Hallo @ all,
vielleicht kann mir jemand von Euch meine Fragen beantworten:
Zum Sachverhalt: Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder (14 u. 17 J.) Der 17-jährige Sohn macht momentan das EQJ mit einer Vergütung von 192 Euro. Meine Ex ist wieder verheiratet. Auch ich bin wieder verheiratet und habe aus dieser Ehe einen Sohn (2 J.). Das zu versteuernde Nettoeinkommen beträgt auf den Monat umgerechnet ca. 2500 €.
Meine Fragen:
- Ist es rechtens, wenn ich meinem 17-jährigen Sohn den Unterhalt um die Ausbildungsvergütung unter Abzug des "ausbildungsbedingten Mehrbedarfs" von 90 Euro kürze?
- Wie sieht die Unterhaltsberechnung in etwa aus, wenn meine jetzige Frau in die Berechnung einbezogen wird, nachdem sie jetzt wegen der Betreuung des Kleinen kein eigenes Einkommen mehr hat. Ich bin doch theoretisch für sie Unterhaltspflichtig, oder? Welcher Betrag wird in etwa an Ehegattenunterhalt für sie angesetzt? Könnte das bei der angegebenen Höhe des Verdienstes möglicherweise zu einer Schmälerung des Kindesunterhalts führen?
Vorab schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
Andreas
Moin Andreas,
es wird zum 01.04.2006 die Unterhaltsrechtsreform erwartet. Im Zuge dieser Reform sind die Gerichte bereits heute aufgefordert, die absehbaren Änderungen des Rechts in aktuelle Verfahren einzubeziehen. Da die Reform die erste Rangfolge für die Kinder vorsieht und erst dann die ehemaligen und jetzigen unterhaltsberechtigten Partner des Unterhaltsverpflichteten kommen, wird sich am KU nix ändern.
Die Ausbildungsvergütung ist dem KU gegen zu rechnen. Ferner bist du 4 Personen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet (3 Kinder, derzeitige Frau) und wirst in der DT eine Stufe niedriger eingestuft, als für dein Einkommen sonst üblich wäre.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
