Ein freundlichen Hallo an alle,
ich hoffe uns kann hier geholfen werden ohne das wir gleich einen Anwalt einschalten müssen.
Folgende Vorgeschichte zum besseren Verständnis:
Mein Ehemann, seit 2002 von seiner Ex getrennt, 1 Kind 2000 geboren, zahlt seit 2002 KU regelmäßig 135%.
Seit 2008 mit mir verheiratet noch zwei Kinder hinzugekommen.
Am 29.Dezember kam ein Anwaltsschreiben der Gegenseite über eine Neuberechnung. Seine EX fordert mehr Geld.
Wir zahlen seit 2002 lt DT 135%. Nach unserer Heirat und der Geburt unserer Kinder hatten wir nie eine Neuberechnung verlangt da wir
keinen Stress wollen, hatten wir lange genung mit der Ex. Auch arbeitet mein Mann seit 11 Monaten kurz was auch noch die nächste Zeit anhalten wird.
Wir haben keine Ahnung von der Neuberechnung, haben hier schon einiges gelesen und werden es selbst probieren, da ein Anwalt wahrscheinlich für eine Neuberechnung auch einiges verlangen wird.
Die Gegenseite möchte die letzten 12 Monatsgehälter, den Steuerbescheid von 2008, alle Zinserträge usw.
Müssen wir das alles in Kopie hinschicken und könne wir selbst unsere Rechnung machen was wir zahlen werden oder müssen wir warten was uns die Gegenseite vorschlägt und dann reagieren.
Wir haben eine Eigentumswohnung im Jahr 2003 gekauft, als Altersvorgorge. Die Wohnung ist vermietet und wird durch einen Kredit mit 1% Tilgung gezahlt.
Wie rechen ich diese mit ein??
Ich glaube das war es erst Mal aber es werden bestimmt noch einige Fragen kommen.
Liebe Grüße
der zweite
Hallo der (oder die) Zweite,
erst mal, willkommen hier. Möglicherweise kommt euch die Aufforderung zu einer Neuberechnung sogar entgegen ... aber um das zu sagen, müsstet ihr schon noch ein paar Zahlen mehr liefern. Im Einzelnen:
Wir zahlen seit 2002 lt DT 135%. Nach unserer Heirat und der Geburt unserer Kinder hatten wir nie eine Neuberechnung verlangt da wir
keinen Stress wollen, hatten wir lange genung mit der Ex. Auch arbeitet mein Mann seit 11 Monaten kurz was auch noch die nächste Zeit anhalten wird.
Da gibt es zwei Dinge, die in puncto Unterhaltszahlungen zu euren Gunsten sprechen. Erstens, damals war dein Mann nur für ein Kind unterhaltspflichtig (d.h. er wurde wahrscheinlich hochgestuft). Inzwischen ist er für das ältere Kind, für eure beiden gemeinsamen Kinder, und ggf. auch für dich unterhaltspflichtig (d.h. nach heutigem Stand würde er in der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft werden). Zweitens, durch die Kurzarbeit dürfte die Berechnungsgrundlage für die Unterhaltszahlung geringer sein, und nach elf Monaten kann der gegnerische Anwalt das auch nicht mehr mit "vorübergehendes Ereignis" beiseite wischen (wird er zwar vielleicht trotzdem versuchen, aber ihr wisst spätestens jetzt, dass "vorübergehend" in diesem Kontext so viel wie "bis zu sechs Monate" bedeutet).
Um berechnen zu können, wie teuer der Spass für ihn tatsächlich wird, müsstet ihr noch erzählen: Wie viel verdient er denn jetzt im Durchschnitt der letzten zwölf Monate wirklich? Welches Oberlandesgericht ist für sein Kind zuständig? Hat er eine zusätzliche Altersvorsorge neben der von dir genannten vermieteten Wohnung (dazu komme ich gleich noch)? Und wie alt sind eure gemeinsamen Kinder?
Am 29.Dezember kam ein Anwaltsschreiben der Gegenseite über eine Neuberechnung. Seine EX fordert mehr Geld.
Ich liebe ja Leute, die gleich zum Anwalt rennen, statt sich erst mal wie erwachsene Menschen an einen Tisch zu setzen und unter vier Augen Klartext zu reden. Na gut, dann schauen wir mal, wie wir der Ex bzw. ihrem anwaltlichen Kampfhund ein bisschen Kontra geben können.
Die Gegenseite möchte die letzten 12 Monatsgehälter, den Steuerbescheid von 2008, alle Zinserträge usw.
Da die letzte Auskunft mutmaßlich mehr als zwei Jahre her ist, hat die KM bzw. ihr Anwalt prinzipiell ein Recht auf Auskunft. Die letzten 12 Lohnabrechnungen und den Steuerbescheid werdet ihr wohl liefern müssen; je nachdem ob etwas drin steht, was die Gegenseite ums Verrecken nicht erfahren darf, könntet ihr ihm ggf. den Fehdehandschuh hinwerfen und in der Kopie alle Passagen schwärzen, die nicht wirklich unterhaltsrelevant sind. Was die Zinserträge betrifft, für 2008 stehen die ja im Steuerbescheid drin und demzufolge würde ich dem Sportsfreund erst mal überhaupt keine Unterlagen dazu liefern (und auch keinen erklärenden Text, dass oder warum da keine Unterlagen mit bei sind). Auf Nachfrage könnt ihr dann ja erzählen: Siehe Steuerbescheid für 2008 und keine wesentliche Änderung seitdem (so das denn zutrifft). Aber ich vermute mal, dass ein Großteil eures Kapitals eh' in dieser Wohnung steckt, und wir bei den Zinseinkünften eher über Kleckerbeträge reden - oder?
und könne wir selbst unsere Rechnung machen was wir zahlen werden oder müssen wir warten was uns die Gegenseite vorschlägt und dann reagieren.
Sowohl als auch 😉
Natürlich rechnet ihr selber, und wenn ihr ein bisschen Information liefert, dann helfe ich oder sonst jemand hier im Forum gerne dabei. Aber ja nix davon der Gegenseite verraten - warum sollte man denen unnötig Munition liefern? Wartet ab, was die Gegenseite fordert, und anhand eurer eigenen Rechnung werdet ihr wissen, was davon berechtigt ist - und an welchen Stellen der gegnerische Anwalt versucht, deinem Mann einen Bären aufzubinden.
Beziehungsweise, wartet ab, ob überhaupt noch etwas kommt, nachdem ihr die geforderten Unterlagen eingereicht habt. Wie oben gesagt, in eurem Fall halte ich es zwar nicht unbedingt für wahrscheinlich, aber immerhin für möglich, dass es bei einer Neuberechnung ausnahmsweise sogar auf weniger Unterhalt hinausläuft. In diesem Fall würde ich euch allerdings raten, selbst das Fass "Unterhaltsneuberechnung" aufzumachen. Besteht ja kein Grund, das erstgeborene Kind gegenüber seinen Halbgeschwistern zu bevorzugen.
Wir haben eine Eigentumswohnung im Jahr 2003 gekauft, als Altersvorgorge. Die Wohnung ist vermietet und wird durch einen Kredit mit 1% Tilgung gezahlt.
Damit kenne ich mich nicht so besonders gut aus und ich hoffe, da meldet sich noch jemand anderes zu Wort, aber im Prinzip ist es so: Überschüsse, die er mit der Wohnung erzielt, erhöhen sein relevantes Nettoeinkommen und könnten somit auch zu erhöhten Unterhaltsforderungen führen. Demzufolge werdet ihr genau rechnen, wie viel von den Mieteinnahmen nach Abzug von Schuldzinsen und sonstigen Kosten tatsächlich an Einnahmen übrigbleibt, wenn überhaupt. Wenn bei dieser Rechnung ein Verlust rauskommt, kann man den aber meines Wissens für den Kindesunterhalt nicht von den sonstigen Einkünften abziehen.
Die Tilgung für die Wohnung gehört in diesem Zusammenhang nicht zu den abzugsfähigen Kosten, aber dafür kann er die Tilgung als Kosten für zusätzliche Altersvorsorge geltend machen (insgesamt für zusätzliche Altervorsorge gehen bis zu 4% vom Bruttoeinkommen). Übrigens: Mit 1% Tilgung meinst du vermutlich die damalige Anfangstilgung? Inzwischen sollte ja der Zinsanteil eurer Hypothekenrate gesunken und der Tilgungsanteil entsprechend gestiegen sein; und auf diese tatsächlichen Werte kommt es an. Die genauen Beträge stehen normalerweise aber in dem Jahreskontoauszug, den euch die Hypothekenbank zuschickt.
Da es sich offenbar um eine Wohnung handelt, die euch beiden gemeinsam gehört (?): Alle Zahlen sind da wohl auf seinen eigenen Anteil herunter zu rechnen. Wenn euch die Wohnung z.B. halbe-halbe gehört, dann gehen eventuelle Einkünfte nur zur Hälfte in seine Unterhaltsberechnung ein; umgekehrt aber auch nur die Hälfte der Tilgung als seine Altersvorsorge (die andere Hälfte ist schließlich nicht seine, sondern deine Altersvorsorge).
Soweit für den Moment. Ein Hinweis noch in eigener Sache: Meine Wenigkeit (und auch ein paar andere Leute hier) halten es für sinnvoller, wenn dein Mann sich hier selber zu Wort meldet, und nicht dich als Vermittler einschaltet. Ist nicht bös' gemeint dir gegenüber, aber es ist wie mit der "stillen Post" im Kindergarten: Jede zusätzliche Station birgt die Gefahr in sich, dass Information verloren geht oder versehentlich verfälscht wird 🙂
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die Tilgung für die Wohnung gehört in diesem Zusammenhang nicht zu den abzugsfähigen Kosten, aber dafür kann er die Tilgung als Kosten für zusätzliche Altersvorsorge geltend machen (insgesamt für zusätzliche Altervorsorge gehen bis zu 4% vom Bruttoeinkommen).
Nein, die Tilgung ist hier getrennt von der 4%-Vorsorge-Pauschale zu betrachten, sie gilt hier als Ersatz für die AfA in der Einkommensteuer, siehe z.B. inm den Leitlinien:
Olg Hamm:
"1.6.1 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind - vermindert um die Aufwendungen zur Finanzierung und Erhaltung des Objektes – Einkommen. Die Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. AfA-Beträge sind für Gebäude regelmäßig nicht abzusetzen."
Olg Frankfurt:
"1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten und notwendige Instandhaltungsrücklagen. Für Wohngebäude ist keine AfA anzusetzen; im Einzelfall kommt stattdessen die Berücksichtigung angemessener Tilgungsleistungen in Betracht."
Besonders beim OLG Frankfurt ist es also eindeutig, dass die Tilgung hier die AfA ersetzt und nicht die private Altersvorsorge.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Da mein Mann mit zwei Fingern auf der Tastatur die Buchstaben suchen muss und ich im Zehnfingersystem schreibe hat er mich gebeten das für ihn zu übernehmen. Ich hoffe es fühlt sich dadurch keiner beleidigt.
Zu Pkt. 1
Verdienst liegt im Durchschnit bei 2862,40 Euro netto; Gemeinsame Kinder 4 und 7 Jahre; OLG FFM; Direktver. Alter 128,31 Euro; Fahrgeld 45,90 Euro; VWL 13,29 Euro; Rente 82 Euro; LV 16,62 Euro; Krankenzusatz 34,47 Euro? Ausbildungsver. der Kinder ?
Zu Pkt. 2
Die KM rennt immer zum Anwalt, nur wir möchten ihn sparen. Mussten in der Vergangenheit genug dafür ausgeben.
Zu Pkt. 3
Die Auskunft ist länger als 2 Jahre her, sie soll sie ja auch bekommen, aber nicht mehr als sie wissen muss und ihr auch zusteht. Was kann man im Steuerbescheid schwärzen?
Zu Pkt. 4
Vielen Dank für die Hilfe, wir nehmen sie gerne in Anspruch
Zu Pkt. 5
Was kann man alles Gegenrechnen wenn man eine Eigentumswohnung hat? Im Grundbuch steht nur mein Mann. Die Wohnung wurde angeschafft als wir schon zusammen waren.
Ich hoffe ich habe soweit jetzt an alles gedacht. Sollten noch Fragen bestehen, ich antworte gerne.
Liebe Grüße
der Zeite (die Zweite war schon vergeben)
Moin Zweite
Abziehbar sind i.d.R. bis zu 4% vom Brutto für private Altersvorsorge, also ca. 200,-€. Dazu könnte man, neben den Versicherungen auch die Tilgung rechnen und pauschal 5% vom Netto an berufsbedingten Aufwendungen, also 143,-€.
In Summe kommt man damit unter die 2.700,- € Schwelle der DT und landet in Zeile 4.
Da er mit dir 4 Personen unterhaltspflichtig ist, kann er 2 Stufen runter also in die 2.
Ergibt 291,-€ pro Monat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
gibt es irgendwo ein grobes Rechengerüst an dem man sich orientieren kann?
Ist das richtig: Netto minus 5%; Brutto minus 4%; Das Ergebnis Brutto vom Netto abziehen (nach Abzug oder vor Abzug der 4%).
O je, ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Wie wird die Eigentumswohnung berechnet?
Nettomiete ( ohne Nebenkosten) minus Zinsen, dieses Ergebnis (65,43Euro) wird dem monatlichen Netto zugerechnet.
Nicht umlagefähige Kosten (Beitragshaftpflicht, lfd. Instandhaltung, Verwaltervergütung, usw) können diese zum Abzug gebracht werden?
Sonderumlage Rücklage musste in Höhe von 1425 Euro im Januar 2009 gezahlt werden, wie wird diese berechnet?
Wenn ich die Tilgung, Direktvers, LV-Risiko, Rente und VWL zusammenrechen komme ich auf ca. 380 Euro. Ist es richtig entweder 4% vom Brutto pauschal oder alles Belegen? Für uns ist dann die andere Variante besser, richtig?
Mietschulden aus der ehemaligen Beziehung sind diese abzugsfähig? Mein Mann und seine Ex hatten die Abmachung: Sie zahlt die Miete und Er alles andere ( Lebensunterhalt, Urlaub, Versicherungen, usw.) Nach der Trennung hat Ex Miete (was noch nicht verjährt war) von meinem Mann eingeklagt da auch er im Mietvertrag stand. Er musste 4000Miete und 1650Euro Anwalt zahlen. Da er das Geld nicht hatte hat es ihm sein Vater vorgestreckt. Mein Mann zahlt es mtl. mit 50Euro, seit 2007 zurück. Können wir diese 50 Euro abziehen, da Schulden aus ehemaliger Beziehung?
Ich weiß, viele viele Fragen und die Hoffnung auf Antwort. Vielen Dank an alle die versuchen zu helfen.
liebe Grüße
der Zweite
Guten Morgen
gibt es irgendwo ein grobes Rechengerüst an dem man sich orientieren kann?
Also die wichtigsten Regelwerke sind die
Düsseldorfer Tabelle (DT) und die
Unterhaltsrechtlichen Leitlinien (URL) eures Sprengels
Dabei handelt es sich quasi um "Gesetze", die sich die Justiz unter Umgehung des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung selbst gegeben hat.
Ist das richtig: Netto minus 5%; Brutto minus 4%; Das Ergebnis Brutto vom Netto abziehen (nach Abzug oder vor Abzug der 4%).
O je, ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Ich würde beide vom vollen Betrag abziehen und nicht nacheinander. Immer maximal zu eigenen Gunsten rechnen. Das machen die Anderen auch. Wenn jemand das anders sieht soll er das sagen und begründen.
Wie wird die Eigentumswohnung berechnet?
Nettomiete ( ohne Nebenkosten) minus Zinsen, dieses Ergebnis (65,43Euro) wird dem monatlichen Netto zugerechnet.Nicht umlagefähige Kosten (Beitragshaftpflicht, lfd. Instandhaltung, Verwaltervergütung, usw) können diese zum Abzug gebracht werden?
Sonderumlage Rücklage musste in Höhe von 1425 Euro im Januar 2009 gezahlt werden, wie wird diese berechnet?
Auch hier gilt: So viel möglich abziehen. Streichen müssen die Anderen.
Die nicht umlagefähigen Kosten müssen auf jeden Fall abgezogen werden. Tilgung als Ersatz für die Afa auch (siehe URL).
Sonderumlage verstehe ich nicht. Das ist doch Sache der Mieter!?
Wenn ich die Tilgung, Direktvers, LV-Risiko, Rente und VWL zusammenrechen komme ich auf ca. 380 Euro. Ist es richtig entweder 4% vom Brutto pauschal oder alles Belegen? Für uns ist dann die andere Variante besser, richtig?
Nein, die 4% sind ein Maximum, das nicht überschritten werden kann und auch unterhalb belegt werden muss.
Die 5% sind dagegen eine Pauschale, die nicht belegt werden muss, aber mit guter Begründug und Belegen auch überschritten werden kann.
Mietschulden aus der ehemaligen Beziehung sind diese abzugsfähig? Mein Mann und seine Ex hatten die Abmachung: Sie zahlt die Miete und Er alles andere ( Lebensunterhalt, Urlaub, Versicherungen, usw.) Nach der Trennung hat Ex Miete (was noch nicht verjährt war) von meinem Mann eingeklagt da auch er im Mietvertrag stand. Er musste 4000Miete und 1650Euro Anwalt zahlen. Da er das Geld nicht hatte hat es ihm sein Vater vorgestreckt. Mein Mann zahlt es mtl. mit 50Euro, seit 2007 zurück. Können wir diese 50 Euro abziehen, da Schulden aus ehemaliger Beziehung?
Mit genau dieser Begründung unbedingt versuchen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo der zweite,
Wenn ich die Tilgung, Direktvers, LV-Risiko, Rente und VWL zusammenrechen komme ich auf ca. 380 Euro. Ist es richtig entweder 4% vom Brutto pauschal oder alles Belegen? Für uns ist dann die andere Variante besser, richtig?
Nicht ganz richtig. Bei der Altersvorsorge sind die 4% vom Brutto keine Pauschale, sondern eine Obergrenze: Abziehen kann dein Mann die tatsächlich gezahlten Beträge, aber eben maximal diese 4% vom Brutto. Wenn in eurem Fall die tatsächlichen Beträge höher sind, dann sollte dein Mann die Tilgung auf alle Fälle nicht als Altersvorsorge deklarieren, sondern von den Mieteinnahmen abziehen, als Ersatz für die nicht zulässige Abschreibung auf den Kaufpreis der Wohnung (@pappasorglos: danke für den Hinweis, das wusste ich noch nicht - ich hatte irgendwie wohl fälschlicherweise das Szenario einer selbstgenutzten Immobilie im Kopf).
Wie wird die Eigentumswohnung berechnet?
Nettomiete ( ohne Nebenkosten) minus Zinsen, dieses Ergebnis (65,43Euro) wird dem monatlichen Netto zugerechnet.
Nicht umlagefähige Kosten (Beitragshaftpflicht, lfd. Instandhaltung, Verwaltervergütung, usw) können diese zum Abzug gebracht werden?
Sonderumlage Rücklage musste in Höhe von 1425 Euro im Januar 2009 gezahlt werden, wie wird diese berechnet?
Von der Nettomiete ziehst du alles ab, was irgendwie plausibel ist. Wenn die Gegenseite nicht einverstanden ist - soll sie doch begründen, warum das nicht zulässig ist. Also: Zinsen abziehen, wie du selbst geschrieben hast. Tilgung abziehen, und schau mal in die Leitlinien des für das Kind zuständige OLGs, ob da ähnliche Passagen drin stehen wie das, was pappasorglos für Hamm und Frankfurt herausgekramt hatte.
Weiterhin ziehst du ab alle Nebenkosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, also z.B. so Sachen wie die Verwaltergebühr. Weiterhin ziehst du die Grundsteuer ab.
Was die Sonderumlage betrifft, hm, dumm könnte sein, wenn der Verwalter das tatsächlich mit "Auffüllen der Rücklage" begründet - dann könnte die Gegenseite möglicherweise versuchen zu argumentieren, so lange das Geld nicht ausgegeben ist, ist es ja nicht wirklich weg. Wesentlich besser wäre es, wenn die Begründung hieße: "Wir müssen das Dach / die Heizung / das Tiefgaragentor / ... reparieren, und die Rücklage reicht dafür leider nicht aus". Wie auch immer: Ich würde das gnadenlos mit 118,75 Euro im Monat zum Abzug bringen. Und überlegt euch schon mal, was an dem Haus sonst noch alles kaputt ist und demnächst repariert werden muss, falls die Gegenseite etwas von "einmalige Angelegenheit" nuschelt.
Ist das richtig: Netto minus 5%; Brutto minus 4%; Das Ergebnis Brutto vom Netto abziehen (nach Abzug oder vor Abzug der 4%).
O je, ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Zu den 4% Altersvorsorge hatte ich bereits was geschrieben. Was die 5% berufsbedingten Aufwendungen angeht, das regeln die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Die meisten OLGs erlauben es, wenn man 5% pauschal vom Netto geltend macht; wenn man höhere Kosten hat, muss man sie belegen (und wohl auch nachweisen, dass diese höheren Kosten notwendig sind). Es gibt aber auch ein paar OLGs (z.B. Schleswig), die fordern grundsätzlich Belege, und lassen keinen pauschalen Abzug zu.
Ich hoffe, das hilft erst mal ein bisschen weiter 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Beppo war schneller, aber ich lasse es trotzdem so stehen.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
wann wird der Durchschnitt der Steuererstattung dazu gerechnet? Ganz zum Schluss??
Der Steuerbescheid für 2009 wird nicht so gut (für Ex) aussehen wie der 2008 (Erstattung von 2137,95 Euro) da mein Mann kurz gearbeitet hat und noch arbeitet. Wird das berücksichtigt oder wird 2008 zu Berechnung genommen.
Wenn der 2008 gilt, ich sehe gerade Ekst: 1971 Euro; Soli: 166,95; Gesamt: 2137,95
Wird die Gesamterstattung auf den Monat berechnet, oder das Guthaben der Einkommesteuer ohne Soli??
Was ich nicht so ganz verstanden habe ist, wenn ich die Nettomiete nehme, davon Zinsen und Tilgung abziehe, habe ich schon ein Minus.
Kann ich die anderen Kosten (Grundsteuer, nicht umlagef. Kosten) dennoch geltend machen?
Oder kann nur die Nettomiete verrechnet werden und was man mehr an Kosten hat ist nicht verrechenbar.
Ich stehe im Moment etwas auf dem Schlauch, ist für uns alles Neuland.
liebe Grüße
der Zweite
wann wird der Durchschnitt der Steuererstattung dazu gerechnet? Ganz zum Schluss??
Der Steuerbescheid für 2009 wird nicht so gut (für Ex) aussehen wie der 2008 (Erstattung von 2137,95 Euro) da mein Mann kurz gearbeitet hat und noch arbeitet. Wird das berücksichtigt oder wird 2008 zu Berechnung genommen.
Wenn der 2008 gilt, ich sehe gerade Ekst: 1971 Euro; Soli: 166,95; Gesamt: 2137,95
Wird die Gesamterstattung auf den Monat berechnet, oder das Guthaben der Einkommesteuer ohne Soli??
Die Frage verstehe ich nicht aber es gilt das "In-Prinzip" also Die Erstattung erhöht das Jahreseinkommen in dem sie ausgezahlt wird.
Was ich nicht so ganz verstanden habe ist, wenn ich die Nettomiete nehme, davon Zinsen und Tilgung abziehe, habe ich schon ein Minus.
Kann ich die anderen Kosten (Grundsteuer, nicht umlagef. Kosten) dennoch geltend machen?Oder kann nur die Nettomiete verrechnet werden und was man mehr an Kosten hat ist nicht verrechenbar.
Nein, es geht nur bis 0,- runter. Negative Salden lassen sich nur rechtfertigen, wenn unvermeidlich und eheprägend.
In dem Fall ggf. die Tilgung als Altersvorsorge deklarieren, sofern die nicht auch schon ausgeschöpft ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
vielen Dank für die ganzen Antworten. Also, ist bei uns alles ausgeschöpft.
Was ich mit der Erstattung 2008 gemeint habe:
Steuerbescheid 2008
EINKOMMENSSTEUER
Festgestzt werden 6892,00
ab
Steuerabzug vom Lohn 8774,00
Zinsabschlag 89,00
Verbleibende Beträge -1971,00 = Guthaben
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
Festgesetzt werden 73,60
ab
Steuerabzug vom Lohn 235,69
Kapitalertragssteuer 4,86
Verbleibende Beträge -166,95 = Guthaben
Beide Guthaben zusammen: Erstattung von 2137,95 Euro
Können wir von den 2137,95 Euro den Soli von 166,95 abziehen?
Vielleicht ist jetzt etwas verständlicher von mir geschrieben.
Liebe Grüße
der Zweite
Nein, Soli sind auch Steuern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank, dann kann ja mal rechnen!
Liebe Grüße
der Zweite
Hallo,
so jetzt haben wir eine Forderung der Anwältin der Gegenseite nachdem sie die Lohnbescheinigungen von 2009 und den Steuerbescheid von 2008 bekommen hat.
Ist die Rechnung korrekt????
Durchschn. Nettoeinkommen 2859,55 Euro davon wurde der Betrag für die Altersvorsorge in Höhe von 128,31 Euro in Abzug gebracht, sodass 2731,24 Euro verbleiben.
Abzügl. der 5%-igen berufsbed. Aufwendungspauschale von 137,57 Euro ergibt sich ein Einkommen von 2.594,67 Euro.
Hinzuzurechnen sind 1/12 der Steuererstattung in Höhe von 178,16 Euro sowie der vermögenswerte Vorteil (Firmenwagen) von 306 Euro. Dementsprechend ist von einem für das Kindesunterhalt massgebliche Einkommen in Höhe von 3.078,83 Euro auszugehen.
Bei 3 Kindern und einer Ehefrau ergibt sich eine Eingruppierung in der DT (Heruntergruppierung um 1 Stufe) nach 2. Altersstufe, 4. Einkommensgruppe.
Der KU beläuft sich auf 419 Euro, abzüglich hälftigem KG, dementsprechend 327 Euro.
Auch kam die Aufforderung eine neue Unterhaltsverpflichtungserklärung über 115% erstellen zu lassen.
Soweit das Schreiben von ihr.
Geschickt bekommen hat die RA folgendes, Unterlagen über:
Jahresbruttoeinkommen: 48.458,24 Euro. Im Brutto enthalten sind Fahrtgeld stpfl., VWL-AG-Anteil, Kfz.-Überlassung, Gelhaltsverzicht Altersvers.
Jahresnettoeinkommen: 34.348,77 Euro (mtl. 2.862,40 Euro), wir frangen uns wie sie auch ihren Nettobetrag kommt
Steuererstattung 2008 2137,95 Euro
Jetzt zu meinen Fragen:
Der Firmenwagen (306 Euro) ist in dem mtl. Netto doch eingerechnet warum wird er nochmals hinzugerechnet so daß ein Betrag von 3.078,83 Euro entsteht?
Die VWL-AG werden die auch rausgerechnet, ist doch Altersvorsorge?
Mein Mann hat einen Kinderfreibetrag von 3,0 in seiner Abrechnung. Sein Stiefsohn hat aber doch mit seiner Kindesunterhaltsberechnung nicht zu tun.
Kann man die Abrechnung auf 2,5 umrechnen, macht auch 10 Euro im Monat aus?
Im August und September hatte mein Mann keine Firmenwagen wie wird das berechnet oder sind die Fahrtkosten in den 5% enthalten die ja abgezogen worden sind?
Von seinem Netto 2862,40 Euro (nicht Zahlbetrag) wurden erst die Altersvorsorge abgezogen und dann die 5% ist das richtig?
Nach der neuen DT ist doch eine Heruntergruppierung von 2 Stufen und nicht 1 Stufe vorzunehmen.
Können wir eine neue Unterhaltsverpflichtungserkärung alleine vornehmen? Ist damit die Änderung des dyn. Titels gemeint?
Können wir darauf bestehen das der Steuerbescheid von 2009 zu Grunde gelegt wird, da das Auskunftsersuchen am 30.12.2009 an uns verschickt wurde. Kann sein Stiefsohn rausgerechnet werden? Zur Hochzeit 2008 haben wir vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung bekommen diese ist doch wohl auch nicht dem KU anzurechnen. Außerdem hat mein Mann im Jahr 2009 kurz gearbeitet so daß eine ganz andere Erstattung rauskommen wird.
Ich weiß es sind viele Fragen aber wir würden uns gerne den Anwalt sparen und Ihr seid richtig gut informiert und sehr hilfsbereit.
liebe Grüße und vielen Dank
der Zweite
