Moin,
wenn genau muss/soll der Unterhalt ans Kind gezahlt werden?
Bspw. das Kind wird am 5. des Monats 18 Jahre alt, soll dann der Unterhalt tagesgenau aufgeteilt werden, also 25 Tage an die Mutter und 5 ans Kind.
Oder sofort alles ans Kind unter Abzug des gesamten Kindergelds, dass die Mutter erhält.
Konstellation: GSR ein Kind bei mir, ein Kind bei der Mutter
Gruss
Moin,
die Antwort ist simpel: Gemäß § 1612a Abs. 3 BGB ist der Unterhalt einer höheren Altersstufe ab Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet. Also im Voraus Am Anfang des Monats, in dem das Kind 18 wird gilt die geänderte Unterhaltsberechnung und entsprechend ist die Zuwendung direkt an den Unterhaltsberechtigten zu zahlen.
Wird Mama nicht freuen....macht aber nichts.
Beste Grüße
Sputnik
Zu dem Thema siehe auch Kindesunterhalt ab 18 letzte Monatszahlung bis wann?
@Sputnik:
§ 1612a BGB regelt den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Die 4. Altersstufe (ab 18) der Düsseldorfer Tabelle wird davon gesetzlich nicht erfasst. Das bedeutet z.B. auch, dass unbefristete dynamische Titel ab Volljährigkeit des Kindes kraft Gesetzes zu statischen Titeln mutieren (OLG Celle 10 WF 76/13)
