Hallo seid vier jahren habe ich eine tochter, jetz soll aber erst die vaterschaft festgestellt werden.
heisst das fuer mich das ich die letzten vier jahre rueckwirkend bezahlen muss?
Nein,
Unterhalt kann nur unter sehr genau begrenzten Umständen rückwirkend gefordert werden. Unter anderem muß dafür bereits in der Vergangenheit Verzug gesetzt werden, d.h. gefordert werden.
Ungeklärte Vaterschaft ist kein rückwirkender Forderungsgrund, außer jemand anderes hat an deiner Stelle Unterhalt bezahlt. Dafür wärest du Regresspflichtig.
Der Beitrag gehört eigentlich in die Sparte "Unterhalt" und nicht zur Auslangsliste.
Gruß, Xe
danke Xe n.
aber bei "Vaterumbekannt"-kindern (sorry) zahlt doch das jugendamt, oder?
meine ex hat vor 4 jahren diese angaben gemacht.
und mir jeden kontakt und umgang mit meiner tochter untersagt.
ich habe beide nie wieder gesehen....
dann mueste ich an das jugendamt regressen
das is jan ding"""
