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Sonderzahlungen und Selbstbehalt

 
 Vic
(@vic)
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Hallo alle zusammen,

bin hier in diesem Board `n Neuling.

Leider hat es mich nun auch erwischt: Frau will mit Kind ausziehen.

Ohne jetzt die Gründe näher zu erläutern, sei jedoch um Spekulationen vorzubeugen gesagt,
dass ich kein Säufer; Schläger oder Fremdgeher bin.

Wir haben uns wohl tatsächlich auseinandergelebt: Ich auf`m Job; Sie zuhause beim Kind und Ihren
Freizeitaktivitäten; welche Sie in meiner Freizeit ausüben konnte.

Gut; so isses nun.

Die Trennung steht an; 2 Wohnungen sind besorgt.

Nachdem wir; soweit es eben geht; den Hausrat in einem ruhigen Gespräch aufgeteilt haben,
gehts nun wie immer um`liebe Geld:

Wie finanziert man das ganze ?

Fakt ist, ich habe tatsächlich ein Einkommen, was bei mir dazu führt, dass ich letztendlich auf den 890.- Euro Selbstbehalt sitzenbleibe und Sie den Rest für sich und das Kind "vom Amt" bekommen wird.

So: Da ich Angestellter bin, sind meine Einkommensverhätnisse relativ einfach zu durchleuchten.

Zur Not wird im Streitfall eben der Arbeitgeber zur Auskunft aufgefordert.

Meine eigentliche Frage zielt hierauf: Es werden ja zur Berechnung des "Durchschnittseinkommens" der letzten 12 Monate alle Zahlungen des Arbeitgebers hearangezogen wie regelmässiges Gehalt; Urlaubsgeld und Essensgeld.

Dieses sind bei mir dann auch "regelmässige" Zahlungen, die im Folgejahr, in welches die Trennung dann fallen wird  lt. Arbeitsvertrag erneut erbracht werden.

Diese schmählern dann leider den monatlichen Selbstbehalt, da Sie ja nicht "monatlich" sondern eben nur jeweils 1 Mal im Jahr (Urlausbsgeld im Junigehalt; Weihnachtsgeld im Novembergehalt; Essensgeld im Februar) zur Auszahlung kommen.

Aus Erfahrung eines Kollegen weiss ich, dass dieser quasi diese Zahlungen "vorfinanziert", da sein Selbstbehalt entsprechend einem 12`tel dieser Summen monatlich sinkt.

Aber: Im letzten Jahr erhielten wir eine Sonderzahlung, welche im Prinzip einmalig aufgrund des guten Geschäftergebnisses gezahlt wurde.

Diese ist jedoch im Prinzip freiwillig und ohne Anspruch auf erneute Wiederholung gewährt worden.

Also: Ob es dieses oder nächstes Jahr erneut zur Zahlung kommt ist ungewiss und kann nicht garantiert werden.

Frage:

1.) Dürfen also solche Zahlungen bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens hinzugezogen werden ?

Dieses würde meinen Selbstbehalt weiter senken ohne dass dem hierzu eine tatsächlich zu erwartende Leistung entgegensteht ?

2.) Gibt es die Möglichkeit, dass Einkommen amtlicherseits in irgendweiner Form so zu rechnen, dass mir JEDEN Monat die 890.- Euro auf dem Konto verbleiben und ich dann jeweils bei Fälligkeit sprich tatsächlichen Eingang der Zahlungen diese dann gesamt abführe ?

Es geht mir halt darum, dass ich meine Monatlichen Ausgaben wie Wohnung; Strom; Gas;PKW; Versicherungen etc.;  regelmässig bei Fälligkeit bedienen kann und hier nicht durch Dispo in Vorleistung gehen muss.

Also, danke für`s zu-hören / -lesen

und mfg Vic


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 18:23
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Vic,

herzlich willkommen hier im Forum als einer der vielen "Selbstbehaltler".

Grundsätzlich werden bei der Berechnung deines Einkommens die letzten 12 Monate incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. genommen und daraus der "Durchschnittsverdienst" berechnet. 890 € müssen dir bleiben, der Rest geht in deinem Fall wohl an Frau und Kind.

Wie es mit dem "Essensgeld" aussieht, weiß ich nicht, ob es komplett oder nur zum Teil angerechnet wird.

Ob du nun mal monatlich mehr oder weniger zahlst, solltest du mit deiner (Noch-)Frau verhandeln. Ihr könnt noch miteinander reden, was ja eine gute Basis ist.

Bzgl. der Sonderzahlung würde ich es so sehen, dass dies ein "einmaliges Ereignis" ist. Ob das die Ämter und ggf. Gerichte auch so sehen, steht in den Sternen. Mit einer entsprechenden Bescheinigung deines Arbeitgebers stärkst du auf jeden Fall deine Verhandlungsposition.

Bedenke bitte, dass du ab dem nächsten Jahr in Steuerklasse 1 wechseln mußt und sich dein Nettoverdienst entsprechend verringert.

Versuche, die Finanzen soweit möglich erst mal ohne Rechtsanwälte und Gerichte zu klären.

Für nächstes Jahr würde ich mit folgenden Zahlen rechnen: Dein Bruttogehalt aus 2006 ohne Sonderzahlung minus Krankenkasse minus Arbeitslosenversicherung minus Rentenversicherung minus Steuer / Soli nach Steuerklasse 1.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 19:33
 Vic
(@vic)
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Hallo Martin,

danke für die Antwort.

Zunächst ist es so: Ja; wir reden noch.

Aber: Wir leben NOCH zusammen; wir haben die räumliche Trennung noch nicht vollzogen.

Meine (Noch) Frau ist halt der Meinung, es läuft nicht mehr und will sich halt trennen.

Zwei neue Wohnungen sind halt besorg d.h. der "alte" Mietvertrag muss von uns beiden gekündigt werden und jeder von uns unterschreibt einen neuen; glücklicherweise beim gleichen Wohnungsunternehmen wie bisher.

Sie hat jedoch nur Einkommen aus `nem Minijob. Also letztendlich kein Geld, um sich die eigene Wohnung für sich und unser Kind auch leisten zu können.

Da ich mich zwischenzeitig doch mehr oder weniger Intensiv beraten lassen habe, weiss ich, dass es also auf eine Unterstützung durch das ehm. Sozialamt jetzt in Neudeutsch "ARGE" hinausläuft.

Bei mir ist ausser dem Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und etwas Zuschuss zu Ihrem Unterhalt nichts zu holen, da ich sowenig verdiene, dass ich schon bisher mit Frau und Kind froh war, mein Konto am Monatsende nicht in die Miesen laufen zu lassen. Und das auch schon mit Steuerkl. 3 und 1 KFB.

Kurzum: Meine Frau wird wohl eine Wohnung anmieten und dann bei dem für Sie zuständigen Amt vorsprechen müssen. Ich denke mal, mehr als "HARTZ 4"-Niveau gibts da dann auch nicht.

Also, Sie wird wohl bestenfalls die Differenz zwischen Kindesunterhalt; Kindergeld; Ihrem Einkommen und Ihrem von Amts wegen berechneten Bedarf bekommen, da ich nachweislich nicht in der Lage bin, Ihr Unterhalt in der Höhe zu zahlen, der für Ihren Lebensunterhalt und den für das Kind notwendig ist.

Das weiss meine Frau aber auch !

Also wird mich das dann zuständige (zahlende) Amt wohl irgendwann zur Darlegung meiner finanziellen Verhältnisse auffordern müssen und eben die Geschichte mit dem Durchschnittseinkommen und daraus resultierenden Selbstbehalt errechnen.

Die Trennung wird wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres erfolgen; mal sehen was bis dahin passiert.

Was die Änderung der Steuerkl. angeht; die müsste dann doch erst in 2008 erfolgen, oder ?

mfg Vic


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 19:55
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Vic,

Die Trennung wird wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres erfolgen; mal sehen was bis dahin passiert.

Was die Änderung der Steuerkl. angeht; die müsste dann doch erst in 2008 erfolgen, oder ?

Ja. Ab 2008 hast du dann aber das "Steuerklasse 1" Problem, auf das du dich heute schon vorbereiten solltest.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 20:02
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja. Ab 2008 hast du dann aber das "Steuerklasse 1" Problem, auf das du dich heute schon vorbereiten solltest.

Hallo Martin,

was meinst Du mit "Problem" ?

Ich denke mal, da verringert sich doch "NUR" das Nettoeinkommen; d.h. ich kann weniger zu-zahlen.

Der Selbstbehalt von 890.- ; also mein effektiv für mich verfügbares Einkommen;  ändert sich doch nicht ; oder ?

mfg Vic


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 20:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vic,

Ich denke mal, da verringert sich doch "NUR" das Nettoeinkommen; d.h. ich kann weniger zu-zahlen.

Der Selbstbehalt von 890.- ; also mein effektiv für mich verfügbares Einkommen;  ändert sich doch nicht ; oder ?

Das ist so nicht ganz richtig - es kann durchaus sein, dass Dir die Suche nach einem Nebenjob auferlegt wird, um Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass man eben nur X EUR verdient und der Rest die ARGE oder sonstwer zahlt. Die anstehenden Verschärfungen bei HartzIV werden das sicher nicht in Deinem Sinne ändern. Man kann Deinen Selbstbehalt daher auch um den fiktiven Betrag eines möglichen Nebenverdienstes kürzen. Darauf verlassen, dass Du am Monatsende immer, unter allen Umständen und für die nächsten Jahre garantiert 890 EUR in der Tasche hast, solltest Du Dich jedenfalls nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 20:57
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Vic,

es könnte sein (muss aber nicht), dass du vom Jugendamt / Rechtsanwalt / Gericht etc. dazu aufgefordert wirst, einen Titel über den Kindesunterhalt zu unterzeichnen. Zudem könnte es einen Gerichtsbeschluss oder einen sonstigen Titel geben bzgl. Ehegattenunterhalt.

Ein Titel ist immer eine vollstreckbare Urkunde, d.h. man kann die den Gerichtsvollzieher vorbeischicken.

Besteht ein Titel, dann interessiert dein Selbstbehalt plötzlich niemand mehr.

Klar kannst du dann auf Abänderung klagen (wg. geänderter Steuerklasse) - aber das kostet wieder Zeit (und u.U. auch Geld), mit ungewissem Ausgang.

Darum zwei Ratschläge:

Erstens: Solltest du einen Titel unterschreiben, dann erst mal Begrenzung bis Ende 2006 bzw. Ende 2007. Zweitens: Bei Unklarheiten mal hier im Forum nachfragen - hätte ich auch tun sollen, aber als meine Trennung anstand, wuste ich leider noch nix von vatersein.de  :exclam:.

Es muss nicht so kommen wie ich es oben geschildert haben - aber es kann so kommen. Daher bitte immer "Steuerklasse 1 ab spätestens 2008" im Hinterkopf behalten. Habe ich (damals) übersehen, und ich habe ca. 1,5 Jahre lang mehr Unterhalt (EU, nicht KU, der war nie ein Thema, zahle ich gerne) gezahlt, als ich es mit einer anderen Strategie hätte tun müssen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 21:05
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Vic,

Das ist so nicht ganz richtig - es kann durchaus sein, dass Dir die Suche nach einem Nebenjob auferlegt wird, um Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.

Hallo Martin,

das mit dem Nebenjob ist ja ganz schön und gut, aber ich habe bereits jetzt einen stressigen Job, bei dem ich zwischen 40 und 50 Std. die Woche arbeite. Das ganze dann noch in wechselnden Schichten. Das hat bereits jetzt so zu einer Überlastung geführt, dass mich mein Arzt zur Kur schicken will.

Das wohlgemerkt bevor meine Frau mir Ihren Trennungswunsch mitgeteilt hat.

Ich denke mal, mit noch mehr zusätzlicher Arbeit durch einen Nebenjob werde ich wohl dauerhaft einen realen Schaden nehmen,
welcher wederfür die Hauptarbeit noch für einen fiktiven Nebenjob förderlich ist.

Die ganze Sache mit dem fiktiven Nebenjob muss ja auch schliesslich zu bewältigen sein.

Versteh das nicht falsch, ich will mich nicht vor irgendwelchen Zahlungen drücken aber was nützt meinem Sohn, der Frau oder der ARGE ein Vater, welcher entweder ein Nervenbündel oder ein Herzinfarktpatient ist und wegen tatsächlicher (nicht vorgeschobener !) Arbeitsunfähigkeit nichts mehr zahlen kann ?

Ich denke mal nichts;

mfG Vic


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2006 02:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vic,

ich verstehe Deine Argumente gut - aber ich bin nicht derjenige, der diese Entscheidung trifft. Das tut im Zweifelsfall ein deutscher Richter, und den müssen gute Argumente Deinerseits nicht beeindrucken. Zumal Du nie belegen könntest, dass und in welchem Umfang eine gesundheitliche Schädigung auf einen Nebenjob zurückzuführen wäre. Und wenn Du deshalb irgendwann gesundheitlich ausfallen und deshalb nicht mehr zahlen könntest, wäre das auch nicht sein Problem - seine Entscheidung fällt jetzt und nicht in der Zukunft.

Familiengerichte verlangen nun mal immer wieder die Sicherung des Mindestunterhaltes durch die Familien selbst; wenn's mit dem Erstjob nicht reicht, dann eben mit Hilfe eines zusätzlichen. Oder mit der Suche nach einem besser bezahlten Job, auch wenn man dafür umziehen muss.

Was mir auffiel: Du schreibst nur "Frau will mit Kind ausziehen", aber nicht, was Du davon hältst. Auch nicht, ob die Möglichkeit besteht, dass Du Dich stärker in die Kinderbetreuung einbringen könntest - dann könnte Deine Noch-Frau selbst ihren Minijob auf Teilzeitjob aufstocken und Dich unterhaltstechnisch entlasten. Sag jetzt nicht vorschnell "nein" - im Rahmen einer Trennung darf es keine "das geht nicht's"geben, für beide nicht. Da muss man viele neue Gedanken auch mal zu Ende denken. Und wenn ihr so viel an ihrer Freiheit liegt, dass sie die Trennung will, sollte ihr eigentlich wenig daran gelegen sein, sich auf viele Jahre von Dir abhängig zu machen. Das ist schliesslich auch ein Zustand der Unfreiheit.

Also: Nehmt Euch ein grosses Stück Papier und rechnet mal diverse Alternativen durch. Wenn's geht, einigt Euch ohne Gericht; daran verdienen nur die Anwälte. Und vor allem: Kriegt in den Kopf, dass nach einer Scheidung ALLES anders ist als zuvor. Also nicht nur "Ich mag den Vic morgens nimmer sehen, aber alles andere soll so bleiben wie es war" - sowas funktioniert nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 04:13