Unterhalt nach Ende...
 
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Unterhalt nach Ende Erziehungsurlaub

 
(@dimart)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leute,

bin neu hier und sage erstmal moin.
Ich habe eine Frage/ Bitte.
Meine Exfrau betreut unseren gemeinsamen Sohn von 3 jahren, der z.Zt. in den Kindergarten geht.
Nach Beendigung des Erziehungsurlaubs arbeitet sie jetzt wieder halbtags. Seinerzeit wurde der nacheheliche Unterhalt tituliert. Ich habe derzeit ein Nettoeinkommen von ca 1600,00 €. Variiert, da Zeitzuschläge, Nacht- und Sonntagszuschläge etc. Unterhalt zahle ich KU 198 € und an sie 450 €. Sie verdient, da im gleichen Bereich tätig ca 930 - 1000 € netto. Kann ich damit rechnen, daß ich weniger als die 450 € zukünftig bezahlen muß ? Ist ja immerhin eine
überobligatorische Tätigkeit. Ferner weiß ich nicht, in wiefern diese Tätigkeit überobligatorisch ist, da durch den Erziehungsurlaub eine Wiederaufnahme der Tätigkeit schon während der Ehe irgendwo klar war ?
Habe zwar das Internet durchforstet, aber ich finde nichts für mich verständliches zu diesem Thema.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 18:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

von ihrem Einkommen kann deine Ex ihre berufsbedingten Aufwendungen sowie die Kinderbetreuungskosten abziehen. Damit wird sie sicherlich unter dem SB landen, welcher gleichzeitig Ihren Bedarf darstellt.

Um den Unterhalt nicht als überobligatorisch durchzuwinken, wäre die Argumentation der "Eheprägung" sinnvoll. Dann allerdings gibt es für die Ex noch die Variante Aufstockungsunterhalt, sprich die Anpassung des Einkommens an die ehelichen Verhältnisse.

Besteht ein Titel zum EU? Wenn nein, würde ich die Zahlung vorerst einstellen und mit der Ex einfach mal drüber reden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 12:23
(@dimart)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,
danke erstmal für die Rückmeldung.
Ob der Unterhalt tituliert ist, kann ich gar nicht so genau sagen. Im Scheidungsurteil wurde als Vergleich der derzeitige Betrag festgelegt. Allerdings mit dem Zusatz, daß " im Falle veränderter Umstände eine völlige Neuberechnung der Unterhaltsansprüche ohne Bindung an den Vergleich erfolgt ". So ähnlich hatte die Richterin seinerzeit auch mündlich gemeint, als es um die voraussichtliche Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit im September d. J. ging.

Dimart


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 13:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Vergleich stellt einen Titel dar. Die Zahlung einzustellen wird dann sehr wahrscheinlich die Zwangsvollstreckung zur Folge haben.

Die Richterin hat dir jedoch eine tolle Brücke zur Abänderungsklage gebaut. Üblicherweise ist die Abänderung von Vergleichen nicht ganz so einfach.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 13:44