Hallo,
meine Freundin hat eine 6jährige Tochter und hat für diese Tochter einen titulierten Unterhalt beim Jugendamt.
Gestern habe ich festgestellt, dass sie seit 2015 bis jetzt nur die Unterhaltszahlungen in der Höhe von den 2013/14 erhalten hat.
Zu dieser Zeit (2013) waren sie beim Jugendamt und dieses hat die voraussichtlichen Zahlungen für die nächsten Jahre aufgelistet.
D. h. die Erhöhungen von 2015 und 2016 wurden nicht bezahlt.
Besteht die Möglichkeit diese einzufordern, oder hat man Pech gehabt und kann dies nur ab jetzt laufen lassen?
Sie hat ihren Ex darauf hingewiesen und dieser ist jetzt stinksauer...
Danke für Eure Antorten.
Moin Mitschiii,
Besteht die Möglichkeit diese einzufordern, oder hat man Pech gehabt und kann dies nur ab jetzt laufen lassen?
Sie hat ihren Ex darauf hingewiesen und dieser ist jetzt stinksauer...
Einen Grund stinksauer zu sein, hat KV nicht wirklich.
Der Titel scheint dynamisch, d.h. für eine Anpassung der Zahlungen (aufgrund DDT-Änderung oder Altersstufe) ist zunächst einmal der Schuldner (KV) verantwortlich.
Rückstände, die mehr als 12 Monate zurückliegen, gelten in der Rechtsprechung allerdings in der Regel als verwirkt, d.h. eine Nachforderung für davor liegende Zeiten hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Dennoch sollte - bei ansonsten vernünftigem Verhältnis - überdacht werden, ob eine Nachforderung den Streit tatsächlich lohnt.
Offensichtlich ist sie die letzten Monate auch ohne Erhöhung des Unterhalts über die Runden gekommen und hat mehr oder minder selbst verschlafen, die empfangenen Leistungen zu überprüfen.
Gruß
United
