Moin,
die Kindsmutter hat eine Gehaltserhöhung erhalten und muss nun mehr Unterhalt zahlen.
Nur ab wann gilt der? Die Erhöhung war zu 01.05. und höheren Unterhalt hat sie ab dem 01.06 gezahlt.
Hätte das nicht schon ab dem 01.05 erhöht werden müssen?
Ich will nicht kleinlich sein, da sie ohnehin nur einen Bruchteil des Minimums zahlt, bin ich drauf angewiesen.
Zumal ich immer ordentlich zahle.
Konstellation: GSR ein Kind bei mir, ein Kind bei der Mutter
Gruss
Hallo,
wann war denn die letzte Überpfung des Einkommens. Die Mutter ist nur verpflichtet aller 2 Jahre Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen, wenn dann ein neues Einkommen zu einem höheren Unterhalt führt, dann ist dieser ab dem Datum der Auskunftsaufforderung zu zahlen (rückwirkend für den entsprechenden Monat in dem zur Auskunft aufgefordert wurde).
In Deinem Fall scheint es sich um einen Mangelfall zu handeln und dann kannst Du auch eher Auskunft verlangen.
Ob die KM in diesem Fall auch für Mai einen höheren Unterhalt hätte zahlen müssen hängt davon ab, was vereinbart wurde. Ansonsten muss sie nur dann mehr Unterhalt zahlen, wenn sie dazu aufgefordert wurde.
VG Susi
