natürlich auch keine Unterhaltspflicht.
Der Ansprechpartner ist nu ndein Sohn, der einen angemessenen Anteil an den Kosten tragen sollte. Wenn das KG, das du beziehst nicht ausreicht, um seine Kosten zu decken, dann mußt du mit ihm eben noch einen Betrag x ausmachen, den er die zahlt.
Gemeinsam wirtschaften tun wir nur auf unseren Bedarf bezogen Bisher hab ich den Mietanteil und die Naturalien
vom Kindergeld und Unterhalt beglichen.
Was bedeutet denn das? Wie soll es weitergehen, wenn dein Sohn mal auszieht und du eben weder KG noch KU bekommst? Dann wäre dein Mann auch voll für die Unterhaltspflichtig, das ist bei Eheleuten so geregelt.
Also bleibt mir ja nur ihn vor die Tür zu setzen damit er mich auf Unterhalt verklagen kann, denn
ihn hier kostenfrei wohnen zu lassen ist mir nicht möglich.
Wen ndas so ist, muß es ebe nso sein .Dann wird er Schülerbafög beantragen müssen, du wirst allerdings nicht drumherum kommen ihm dann das KG auszuzahlen. Dazu bsit du dann verpflichtet, sonst kann er einen Abzweigungsantrag stellen, bzw. der KV kann das KG beantragen und dem Sohn überweisen. Vielleicht bist du damit dann ja finanziell besser gestellt.
Wie ein Gericht urteilt ist eine andere Sache. DU hast einen SB von 770 €. Mit Taschengeld und evtl. Rente oder Krankengeld oder was immer du aufgrund deienr Arbeitsunfähigkeit komsmt, wirst du evtl. doch ein paar € Unterhalt zahlen müssen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nachtrag: Setz dich mit deinem Sohn zusammen.
Rechnet aus was ihn ein kleines WG-Zimmer, das Essen, die Wäsche etc. kosten würde udn was ihm dann noch an Finanzmitteln zur freien Verfügung bliebe.
Dan ist evtl. die Bereitschaft die 1/3 bis 1/2 des Unterhalts an dich abzugeben attraktiver als die Aussicht alles alleine finanzieren zu müssen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Er ist ja weiterhin nach DT unterhaltsberechtigt.
Nur ist eben nicht mehr nur der Vater dafür zuständig, diesen aufzubringen, sondern ihr beide.
Wenn er mehr verdient als du, muss er auch mehr bezahlen als du.
Deine fehlende Erwerbsfähigkeit wirst du aber im Zweifelsfall medizinisch belegen müssen.
Wenn ihr euch in der neuen Ehe entschieden habt, dass dein Mann das Geld verdient und du zuhause bleibst, so ist das nichts wofür dein Ex bluten muss.
Ihr seid beide Eltern und beide Unterhaltspflichtig.
Ggf. müsste man eben sehen, wieviel du verdienen könntest, wenn du arbeiten würdest.
Mit Vätern wird das nämlich auch so gemacht.
Wenn dein Unterhaltsanteil ermittelt ist, kannst du ja mit Sohni verabreden, dass dein Beitrag mit seiner Miete verrechnet wird aber einfach stillschweigend davon ausgehen, dass Vaddern immer schön weiter bezahlt, weil man sich so daran gewönht hat, wird nicht funktionieren.
Vielleicht seid ihr gut beraten, seine Unterhaltskürzung hinzunehmen.
Das kann man aber nur anhand von reellen Zahlen beurteilen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Auch ein Nachtrag:
Die Tatsache, dass du nicht mit deinem Ex reden kannst, ist ja nun zunächst mal irrelevant.
Vielleicht sollte euer Sohn einfach mal mit ihm reden und diese Dinge von Mann zu Mann besprechen.
Du bist, zumindest in dieser Frage draussen.
Du kommst erst wieder ins Spiel, wenn Vater und Sohn sich nicht einigen können, und er seinen Vater verklagen möchte. Dann muss er Vater und Mutter auffordern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi, dankeschön für deine Antwort!
Also das mit dem Mietanteil und Naturalien von Unterhaltsgeld und Kindergeld hab ich wohl falsch ausgedrückt.
Ich bezog diese Kosten auf den Mietanteil und die Naturalkosten für meinen Sohn, nicht für mich.
Für meine persönlichen Belange rühre ich das Geld nicht an!
Ich denke auch nicht dass man da etwas einigen kann bezüglich der Abzweigung, dass mein Sohn eine Art
Kostgeld abgibt, denn der Betrag den der leibliche Vater ( seit dem 18 Lebensjahr zahlt ) liegt bei 75Euro.
Schülerbafög...davon hab ich noch nie gehört. Interessant!
Pandora
75,-€ ist ja wirklich etwas schmal.
Mindestunterhalt für 18,- jährige liegt seit 2010 bei 304,- zuzügl. KG.
Wieviel hat er denn vorher bezahlt?
Gibt es einen Titel?
Haben Vater und Sohn Kontakt?
Wenn nein, warum nicht?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...... aber einfach stillschweigend davon ausgehen, dass Vaddern immer schön weiter bezahlt, weil man sich so daran gewönht hat, wird nicht funktionieren.
.....
Gruss Beppo
Ich kann gut nachvollziehen dass man grundsätzlich schon eine Art Unmut aufbringen kann wenn man versch. Probleme sieht und auch ist es ja meistens so dass die Männer schlechter gestellt sind und ausgenomen werden, doch das ist hier nicht der Fall und gewöhnt habe ich mich an die Zahlungen auch nicht, es sei denn du setzt das gleich damit dass ich irgendwie meinen Sohn ernähren muss weil er ja eben hier wohnt.
Könnte ich dies so einfach so würde ich dies ja auch tun, das kannst du mir glauben. Mein jetziger Mann hat bisher immer mehr gezahlt in Naturalien / Mietkosten als mein Ex, denn das belegt allein schon die Familienversicherung bei der Krankenkasse, denn mein Sohn ist noch in dieser von meinem jetzigen Mann drin. Grund dafür: Mein Ex will meinen Sohn nicht in seiner Versicherung. Dieses ist noch in Verhandlung, denn er ist eigentlich dazu verpflichtet.
Wie gesagt die Zahlen sehen so aus: 164 Euro Kindergeld + 75 Euro Unterhalt vom Ex ( er hat neben meinem Sohn noch 2 weitere hinterherbekommen )
Ich finde es wirklich super dass ihr euch die Zeit hier nehmt! Dankeschön!
Pandora
Nachtrag, da ein weiteres Post aufgetaucht ist 🙂
75,-€ ist ja wirklich etwas schmal.
Mindestunterhalt für 18,- jährige liegt seit 2010 bei 304,- zuzügl. KG.Wieviel hat er denn vorher bezahlt?
Gibt es einen Titel?Haben Vater und Sohn Kontakt?
Wenn nein, warum nicht?
Vor dem 18. Lebensjahr waren es 150 Euro, diese hat er nun halbiert.
Wieso 304 zzgl. Kindergeld? Ich dachte dies wird nun in 2010 komplett abgezogen?
Einen Titel gab es nicht ( ich weiss schön dumm ), doch ich hab mich beeinflussen lassen, denn
mein Sohn hat immer wieder den Kontakt gesucht und wollte das zustande gekommene Verhältnis nicht
negativ beeinflussen und der Vater hat auch indirekt mit Arbeitsaufgabe gedroht und so nimmt man
was man bekommt.
Pandora
Der eigentliche Bedarf ist 488,- davon habe ich das KG aber schon abgezogen.
Deswegen 304,-
Davon müsste er auch dann die Hälfte tragen, wenn euer Einkommen als gleich angenommen würde.
Insofern gibt es keinen Grund die Zahlung jetzt auf 75,- zu kürzen.
Zumindest keinen, der sich aus deinen Angaben ablesen lässt.
Aber wie gesagt, dein Sohn müsste sich selbst darum kümmern, mehr zu fordern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich denke ich werde meinem Sohn mal vorschlagen einen Beratungstermin bei einem Anwalt zu holen.
lieben Dank
Pandora
Schlage ihm doch erstmal vor, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen.
Anwälte kosten Geld und geben sich immer redliche Mühe, die Probleme zu vergrößern.
Schließlich leben sie davon.
Es gehört auch zum erwachsen werden, seine Gespräche und Verhandlungen selbst zu führen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und wenn er sich das nicht zutraut oder aus welchen Gründen auch immer nicht will, dann soll er sich ans JA wenden. Die sind verpflichtet jungen Erwachsenen in Unterhaltsdingen beizustehen und kosten kein Geld.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Pandora
Wenn Sohni nicht will hast Du die A*-Karte. Weisst Du, mir geht es schon seid über zwei Jahren umgekehrt. Sohn ist bei Muttern raus und diese zahlt nicht einen Cent. Also bleibt faktisch alles an mir kleben. Auch er möchte nicht gegen seine Mutter gerichtlich vorgehen. Nun ist es meine Entscheidung festzulegen, wie ich mich verhalte. Nun ja, ich respektiere seine Entscheidung, allerdings komme ich nicht für alle Verluste auf. Wenn er sich entsprechend einschränkt ist es auch für mich okay.
Andererseits hast Du es, wie Du selber feststellst, mitzuverantworten, wie es insgesamt zu dieser Situation kam. Sowohl hinsiuchtlich des KU-Zahlbetrages als auch der Einstellung des Sohnes dazu. Hier scheint mir einiges im Argen zu liegen. Allerdings mit Volljährigkeit des Jungen liegt es nur noch an ihm, was hinsichtlich des Unterhalts gegen den Vater unternommen wird. Ein vernünftiges Gespräch könnte hier Klarheit bringen. Und das sollte vielleicht nicht bei euch zu Hause geführt werden - und nur zw. ihm und Dir, eventuell noch seinen Vater dazu holen. Gemeinsam nur könnt ihr eine friedliche Klärung dieser Angelegenheit erreichen. Euer Sohn muss erkennen, wer hier bei wem in der Verantwortung steht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das mit dem Jugendamt werd ich ihm mal vorschlagen. Wusste ich bisher auch noch nicht.
Ich dachte immer, dass mit 18 das alles vorbei wäre und kaum noch jemand sich zuständig fühlt.
Ob er mit seinem Vater spricht ist sicherlich seine Entscheidung...mal gucken was dabei heraus kommt.
Vielen Dank!
Pandora
