Hallo zusammen,
KV verdient
a) 1550 € nt/Mon
b) 1780 € nt/Mon
KV und KM einigen sich auf 250 €/Mon KU.
Dies ist ein geschlossener Kompromiss, also eine einvernehmliche Einigung zwischen KV und KM, da beide auch nicht ständig über ihre RAe miteinander kommunizieren möchten ...
Wie regelt das KV am besten, damit nicht KM trotz dieser einvernehmlichen Einigung mehr KU verlangen kann?
Ist eine solche einvernehmliche Einigung überhaupt möglich?
Was ist dabei alles so zu beachten?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Grüße
DmL
Hallo Luke
Auf KU darf die KM nicht verzichten, da er nicht Ihr sondern den Kindern gehört,
Aus diesem Grund kann Sie dich zwar von der Zahlung freistellen aber rechtliche Sicherheit gibt es nicht,
Wenn sie nicht mehr will dann ist Eure Vereinbarung hinfällig.
Aber wenn du Glück hast bleibts ja dabei, wenn nicht, rückwirkend kann sie nichts mehr fordern
Gruss Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Aber die DT gibt ja auch "nur" Richtwerte her!? D. h., ich müsste jetzt nich 333 € zahlen!?
D. h., wenn wir ab 06/10 205 €/Mon vereinbaren und ich das zwölf Mon zahle, dann könnte sie erst ab 06/11 mehr verlangen, wenn ihr auf einmal 250 zu wenig sind?! Aber eine schriftliche Vereinbarung müsste man aber auf jeden niederschreiben?!
Hallo Luke
Nein wenn du weniger als in der DT zahlst kann sie jederzeit den vollen Betrag fordern. aber nicht mehr rückwirkend,
ob du das schiftlich machst oder nicht ist egal, weils eh nur solange zahlt bis Sie es sich anders überlegt, oder Staatliche Hilfe in anspruch nehmen will
Gruss Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hi
Vorab:
Aber eine schriftliche Vereinbarung müsste man aber auf jeden niederschreiben?!
Eine schriftliche Vereinbarung, welche auch immer sollte man niederschreiben, sonst wäre es ja keine. 😉
Beim KU nutz es dir aber nichts, da sie auch nur einen Tag nach der schriftlichen Vereinbarung im Auftrag des Kindes mehr, also nach DDT verlangen könnte.
Wenn ihr beide mit der vereinbarten Zahlung einverstanden seit, ist es in Ordnung, und ihr könnt euch daran halten, müsst es aber nicht.
Gruss Wedi
Hallo wedi,
habe solche Aktion bereits hinter mir.
Sicherheit hast Du bei einer freiwilligen Einigung leider nicht.
Grundsätzlich solltest Du auch wissen, solltest Du nach DT Deinen eigentlichen Zahlbetrag ermittelt haben, dann legt das JA Dich noch eine Zahlstufe darüber fest....nicht ärgern, dass ist eine Kannbestimmung von der das JA gern gebraucht macht.
Seit Ihr (MK) euch erst mal so einig ist es ein guter Start, vielleicht hast Du Glück und es bleibt dabei. Gern, wirst Du als Zahler von der KM begrafgt ob Du weitere Kosten übernehmen könntest, Aüsflüge, Klamotten etc., da solltest Du Deine Entscheidungen abwägen....sonst ist es schnell vorbei mit der freiwilligen Einigung.
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
