Abrechnung heut gek...
 
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Abrechnung heut gekommen !!

 
(@paulche)
Schon was gesagt Registriert

So habe vorige Woche schon mal was gepostet udn jetzt ist die neue Berechnung Ins  Hausgeflattert !
Iss das so i.O ?? Bzw. sollte nun nach all den Jahren doch nen eigenen RA zu Rate ziehen??
So sieht die Berechnung aus !

Gesamteinkommen der letzten 8 Monate         26118,84
Lohnsteuer                                                                 4320,68
Arbeitskammer                                                               34,38
Sozialversicherungen                                               4755,28
Betriebliche Zusatzrente                                             425,28
------------------------------------------------------------------------------
                                                                                     16582,51
/8 Monate                                                                      2072,81
Stufe 5 Tabellenkinderunterhalt                                 317,00
------------------------------------------------------------------------------
                                                                                         1755,81
Nettoeinkommen Exfrau                                               592,58
------------------------------------------------------------------------------
                                                                                          1163,23
hiervon  3 / 7                                                                     498,53
zuzüglich Kindesunterhalt                                              257,00
-------------------------------------------------------------------------------
zusammen                                                                    755,53

Bei Außergerichtlicher Einigung     Monatlich 700.-€

Ö_ö  das ist ok?? Dann hat sie 1500€ Gesamt im Monat
und mir bleiben für die Wechselschicht und Wochenende/feiertagsdienste noch 1300€

lol ? Das iss doch ein schlechter Scherz

Ps:Kind wird diesen Monat 8 Jahre
Verheiratet knapp 3 Jahre, zahle schon Unterhalt seit mehr als 4 Jahren!

Wäre dankbar wenn da mal jemand drüberschaut ,  ob sich da die Hilfe vom Ra überhaupt lohnen würde

Lieben Gruß Paulsche
                                                                                           


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 17:21
(@hamburger jung)

Hi Paulche,
ich kenn zwar Deine Situation nicht so genau, aber in meinen Augen fehlen da mind. die berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten.

Ein Gang zum RA lohnt sich m.E. immer und wenn Du Dich nur beraten läßt.

Wenn das der Anwalt Deiner Ex ausgerechnet hat, würd ich dem immer mit einem gesunden Mißtrauen gegenüberstehen.

lol ? Das iss doch ein schlechter Scherz

Schlecht ja, aber ein Scherz soll das eher nicht sein. Für Dein Einkommen verbleibt Dir vergleichsweise zu anderen viel...

Ich würd mich nicht über "Ungerechtigkeiten" aufregen, sondern versuchen, Dein Einkommen auf legale Art und Weise so niedrig wie mgl. zu halten, und da kann Dir wohl am besten ein RA helfen (der ich nicht bin!).

Gruß HHJung


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:00
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wäre dankbar wenn da mal jemand drüberschaut ,  ob sich da die Hilfe vom Ra überhaupt lohnen würde

Alles was da nach Werbungskosten aussieht sind sie 34,- für die "Arbeitskammer" (nehme mal an, das ist ein Berufsverband?)

Wenn Du wirklich keine Fahrtkosten hast (?) kannst Du die Werbungskosten pauschal mit 5% ansetzen, das ist der Fehler, der mir beim schnellen Drüberlesen auffällt.

Ob das mit dem "knapp 8 Jahre und vorher schnell ein Titel" zu denken geben sollte wissen andere hier besser.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:08
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Paulche,

schon daran gedacht das sie mit ihrem Geld zwei durchbringen muss und Du nur Dich allein und wie der hamburger jung schon schrieb stehst Du damit um längen finanziell besser da als die Meisten hier.

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:13
(@Platt)

Hi,

es gibt Spielregeln beim Unterhaltsrecht. Wenn diese Spielregeln für Mütter günstig sind ist es anscheinend okay,
wenn dann doch mal die Situation entsteht, dass ein Unterhaltspflichtiger ganz gut da steht wird genauso argumentiert:

schon daran gedacht das sie mit ihrem Geld zwei durchbringen muss und Du nur Dich allein und wie der hamburger jung schon schrieb stehst Du damit um längen finanziell besser da als die Meisten hier.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:16
(@Platt)

Hi,

da sollst Du sauber über den Tisch gezogen werden.

Bei einem Einkommen von durchschnittlich 3.264,86€ Brutto hast Du In der Steuerklasse 1
Netto lediglich 1.820,54 €, Es sei denn, dass in Deinen Bruttobezügen steuerfreie Gehaltsteile sind. Der Gegenanwalt hat aus den 8 Monaten ein ganze Jahr gemacht und somit einen ganz anderen Nettobetrag. Ganz schlau der Typ.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:32
(@paulche)
Schon was gesagt Registriert

hmm vielleicht hat er das nicht mitgerechnet weil man es von ihrem Gehalt auch nicht abgezogen hat , diese Pauschale !
Ebenfalls komisch der ra wollte 12 Gehaltszettel!
Berrechnet hat er jetzt nur die letzt 8 aus diesem Jahr!

Jaja Delphin,
ich mein ich will hier nicht in Frage stellen wer Unterhalt bekommen sollte und wer nicht.
Nur sollte die Kirche nicht im Dorf bleiben! Ich denk hier wird abzocke legalisiert!
ich zahle immer brav meinen Unterhalt, hab alles nach scheidung ihr mitgegeben udn selbst neu angefangen, und als Dank bleib ich jetzt weiter die Weihnachtsgans!!
Schon krass, früher hatte sie meine 700 Euro die langten, jetzt arbeitet sie Wieder, beim RA! und der macht obwohl sie eigentlichen keinen UH mehr wollte wieder nen Fall drauß *zwinker*

Wie meinst du das platt ??

Ja ich verdiene eigentlich normal, warum ichwirklich soviel letztenendes habe ist weil ich 3 mal im Monat samstag/sonntag muß ebenso Früh / Mittag / Nacht udn sehr oft auch an den Feiertagen.
All diese Sachen sind steuerfrei, das ist richtig!
wieso dann übern Tisch ziehen ?
Er nimmt 8 Zettel udn teilt dir durch 8

Warum nimmt er nicht 12 udn teilt durch 12 ??

Und wenn ich mal nur von den Nettobeträgen der letzten 8 Monate ausgehe , wurden mir dann im schnitt 2088,55 überwiesen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 18:35
(@Platt)

Hi,

die Anwälte arbeiten mit einem Steuerprogramm das ganze Jahre berechnet

Der wird nicht die Nettoeinnahmen der letzten 8 Monate zusammen addiert haben. Er rechnet für 8 Monate das Brutto zusammen und berechnet die Steuer für 12 Monate. Das Netto teilt er dann wieder durch 8.

1820
  -91 Werbungskostenpauschale
                1729
-299 KU
                1430

Du Ex
6/7          1.225,7€      507,43 €

Gesamt 1.733,14 €
866,57 € geteilt durch 2 Anspruch auf E_
-507,43 € Einkommen Ex
EU 359,14 €

So müsste m.E. die Unterhaltsberechnung aussehen.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:54
(@paulche)
Schon was gesagt Registriert

Aha, sehr Konfus muß ich zugeben , das ganze !

Aber damit nimmt er nicht mal dasWeihnachtsgeld im November mit in die Berechnung, ist echt alles Komisch !

Und ich meine, die steuerfreien Anteile werden ja eh zum URE einberechnet oder ist das falsch ?

Paulsche


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 19:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der wird nicht die Nettoeinnahmen der letzten 8 Monate zusammen addiert haben. Er rechnet für 8 Monate das Brutto zusammen und berechnet die Steuer für 12 Monate. Das Netto teilt er dann wieder durch 8.

Dieser Taschenspielertrick mit der Steuerprogression liegt nahe, kann's aber nicht sein, das wären andere Zahlen. Sind wohl schon die Steuerabzüge von den Lohnzetteln, und wenn er sagt, es wäre nicht mal der Weihnachtszettel mit drin... kann man nur rätseln, was er sich mit der 8-Monats-Rechnung gedacht hat, vielleicht war auch einfach nach 8 Zetteln der Kopierer kaputt.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 19:36




(@Platt)

Hi papasorglos

http://www.nettolohn.de/index.php

rechne selber, aber vergiss den Soli nicht. 26118,64 eingeben , fürs Jahr, 0,5 Kinderfreibetrag und lass ihn aus der Kirche austreten. Dann kommt man ganz genau auf die Werte des Anwalts.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 20:33
(@paulche)
Schon was gesagt Registriert

Ich versteh es dennoch nicht !

Ich meine sind sie einfach nur Barmherzig oder was soll das ?
Ich weiß mir keinen Reim !

ICh hatte im November ein 13. Monatsgeld im Prinzip wegen Weihnachtsgeld!
Warum nimmer er nicht dann dieletzten 12 Monate !

Ebenso das Getue mit den mega kurzen Fristen!
Auf Auskunft bestanden mit 3 Tagen Frist!
Die Berechnung mit dem Drängen auf Zahlung und Anerkennung mit einer Frist von 4 Tagen!
Ansonsten die Androhung eines gerichtlichen Verfahrens!

Das mir langsam alles unverständlich!

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 21:06
(@mummel)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo,
ich wollte euch nur mitteilen(die berechnung ist js schon kompliziert genug). das es nicht in jedem bundesland , die pauschalen abeitsaufwendungen von 5% gibt. in schleswig-holstein z.b. können sie nicht pauschal abgezogen werden.

das nur am rande.

viele grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 21:32
(@Platt)

Hi,

also Hacken zusammen, Gruß, Meldung, Gruß ein Anwalt hat geschrieben. Da muss man sofort natürlich rotieren.

Was der schreibt ist so interesant wie ne wasserstandsmeldung des po`s. Lese Dir einfach hier mal durch, was Anwälte so alles machen und welche "Macht" die haben.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 21:34
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich meine sind sie einfach nur Barmherzig oder was soll das ?
Ich weiß mir keinen Reim !

hi paulche,

"spiel" mal - wie von platt empfohlen - mit nettolohn.de,
pack dein 13. gehalt mit rein, mach ne jahresrechnung,
teil durch 12 und schau mal was dabei rauskommt ...

Warum nimmt er nicht 12 udn teilt durch 12 ??

und ich wage mal noch ne erklärung:

damit genau DAS du dich fragst

du denkst, du machst nen schnapp,
weil er ja verpennt hat, dein 13. gehalt zu berücksichtigen
... und anerkennst ganz flugs die "entgegenkommende vereinbarung"

... und kommst erst gar nicht auf die idee, zu hinterfragen,
ob nicht noch eine ganz andere zahl in dieser rechnung falsch sein könnte:

nämlich das einkommen deiner ex

ein schelm, wer böses dabei denkt ...

lass dir doch mal die letzten 12 abrechnungen von ex vorlegen  😉

lg

wolf,

dessen ex mit hilfe ihrer anwältin ihn u.a. im hinblick auf exens einkommen auf´s übelste beschiss


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 21:51
(@paulche)
Schon was gesagt Registriert

Jop schon daran gedacht, Problem es gibt ein Lohnzettel ! WEil sie hat erst im Oktober angefangen zu arbeiten!
Darum auch wieder die Gehaltsforderung! Eigentlich wollte sie kein Geld mehr für sich !
Doch dummerweiße iss sie Rechtsanwaltsfachangestellte!

Und 3 mal darf man raten wer Ihr Arbeitgeber ist und wer ihr RA =))

Da wird er sich sicherlich nicht ins bein scheidern, sondern die zumindest Offiziell das Verdienen wies der Lohnzettel hergibt!
Ob sie nun mehr schwarz dazu arbeitet oder sie inoffiziell mehr verdient als lohnzettel zeigt , wird schwer nachzuweißen!

Ich werde das Spiel auf der Site nachher mal rechnen , nur wenn ich einfach die nettoeinkünfte der letzten 12 Monate nehme hätte ich halt mehr als er berechnet ...

Ich versuch auch mal nachzugoogeln, weil für mich wäre das einfacher wenn ich einfach die 12 Nettozahlen auffem Lohnzettel aufschreibe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 22:09
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

sie hat erst eine abrechnung?

dann macht es für sie umsomehr sinn,
bereits heute deine unterhaltszahlungen für die nächsten jahre festzuzurren 😉

kennst du ihren arbeitsvertrag?

erhält sie ein festes gehalt?
arbeitet sie / wird sie vergütet stundenweise?
feste oder flexibele anzahl von stunden?
wie lange ist die probezeit?
wie hoch ihr verdienst nach ablauf der selbem?
kriegt auch sie ein 13. gehalt?

ne kiste bier, dass ihre nächsten abrechnungen höher ausfallen,
als der bisher vorliegende eine zettel

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 22:55
(@paulche)
Schon was gesagt Registriert

Nein natürlich noch nix gesehen !

Was ich weiß ist, der RA hat sie halbtags eingestellt ! (Heißt wohl 84 h im Monat !
Gehalt 592,58 Netto(ob das Tarif ist , oder muß, kein Plan)
Aufgefallen ist mir das sie schon Morgens, und in ner anderen Woche auch Mittags mal gearbeitet hat !
Könnte natürlich auch sein das sie mehr arbeitet und nur als Halbtag bezahlt wird, wäre dann aber Streß , weil Ihr Ra auch ihr Cheffe iss , und 2. ich dann wohl das ganze per Detektiv beweisen müßte

Ergänzend im Schreiben wurde noch hinzugefügt!
"Sollte der Fall entstehen das ihre geschiedene Frau eine Erheblich besser Bezahlte Stelle bekommt, eine Neuberechnung selbstverständlich erfolgt!"


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 23:16
(@hamburger jung)

Ich hau da noch mal zwischen:

es gibt Spielregeln beim Unterhaltsrecht. Wenn diese Spielregeln für Mütter günstig sind ist es anscheinend okay,
wenn dann doch mal die Situation entsteht, dass ein Unterhaltspflichtiger ganz gut da steht wird genauso argumentiert:

Mir lag es fern, zu werten, alles was ich sagen wolte, ist, dass es wenig Sinn macht an dieser Stelle über gerecht oder ungerecht zu diskutieren, stattdessen kann man die Zeit lieber mit zielorientierten Gedankengängen "verschwenden".

Du siehst, es ist doch komplizierter als gedacht, und bei der Konstellation

Und 3 mal darf man raten wer Ihr Arbeitgeber ist und wer ihr RA =)

ist es umso wichtiger, vorsichtig zu sein und sich einen eigenen Anwalt zu suchen
Gruß HHJung


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 23:34