Hallo an alle,
mein Ex strebt eine Neuberechnung des Unterhalts für unseren Sohn (12) an. Habe ich auch nichts dagegen. Jetzt kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass ich meine Wohnkosten offen legen soll, da hier der Selbstbehalt gekürzt werden kann.
Ich selbst wohne alleine in einer 2 Zi- Whg, zahle 290.- € Warmmiete. Kann ich noch Stromkosten oder andere Kosten geltend machen oder droht mir als Vollererwerbstätige die Kürzung des Selbstbehaltes?
Danke für Anworten
Grüsse Evi
Moin,
der Selbstbehalt kann nur aufgrund von Mietersparnis gekürzt werden, wenn der Regelsatz KU nicht erfüllt wird, also ein Mangelfall vorliegt. Ist das der Fall?
Gruß, Xe
Moin,
ganz sooooooooooooooo einfach geht die Herabsetzung des SB nicht. Vor allem dann nicht, wenn das Urteil des OLG Frankfurt (>hier<) angewandt wird.
Dort steht geschrieben:
Dies beruht auf der Erwägung, dass derartige wirtschaftliche Vorteile eine Folge der Gestaltung der privaten Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners sind, vergleichbar der Verringerung von einzelnen Bedarfspositionen innerhalb des Warenkorbes, der nur in seiner Summe den Selbstbehalt definiert, hinsichtlich der einzelnen Positionen jedoch nach dem Belieben des Schuldners verschoben und ausgetauscht werden kann. Reduziert etwa der Unterhaltsschuldner seinen Wohnbedarf durch Umzug in eine billigere Wohnung, ändert er seine Verbrauchsgewohnheiten oder verzichtet er zum Beispiel auf kulturelle oder sonstige Bedürfnisse, die in dem Warenkorb definiert sind, kommt diese Ersparnis den anderen Bedarfspositionen und nicht dem Unterhaltsgläubiger zugute.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Antworten. Das Urteil habe ich mir gleich mal aufgehobnen. Zum Verständnis wegen Einkommen. Ich bezahle derzeit "nur" 110.- €, da mir nicht mehr Einkommen zur Verfüng steht (Werbungskosten bereits abgerechnet).
