Hallo
Mich würde interessieren ob Sparbücher oder Fonds auch zur Deckung des nichtehelichen Unterhalts herangezogen werden können ?
In meinem Falle Zahle ich nur für meinen Sohn (2 Jahre alt) den Mindestbetrag an Unterhalt!
Die Kindesmutter hat mich jetzt auf Unterhalt für sich selbst verklagt!
Vom Einkommen her bin ich nicht Leistungsfähig, habe aber noch diverse Ersparnisse aus Zeiten vor dieser Beziehung!
Könnte das Gericht eine solche Entscheidung Treffen diese Ersparnisse für den Unterhalt zu verwenden ??
Vielen Dank im voraus,
Malte
hi,
mußt mal die die Unterhaltsrechtlichen Leitlinen lesen,
Dann zählen nur Zinsen usw. dazu -
Kann nur verlangt werden das du dein Vermögen gewinnbringender anlegst.
Mfg Ingo
hallo,
ja wurzel hat recht, sie können nur an deinen verdinst, dazu gehören eben zinsen, gewinne usw. wenn du nicht grade eininge huntertausend euro, auf sparbüchern und fonds hast und somit auch nicht viel einnahmen für zinsen usw. hast, können sie dich nicht ran ziehen,
an sprbücher und fons können sie nicht gehen, anders wenn du den kindesunterhalt nicht zahlen kanst, dann werden sie diese quelle anzapfen,
was ich nicht ganz verstehe verklagt???
denke sie wird ersteinmal einen aw hinzuziehen und auf deine finz. daten drängen, danach kann eigentlich der aw genausenst errechnen ob du herangezogen werden kannst,
von daher verstehe ich die klage nicht ganz, oder hast du deine daten nach aufforderung nicht weitergegeben, das wäre nicht gut, denn dann kann es sein das du noch die kosten für diese klage mit übernehmen mußt,
gruß
gruß papa
