Hallo,
hier kurz meine Situation. Eine Frau (Ex-Freundin) bekam ein Kind von mir. Sie ist verheiratet und lebt mit ihren Ehemann in einer Ehe zusammen. Mittlerweile kennen wir uns alle und hatten gemeinsam vereinbart, dass er seine Vaterschaft an mir abgibt und ich für das Kind Unterhalt zahle.
Dazu habe ich mit der Mutter vor der Geburt zusammen auf dem Jugendamt zum einen:
1) eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft ausgestellt und
2) eine Urkunde zur Verpflichtung zur Unterhaltsleistung aufgesetzt.
Nun, wo mein Sohn auf die Welt gekommen ist, möchte die Mutter plötzlich, das ihr Mann, die gesetzliche Vaterschaft, auch weiterhin behält. Er ist damit auch einverstanden.
Im prinzip halte ich das auch für eine gute Lösung, allerdings sehe ich mich nun nicht mehr verpflichtet meine Sohn Unterhalt zahlen zu müssen - eigentlich bin ich jetzt ja nur der biologische Vater und habe überhaupt keinen Sohn. Zumal ich jetzt auch selbst entscheiden möchte wie ich ihm was gutes tun kann.
Frage: kann mich die Mutter trotzdem zwingen, der Verplichtung zur Unterhaltleistung nach zu kommen, weil wir die Urkunde unterschrieben haben, oder ist diese nur dann rechtsgültig, wenn ich auch die gesetzliche Vaterschaft übernommen hätte?
Danke im voraus und Frohe Weihnachten
zaRune
[Editiert am 23/12/2004 von zaRune]
Hallo zaRunde,
schön, dass du dich wieder meldest. Ist ja einiges passiert, seit deinem letzten Besuch ( >hier< ). Meinen Glückwunsch an dich und die Mutter zur Geburt eures Sohnes.
Du hast die Vaterschaft anerkannt und bist damit rechtlich der Vater - mit allen Rechten und Pflichten. Der Ehemann der KM hat nix damit zu tun. Wenn die KM nun diesen als rechtlichen Vater einsetzen möchte, so muss er das Kind adoptieren und das geht nur, wenn du zustimmst. Ab dem Moment der Adoption bist du aller Rechte und Pflichten entbunden und "lediglich" der biologische Vater; ganz so, als hättest du die Vaterschaft nie anerkannt.
Sollte es zur Adoption kommen, so sehe bzgl. des Umgangs erhebliche Probleme auf dich zu kommen. Siehe hierzu auch mein damaliger Hinweis auf die neue Gesetzgebung.
Auch dir ein frohes Weihnachtsfest.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
Die Dame auf dem JA sagte, dass der Ehemann (egal ob Urkunde oder nicht) gesetzlich die Vaterschaft hat, solange bis er eine Vaterschaftsrechtsklage (oder so ähnlich) anbringt. Er müsste dann mit meiner Urkunde zum Gericht. Dann würde meine Urkunde und somit ich rechtlich Vater.
Hat die Dame vom JA nun recht oder du DeepThought?
ps. war eine schwierige Zeit seit dem...
Ok, den Schritt der Anfechtung hatte ich vorausgesetzt. Die Unterzeichnung war also nur "mal so". Dann ist er der rechtliche Vater, weil mit der KM verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt.
Du bist zur Zahlung von KU nicht verpflichtet, weil du nicht der rechtliche Vater bist.
Vergleiche dies mit der Situation, du wärst mit der KM verheiratet gewesen, ihr hättet gemeinsam das Kind bekommen, ihr hättet euch getrennt, das Kind geht mit ihr, sie hätte neu geheiratet und der neue Ehemann adoptiert das Kind. Dann übernimmt er alle Rechte und Pflichten.
In deinem Fall übernimmt er die Rechte und Pflichten durch Nichthandeln, nämlich nicht die Anfechtung betreiben.
Die Situation bzgl. Umgang stellt sich weiterhin unglücklich dar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke DeepThought, das war verständlich.
Ich habe eben schon ein schrecken bekommen, ob mich das JA angeschmiert hat.
Leider hast du recht, das der Umgang sich weiter unglücklich darstellt.
KM hat mit mir mittlerweile ein Problem, weil ich ihn ihren "Familienleben" präsent bin (habe drei mal Kind besucht 🙂 ) und sie (vielleicht auch Ehemann) damit nicht mehr umgehen kann. Darum wollte sie auch das ihr Mann die Vaterschaft beibehält, war aber nicht abgeneigt, das ich weiterhin einen Beitrag leisten soll wenn ich zu Kind kontakt haben möchte. Generell in Ordnung. Nur die Sache des Beitrags sehe ich nun als meine private Angelegenheit. Ich denke es ist nun mein gutes Recht zu bestimmen, welchen beitrag ich leisten werde. Es kam zu einen Konflikt ... ohne Einigung.
Er wird für lange Zeit sogar aussichtlos sein....
Danke!
