Unterhalt nachträgl...
 
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Unterhalt nachträglich einfordern

 
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo leute

Ich habe da mal eine frage.
Vor meiner Scheidung waren meine Kinder bei mir 2005-2006.
Wir hatten eine Trennungsvereinbarung gemacht und in der habe ich auf Kindesunterhalt verzichtet.
Jetzt habe ich erfahren das ich garnicht auf Kindesunterhalt verzichten darf.
Und meine Ex-frau und ihr Anwalt mich über den Tisch gezogen hat.
Wie kann ich den von ihr einfordern?

Gruß Don


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 14:07
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
du kannst nur bis zu dem Zeitpunkt rückwirkend einfordern, wo sie in Verzug gesetzt wurde.
Wurde sie das bisher nicht von z.B. deinem Anwalt oder dem JA, kannst du rückwirkend auch nichts einfordern.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 15:45
(@Inselreif)

unabhängig davon und auch unabhängig von der Frage, ob es tatsächlich ein Unterhaltsverzicht und nicht vielleicht eine Freistellung war...

Die Forderung wäre schon lange verjährt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 16:32
(@Brainstormer)

Moin Don,

was hast du denn genau unterschrieben?

Ein Unterhaltsverzicht ist nicht möglich, aber es wäre denkbar, dass du deine Ex von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber eurem Kind freigestellt hast. Wenn dem so ist, sieht es wohl eher schlecht aus mit der nachträglichen Forderung.

Es stellt sich auch die Frage, warum dir jetzt plötzlich einfällt, dass da ja noch was zu holen wäre. Erstens ist der Drops bereits gelutscht und zweitens wird es doch damals sicherlich gute Gründe dafür gegeben haben, auf KU zu verzichten. Ansonsten verstehe ich nicht, warum du irgendwas unterschrieben hast.

Gruß
Brainstormer

Edit: Sorry für's überschreiben @Inselreif, aber unsere Beiträge haben sich überschnitten.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 16:36
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hi

Brainstromer

Mit meiner frage wollte ich nur abtasten ob ich nicht mal zurück schießen kann da meine Ex jetzt wieder mächtig rum Zickt.
Ich habe gestern Post Insogericht gekriegt.
Sie will das ich nicht die Restschuldbefreiung kriege.

Don


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 20:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Du kannst nicht auf Unterhalt verzichten - das ginge ja zu Lasten der Kinder.
Aber Du kannst sehr wohl im Innenverhältnis eine Unterhaltsverpflichtete freistellen - was monetär auf dasselbe rauskommt (KM zahlte nichts, Du übernahmst sowohl Betreuung als auch alle Kosten). Und ich vermute mal, dass es das war, was ihr damals während der Trennungsphase angestrebt hattet. Also - überhaupt kein Grund aus meiner Sicht die ollen Kamellen aus dem Schrank zu holen, zu stänkern und vorhersehbar scheitern...

Nur meine Sicht der Sache, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 20:29