Unterhaltsanspruch ...
 
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Unterhaltsanspruch für die Kinder

 
(@bienchen68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen.

Nun ja ich bin hier ein Frischling und mit meinen Latain am Ende.

Trennung war vor 3 Jahren. eigendlich müsste man denken alles ist geregelt und gut. Pustekuchen 😡

Der Vater meiner beiden Kinder ist der Meinung das er keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen müsste. Schließlich könnte ich ja meine Stundenzahl erhöhen und dann halt mehr verdienen

Er ist halt blond oder so.  Meine Arbeitszeit sind eine 30 Stunden Woche, die Kids 7 und 11 und mehr schaffe ich nicht. So ist es schon manchmal ein Spagat  zwischen einkaufen arbeiten und Kinder abholen.

Er hat nun eine neue Freundin  und hat seine Kinder vergessen. Nutzt auch nicht wirklich sein Umgangsrecht.

Er hat versucht mich gerichtlich zu ärgern, habe dann beim Jugendamt bestätigt das er die Kids sehen kann, er wollte aber streiten um 2 WE im Monat , Ferien usw.

nur er schafft ja noch nicht einmal einen Tag... also mich ärgern...Gericht wurde eingestellt wegen Unterlassung seiner Seite.

Nun ja, mein Ex hat eine Eigentumswohnung mit einen Mieter seid 2  Jahren, zum Jugendamt sagt er, er weiß nicht wieviel Miete er bezieht, er selbst wohnt bei seinen Vater kostenlos. Das Jugendamt zuckt mit den Schultern und macht nichts in dieser Angelegenheit.

Wer kann mir helfen, das die Kinder wenigstens ihren Mindesunterhalt bekommen,  geschweige zur Klassenfahrt, Einschulungsmaterialien, usw.

Wer denkt eigendlich an die Mütter die Arbeiten bis zum umfallen, versuchen den Kindern eine schöne Kindheit zu bescheren, und der Vater die Hände in den Schoß legt und das Gesetzt auch noch auf seiner Seite hat ( was den Unterhalt angeht). so die Aussage vom Jugendamt : Na, die Mütter sind halt die Dummen am Ende", oder" da haben Sie sich halt den falschen ausgesucht"

Muss er nicht die Wohnung veräußern? wenn er angeblich nicht genug verdient? von dieser Aussage werden die Kinder auch nicht satt.

Über Anregungen, Erfahrungen würde ich mich sehr freuen

Euer Bienchen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 23:25
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Mittlerweile glaube ich das es an der Zeit ist sich nachweislich zu legitimieren in diesem Forum. Es gab mal eine Geschichte in der zwei Kühe auf einem Dach sassen, ein Pferd vorbei flog und die eine Kuh zur anderen sagte:"Also Sachen gibts".

In dem Sinne


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 23:35
 AJA
(@aja)
Registriert

Tja, suffering_d,

das wurde ja neulich mal im Dussligen Quatsch Lästerforum angeregt und direkt abgeschmettert.

Bienchen68,

wart ihr verheiratet? Seid ihr nur getrennt oder geschieden?

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 23:39
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Aufgrund der Vorbehalte die vom Opener vorgetragen wurden ist mir eine Einschätzung selbst von daher nicht möglich.

Ob blond, ob braun....

Edit, ich vergass beim Schmäh das häkeln, also die Kühe hatten, während sie auf dem Dach sassen gehäkelt.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 01:27
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo bienchen,

irgendwie werde ich aus deinem Post nicht so recht schlau.

Ihr habt euch vor 3 Jahren getrennt. Hat er seither keinen Unterhalt bezahlt?

Versuche Umgang und Unterhalt zu trennen - auch emotional. Diese beiden Themen haben nichts miteinander zu tun.

In deinen Aussgen meine ich noch recht viel Hass und Frust gegenüber dem "Ex" herauszuhören. Das ist auch nicht gerade eine gute Basis für einen entspannten Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 01:35
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Sorry..aber was sind das denn teilweise für Antworten?

Versteh ich jetzt hier was falsch..oder wie jetzt?

Die Frage ist doch klar..

Da fragt eine Mutter ob den Kids kein KU zusteht..

Weil der KV scheinbar eindeutig der Meinung ist, dafür soll mal schön der betreuende Elternteil aufkommen, nur er bloss bitte nicht..!!

Fakt ist doch eindeutig...die Kids haben Anspruch auf KU vom nicht betreuenden Elternteil (das letztendlich auch der betreuende Elternteil seinen Beitrag auch finanziell leistet ist wohl klar..aber sicher muß er das nicht allein)

U das hier der KV Unterhalt leisten kann/könnte/muß ist ansich doch auch klar..

Und noch klarer ist auch das hier scheinbar das JA etwas unfähig zu sein scheint..

Also einfachste Lösung erstmal..ab zu einem Fachanwalt u KU einfordern, bzw. erstmal Auskunft über das Einkommen des KV einholen..u zur Auskunft ist er verpflichtet..u dann danach den KU berechnen lassen u "fordern" ..

Und vergiss das JA, scheint nicht grad sehr kompetent zu sein...

Wobei es ansich schon günstig gewesen wäre zu wissen bei allem, warum u wieso das ganze bis heute noch nicht geregelt ist/wurde bezüglich KU, bzw. was bisher geschah in der Richtung

Gruß
Jens

P.S. u ein Mann der eine Eigentumswohnung hat u diese vermietet hat u angibt er wisse nicht wieveil Miete  er dafür bekommt vom Mieter der muß  schon irgendwie "blond sein" .. oder er tut so als wenn er es ist..


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 05:47
(@skipper)
Rege dabei Registriert

hallo bienchen,

wie kann man 3 jahre lang so etwas schleifen lassen und das wort des ex für bare münze nehmen? hast du gedacht, dass sich diese finanziellen fragen von alleine lösen? da solltest du dir mal selber an die nase langen!

natürlich steht deinen kindern KU zu! der ist sogar vorrangig vor irgendwelchen unterhaltsansprüchen, die du stellen könntest.d.h. selbst wenn du nichts bekommst, so bekommen deine kinder auf alle fälle unterhalt.

marsch zum anwalt, denn anders wirst du das nach 3 jahren schleifen lassen wohl nicht gerade biegen können. ich würde auch prüfen lassen, inwieweit du nicht gezahlten kindesunterhalt der letzten drei jahre einfordern kannst!!!
soweit ich das aus eigener leidiger erfahrung sagen kann, kann ein vater zu viel gezahlten unterhalt nicht zurückfordern, nicht gezahlter unterhalt muss aber denke ich nachgezahlt werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 01:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

nicht gezahlter unterhalt muss aber denke ich nachgezahlt werden.

Nur dann, wenn der Unterhaltsschuldner wirksam in Verzug gesetzt wurde. Dann muß er ab diesem Zeitpunkt Unterhalt nachzahlen. Oder wenn der Unterhaltsberechtigte gehindert war Unterhalt zu fordern, z.B. durch fehlende Vaterschaftsanerkennung.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 10:51