Unterhalt nach Aust...
 
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Unterhalt nach Austritt aus der Kirche

 
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo,

da die anstehenden Unterhaltszahlungen die monatlich verfügbaren Mittel doch ganz schön eingrenzen, suche ich nach Möglichkeiten, wie ich den Status verbessern kann.

Ich denke wohl, dass der Unterhalt auch steigt, wenn ich z.B. einer Arbeitszeitverlängerung im Betrieb zustimme - oder ?
Aber was ist denn, wenn ich aus der Kirche austrete und dadurch pro Monat ca. 100 Euro mehr hätte. Erhöht sich hier auch der Unterhalt ?

Gibt es denn etwas, was definitiv nicht einbezogen wird (z.B. Nebenjob )?

Mfg
koala1


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 14:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

100 € Kirchensteuer pro Monat ???

Relevant ist immer das Nettoeinkommen. Wenn du grade an einer Grenze liegst kann es dir durchaus passieren ,dasdu durch den Wegfal der Kirchensteuer in eine höhere Unterhaltsstufe kommst.

Solange du den Mindestunterhalt zahlst und einer vollschichtigen Tätigkeit nachgehst kannst du durchaus anrechnungsfrei einem Nebenjob nachgehen (aber auch das sehen manche Richter anders)
Stockst du deine Stunden beim Arbeitgeber auf, dann gehe ich davon aus, das du bisher dort nicht vollschichtig arbeitest und dann wären die zusätzlichen Stunden voll anzurechnen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 14:54
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich kenne nur eine "Schwarzarbeit"

Gruss roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 14:55
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Tina,

ich arbeite bisher 37 Stunden pro Woche. Durch eine Erhöhung auf 40 Stunden könnte ich ca. 6 % mehr brutto verdienen. Das könnten netto ca. 150 Euro sein.
Wenn das aber nur hälftig für mich zur Verfügung steht, suche ich lieber nach einer anderen Alternative.

mfg
koala1


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 15:07
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo koala1

Bei mir war das so nach dem meine Ex die kinder so auf gehetzt hatte sei haben bei mir gewohnt..!
Meine Ex hat 1200euro verdient ich sollte Ku und auch Tu bezahlen.
Die Kosten waren 618euro Ku
                           300Euro TU :gunman:
                            250 Euro  wegen dem Haus    das ich bewohnt habe  :phantom:  
Meine unkosten durch die Ehe und die kredite in der Ehe ich gehe mal schopping ich war am ende.
Ich habe für mich im Monat nur noch 720Euro gehabt davon musste ich alles noch bezahlen Kredite usw. Sie die Ex hat im Monat netto 2368 Euro.
Ich mach mich in der Firma kaputt und bin am Ende und sie hat alles kann urlaub machen.
Lass es mach dich nicht Kaputt.

Gruß Don
                 


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Geschrieben : 27.05.2010 15:13
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Um 100,-- € Kirchensteuer zahlen zu müssen, würdest du bei einem Brutto von ca. 6000,-- € liegen, sprich netto knapp 3.300,-- €. Das ist ne Menge Geld. Wie viel musst du denn derzeit bezahlen, dass du dadurch so "eingeschränkt" bist? :puzz:

Gruß pk


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Geschrieben : 27.05.2010 15:36
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hi prokids,

ich hatte letzte Jahr ein Bruttoneinkommen von 63.000 Euro.
Wenn ich in die Steuerklasse 1 komme, bleiben mir netto pro Monat zunächst ca. 2900 Euro.
Davon muss ich zunächst 1300 Euro an Kind und Mutter abgeben.
Es bleiben also rechnerisch 1600 Euro. Da Mein Jahresgehalt aber aus 14,5 Monatsgehältern resultiert, habe ich in den meisten Monaten deutlich weniger für Ausgaben zur Verfügung als diese 1600 Euro.
Wenn ich mal mein warscheinlichen Kosten addiere (Mietwohnung mit ca. 65 qm + Essen + Versicherungen + Auto...), so beiben evtl. nur 100-200 Euro zum Sparen (Rücklagen) übrig.

Auf die 100 Euro Kirchensteuer komme ich über einen Butto-Nettorechner von FOCUS.
Dort werden für mein Bruttojahreseinkommen und Steuerklasse 1 ca. 1200 Kirchensteuer ausgegeben.

mfg
koala1


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 15:50
 elwu
(@elwu)

da die anstehenden Unterhaltszahlungen die monatlich verfügbaren Mittel doch ganz schön eingrenzen, suche ich nach Möglichkeiten, wie ich den Status verbessern kann.

Hallo,

existieren bereits Titel, Vereinbarungen, Vergleiche usw.  oder wird noch über die Höhe des Unterhalts gestritten/verhandelt? Geht es um Trennungsunterhalt oder um nachehelichen? Wie viel davon ist für die Exfrau? Wie alt sind die Kinder? So oder so: deine Einkommenssituation sollte sich bzgl. Unterhaltsoptimierung erst dann verbessern, wenn all das Zeug festgelegt ist.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 16:08
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi prokids,

ich hatte letzte Jahr ein Bruttoneinkommen von 63.000 Euro.
Wenn ich in die Steuerklasse 1 komme, bleiben mir netto pro Monat zunächst ca. 2900 Euro.
Davon muss ich zunächst 1300 Euro an Kind und Mutter abgeben.
Es bleiben also rechnerisch 1600 Euro. Da Mein Jahresgehalt aber aus 14,5 Monatsgehältern resultiert, habe ich in den meisten Monaten deutlich weniger für Ausgaben zur Verfügung als diese 1600 Euro.
Wenn ich mal mein warscheinlichen Kosten addiere (Mietwohnung mit ca. 65 qm + Essen + Versicherungen + Auto...), so beiben evtl. nur 100-200 Euro zum Sparen (Rücklagen) übrig.

Auf die 100 Euro Kirchensteuer komme ich über einen Butto-Nettorechner von FOCUS.
Dort werden für mein Bruttojahreseinkommen und Steuerklasse 1 ca. 1200 Kirchensteuer ausgegeben.

mfg
koala1

Hallo koala,

den gleichen Rechner habe ich auch bemüht  :wink:, mit Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetrag.

Aber egal. 1.300 € an Mutter und Kind, 1.600 € für dich, Hut ab :note:. Du hast also für dich allein mehr als die beiden zusammen?

Sorry, aber ich verstehe dein Problem gerade nicht oder besser gesagt - ich will es nicht verstehen.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 00:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin PK,

Aber egal. 1.300 € an Mutter und Kind, 1.600 € für dich, Hut ab :note:. Du hast also für dich allein mehr als die beiden zusammen?

Sorry, aber ich verstehe dein Problem gerade nicht oder besser gesagt - ich will es nicht verstehen.

In Abhängigkeit vom Alter des Kindes kann ich das Problem sehr wohl verstehen. Wenn das Kind im kindergartenfähigen Alter ist, halte ich den TU für nicht nötig. Dann darf Madame ihr Popöchen selbst hoch bewegen.

Ich würde von 2900 Euro netto auch keine 1.300 abgeben wollen. KU natürlich. Aber TU ... warum?

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 00:54




(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Schon klar, daher ja meine Frage. Bisher weiß ich noch nicht wie alt das Kind ist und in welchen Verhältnissen die KM lebt.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 01:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Habs grad im anderen Beitrag gefunden. Kind ist 3,5 zusammen sind sie seit elf Jahren.

Ja, da hätte ich ein Problem. 3,5 jährige Kinder sind definitiv kitafähig und da kann Muttern ihren Po selber bewegen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 01:03
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@pk

Aber egal. 1.300 € an Mutter und Kind, 1.600 € für dich, Hut ab :note:. Du hast also für dich allein mehr als die beiden zusammen?

wieso gehst du denn sofort davon aus dass die 1.600 das einzige Einkommen der KM sind? Es kommen ja noch Kindergeld und eigenes Einkommen der KM dazu (sie wird/könnte doch wohl arbeiten gehen?!)...dann sieht es gleich ganz anders aus...

Zur ursprünglichen Frage die hier gestellt wurde: denk dran, dass Kirchensteuer auch die Steuererstattung erhöht  😉
Ansonsten ist das was elwu fragt, die Grundlage für jede weitere Diskussion.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 01:10
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich gehe nicht sofort davon aus, dass das das einzige Einkommen ist. Okay, das Kindergeld (hälftig nehme ich an) habe ich ausgeblendet. Aber eigenes Einkommen habe ich bei der Höhe der Zahlung nicht angenommen.

Okay, 3 1/5, da kann das Kind durchaus in den Kindergarten. Ob die KM dann aber gleich einen Job bekommt...

Sicher kann sie ihr Popöchen hoch bewegen, kann aber noch eine Zeit dauern.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 01:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prokids,

Okay, das Kindergeld (hälftig nehme ich an) habe ich ausgeblendet.

Natürlich nicht hälftig; auf die 1.300 Euro kommt das volle Kindergeld obendrauf, denn "seine" Hälfte wird ja abgezogen, bevor die 1.300 Euro Unterhalt ermittelt werden.

Wie auch immer - sogar bei dem genannten Einkommen und bei einem Kind unter sechs Jahren dürften von diesen 1.300 Euro allenfalls 300 Euro auf den Kindesunterhalt entfallen, und somit ca. tausend Euro zur persönlichen Verwendung der Ex gedacht sein. Und in derlei Situationen muss schon die Frage erlaubt sein, was eine derartige Luxusversorgung zu tun hat mit der Bedürftigkeit, um die es beim Unterhalt ursprünglich mal gehen sollte.

Sicher kann sie ihr Popöchen hoch bewegen, kann aber noch eine Zeit dauern.

Um so mehr sollte Mann dafür tun, ihre diesbezügliche Motivation zu erhöhen.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 02:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Koala,

Wenn ich mal mein warscheinlichen Kosten addiere (Mietwohnung mit ca. 65 qm + Essen + Versicherungen + Auto...), so beiben evtl. nur 100-200 Euro zum Sparen (Rücklagen) übrig.

Heißt im Klartext, du hast erst mal kein akutes Problem, und das ist gut, denn auf diese Art und Weise kannst du strategisch planen.

Von einer Arbeitszeiterhöhung würde ich definitiv die Finger lassen; jeder Euro, den du mehr verdienst, weckt nur weitere Begehrlichkeiten bei deiner Ex; und vor allen Dingen: Diese Zeit kannst du besser mit deinem Kind verbringen als mit zusätzlicher Arbeit.

Was den Kirchenaustritt betrifft, würde ich es in erster Linie davon abhängig machen, wie viel du noch mit diesem Verein zu tun hast oder zu tun haben willst, und erst in zweiter Linie von der Unterhaltsberechnung. Taktisch gesehen hast du zwei Möglichkeiten: Entweder, du trittst jetzt aus, hast damit demnächst mehr Geld in der Tasche, musst davon aber einen Teil über höhere Unterhaltszahlungen abliefern; oder, du verschiebst es auf später, d.h. bis zu dem Zeitpunkt, wo deine Ex verbindlich Auskunft über dein Einkommen bekommen hat und du demnach hoffentlich zwei Jahre Ruhe hast, bevor sie das nächste Auskunftsersuchen starten darf (es dürfte aber trickreich sein, hier das Timing richtig hinzubekommen).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 02:35