Hallo Forum,
meine Tochter hat zwei Verfahren, eins gegen mich und eins gegen das Bafög Amt.
Für das Bafög Amt prüft das das Gericht Prozesskostenvorschuss.
Ich bin knapp nicht leistungsfähig (dies betrifft die Tochter im 4 Rang) habe 4 Kinder und bin wieder Verheiratet.
Was wäre wenn das Gericht PKV anordnet?
Zwar bin ich nach den Leitlinien nicht Leistungsfähig aber die Richter streiten
ja mal gerne um Sachen wie Betriebsrente etc.
Würde dieser PKV, bei dem Parallel gegen mich laufende Verfahren einkommesnmildernd berücksichtigt,
bzw eventuellen Unterhalt der Tochter gegen-gerechnet?
Gruß
MKN
Hi,
Prozesskostenvorschuss ist unterhaltsrechtlich gesehen Mehrbedarf. Also es wird erst der laufende Unterhalt ausgerechnet bzw. der Zahlbetrag herangezogen und dann der Mehrbedarf aus der noch verfügbaren Masse entnommen.
Kommt später jemand auf die Idee, dass der laufende Unterhalt zu niedrig angesetzt war, ist das zunächst einmal mehr oder minder Pech. Für die Vergangenheit kann man zwar so argumentieren aber ob das durchgeht, ist vom Wohlwollen des Gerichts abhängig.
Allerdings sind Prüfungen auf Prozesskostenvorschuss in der Regel weniger streng. Ansonsten wird eben PKH/VKH bewilligt, es trifft also nicht das arme Opfer.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
ich gehe auch nicht von PKV aus.
Aber man weiß ja auch nicht was bei der Urteilsverlosung raus kommt.
Also macht PKV erst Sinn wenn das PKV kind vollen Unterhalt bekommt und
dann noch ein Rest Verteilmasse bleibt. ( Sonderbedarf für kind im 4 Rang )
Das kann ich, denke ich mal, ausschließen.
Das Kind klagt gegen mich auf einen Teil des Bedarfes da der Anwalt der Tochter
auch keine volle Leistungsfähigkeit sieht.
Momentan Zahle ich 0€ ( Vergleich 2011 ), jetzt hat kind 3 aber eigenes Einkommen
und der Vergleich verliert seine Geschäftsgrundlage.
Ab August wird die Tochter Berufstätig und über Ausreichend eigenes Einkommen verfügen
Gruß
Marc
