Trennungs- und Sche...
 
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Trennungs- und Scheidungsvereinbarung wertlos?

 
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder ein Problem mit der EX, wie soll es anders sein.
Wir haben im Januar 2005 eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung getroffen, in der auch der TU (EU) abgehandelt wurde.
Ich bin nebenbei Selbstständig und die Einkünfte daraus sind regelmäßig negativ. Die Mediatorin hat daher die Einnahmen aus dieser Tätigkeit, bei der TU-Berechnung, herausgenommen. Das wurde (allerdings ohne Angabe von Gründen) so in die Vereinbarung aufgenommen.
Nun klagt meine EX auf Auskunftserteilung. Außerdem sei die Herausnahme von Einkünften Sittenwidrig.
Mein RA meint, damit könnte sie durchkommen. Ist eine solche Vereinbarung denn wirklich das Papier nicht wert, auf dem sie steht? 1500€ für die Tonne?
Die Anwaltskosten fressen mich mittlerweile auf, da sie gegen jeden einzelnen Punkt der Vereinbarung klagt.
Der Mediatorin wurden sämtliche Einkünfte, auch die aus der selbstständigen Tätigkeit, offengelegt. Daraus resultiert die Berechnung von KU und TU.
Negative Einkünfte würden sich doch aufs unterhaltsrelevante Einkommen auswirken. Daher würde mir, per Gericht, untersagt werden, diese Tätigkeit weiter auszuüben oder halt alles von meinem Selbstbehalt zu tragen. Darum wurden diese Einkünfte auch nicht berücksichtigt.
Meine EX hat doch nur alle 2Jahre ein Recht auf Auskunftserteilung, oder?
Sollte das Gericht ihr Recht geben, ich gehe mittlerweile immer vom schlimmsten aller Fälle aus, ab wann müßte dann ich evtl. Unterhalt nachzahlen? Wirklich ab dem Tag der Antragsstellung? Oder erst wenn eine konkrete Summe gefordert wurde?
Versteht mich bitte nicht falsch, KU ist nicht strittig. Ich zahle nach Stufe 6 DT für die Kleine,
mein Großer lebt bei mir. Sie erhält Geld von der ARGE, es läuft auf eine Mangelfallberechnug hinaus. Das heißt, die Kinder würden weniger bekommen und alles was sie dann mehr bekommt würde von der ARGE geschluckt. Ergebnis: weniger Geld für alle. Verstehe einer die Logik...
Wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich mich verhalten soll.
Gruß
Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2006 09:24
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Thomas,

wenn du nebenher selbständig bist, diese Selbständigkeit regelmäßig (bis heute) keinen Gewinn abwirft, was spricht dann dagegen, diese Tätigkeit nicht zu berücksichtigen?

Versuche es doch mit folgender Argumentation: Die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung beruht auf den ehelichen Verhältnissen, welche ja für den Ehegattenunterhalt maßgeblich sind. Ihr habt eine Vereinbarung, die von beiden unterschrieben wurde, also einen "privatrechtlichen Vertrag". Solange der nicht gekündigt ist (und das geht IMHO einseitig nicht), gilt dieser. Punkt. Kein Grund für eine Auskunftserteilung oder sonstwas.
Den Grund, warum die Selbständigkeit damals nicht angegeben wurde (kein Gewinn) sollte jedoch an das Gericht weitergegeben werden.

Nun klagt meine EX auf Auskunftserteilung. Außerdem sei die Herausnahme von Einkünften Sittenwidrig.
Mein RA meint, damit könnte sie durchkommen.

Klar könnte sie damit durchkommen. Könnte aber auch sein dass du damit durchkommst. Genau wissen wir es erst, wenn das Gericht entschieden hat.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 10:02
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

da ich verpflichtet bin, alles zu unterlassen was die Unterhaltshöhe schmälert, würde ich damit wohl ganz gepflegt gegen die Wand laufen.
Zum anderen haben die Verluste den Vorteil, das ich sie steuerlich absetzen kann. Daran wiederum wäre sie aber ebenfalls beteiligt. So habe ich jedes Jahr eine ordentliche Steuererstattung, an die sie nicht herankommt. Würde sie darauf bestehen, stünde natürlich auch eine Anrechnung der Verluste auf den TU im Raum.

Das sie sich an diesen Vertag halten muß, sehe ich ebenso. Nur ist solch ein Vertrag eben nichts wert, wenn sie glaubhaft machen kann, das sie dabei über den Tisch gezogen wurde.
Das die Mediatorin die Gründe für die Herausnahme der gewerblichen Einnahmen nicht aufgeführt hat, ist der Knackpunkt.

Meine bisherige Erfahrung sagt mir einfach, das sie damit durchkommen wird. Von Illusionen habe ich mich längst verabschiedet.
Was ich nicht weiß ist, für welchen Zeitraum sie TU nachfordern kann. Ab dem Zeitpunkt der Auskunftsaufforderung? Oder erst nachdem eine konkrete Summe gefordert wurde?
In irgendeinem Urteil habe ich mal gelesen, das eine Unterhaltsforderung immer auch von einer Summe begleitet sein muß. Nur ... ich finde es nicht mehr.

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2006 10:37
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

da ich verpflichtet bin, alles zu unterlassen was die Unterhaltshöhe schmälert, würde ich damit wohl ganz gepflegt gegen die Wand laufen.
Zum anderen haben die Verluste den Vorteil, das ich sie steuerlich absetzen kann. Daran wiederum wäre sie aber ebenfalls beteiligt. So habe ich jedes Jahr eine ordentliche Steuererstattung, an die sie nicht herankommt.

moin,

VORSICHT!!!

das mit deiner steuererstattung ist ein sehr 2schneidiges schwert!

wenn du nicht innerhalb von 6 oder 7 jahren einen gesamtgewinn vorweisen kannst, wird
dir das vom finanzamt sehr sehr schnell als liebhaberei eingestuft, deine verluste rückwirkend
aus der steuerberechnung gestrichen und du kannst deine ganzen schönen erstattungen
an einem tag zurückzahlen!

mfg
lordi


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Geschrieben : 07.11.2006 11:37
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Du kannst mir glauben,  das ich das nicht zum ersten Mal mache.
Zuerst bekommt man immer eine Aufforderung, etwas gegen die Verluste zu unternehmen. Wenn ich dann das Gewerbe abmelde, habe ich etwas gegen die Verluste getan.
Trotzdem Danke für die gutgemeinte Warnung.

Gruß
Thomas


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Themenstarter Geschrieben : 07.11.2006 12:07
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Sorry, wenn ich hier jemandem auf die Füße getreten bin. War wenn, dann keine Absicht.
Kann mir bitte jemand sagen, ab wann eine Unterhaltsnachforderung gestellt werden kann?
Ab Aufforderung zur Auskunfserteilung (berechtigt oder nicht) oder erst wenn eine konkrete Summe genannt wurde?

Gruß
Thomas


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Themenstarter Geschrieben : 09.11.2006 12:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Thomas,

du musst im Schriftsatz in Verzug gesetzt worden sein oder es musste Klage (Stufenklage, im ersten Schritt Auskunftserteilung) eingereicht worden sein. Wenn nun so larifari nach deinem Einkommen gefragt wird, ist die Inverzugsetzung vermutlich nicht erfolgt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2006 13:14
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Update:

Am Montag war Verhandlung der Stufenklage.
Meine Ex war so dumm die Mediationsvereinbarung, beim Antrag auf Prozesskostenhilfe, einfach nicht zu erwähnen. Die Richterin war darüber sehr ungehalten.
Sie war der Meinung, das alle fraglichen Punkte in der Vereinbarung abgehandelt wurden. Meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bezeichnete sie als überobligatorisch, da ich ja schon ganztags arbeite. Ob die Einkünfte positiv oder negativ sind ist dabei egel, sie gehen sie schlichtweg nichts an. Über diesen Aspekt habe ich noch nirgends gelesen und ihn damit auch gar nicht auf meinem "Schlachtplan" gehabt. Schön!
Sie riet dem Anwalt meiner Ex, die Klage zurück zu nehmen. Der denkt aber nicht daran. Jetzt wird die Richterin am 08.01.07 ihre Entscheidung verkünden. Laut meinem RA  wird sie die Klage wohl abweisen. Was heißt das jetzt für mich?  Wird damit auch die nächste Stufe der Klage (Höhe des TU) abgewiesen?
Muß sie dann auch für meine RA-Kosten aufkommen?  Mir würde es schon reichen, wenn sie mal auf die Klappe fällt und dann etwas von ihrer Streitlust einbüßt.
Hey, ich sehe gerade Licht am Horizont, sollte ich mit der Richterin vielleicht Glück haben?

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2006 19:19
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Update:

Die Auskunftsklage meiner Ex wurde abgewiesen. Die Kosten trägt die Klägerin.
Allerdings muß sie nicht zahlen, da sie ja Prozesskosten bewilligt bekommen hat. Das sie sich diese erschlichen hat und das sich die Richterin mächtig darüber aufgeregt hat, spielt keine Rolle, bewilligt ist bewilligt.
Jetzt geht es mir darum, ihr einen Schuß vor den Bug zu setzen. Es kann doch nicht sein das sie sogar mit einem Betrug durchkommt und keinerlei Konsequenzen zu befürchten hat.
Macht es Sinn sie wegen Prozessbetruges zu verklagen?
Versteht mich nicht falsch, ich will ihr nur aufzeigen das auch ihre Schüsse mal nach hinten losgehen können und sie durchaus schmerzhafte Konsequenzen nach sich ziehen können. Vielleicht zögert sie dann endlich mal, mir ständig irgendwelche Klagen um die Ohren zu hauen.
Ich habe ja leider Gottes nicht viele Möglichkeiten dazu und bin schon mächtig versucht,  sie mal ordentlich auszubremsen.

Bremst mich bitte, wenn ihr es für falsch oder sinnlos haltet. Soll ich ???

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2007 14:18
(@bronze)
Registriert

Hallo Thomas,
gratuliere zum Urteil.
Auch wenn es Dich mächtig in den Fingern juckt. Ich halte kalt abtropfen lassen langfristig für die bessere Variante als zurückkeilen. Einschränkung: Sofern es nicht um eine Widerklage geht.

Ausgebremst wurde sie ja durch den Richterspruch schon. Ich würde höchstens bei ihrer nächsten Klage in der Erwiderungen auf den Prozessbetrug hinweisen.

Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2007 22:59




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mal erweitert nachgedacht: Die PKH hat der Richter bewilligt. Er war nicht wirklich unwissend über die Falschangaben.

Wenn du jetzt Strafantrag wegen PKH-Betrug stellst, dieser ausnahmsweise mal nicht wegen mangelndem öffentlichen Interesses eingestellt wird, es zu einer Verhandlung und damit zur Beweisaufnahme kommt, spätestens dann wird der Fehler des Richters transparent. Der Richter wird sich einiges anhören müssen und dir irgendwann mal ganz herzlich für seine von dir verursachten Schwierigkeiten danken. Ob dir die Art seins Dankes dann willkommen ist...?

Deckel drauf, vergessen und gut ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2007 09:40
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Ich weiß ja, das es besser ist den Ball flach zu halten und ich habe meinen Anwalt auch schon gesagt er soll es lassen. Nur die Versuchung ist schon gewaltig nicht immer nur zu reagieren, sondern endlich mal selbst aktiv zu werden.

Witzig ist, das ich schon wieder ein Schreiben von ihrem Anwalt auf dem Tisch habe, in dem er mich auffordert meine Gewerbeeinkünfte offenzulegen. Sonst Klage auf Auskunftserteilung.Ich frage mich ob der wirklich so beschränkt ist.

Aber gut, soll er klagen. Die Richterin wird sich schon ihr eigenes Bild über die Klagesucht meiner Ex machen und das kann ja nur vorteilhaft für mich sein.

Danke fürs Ausbremsen!

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2007 10:18