Unterhalt für Kind ...
 
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Unterhalt für Kind 18 Jahre

 
(@andreas_h)
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Hallo!

Mein Problem:

Ich werde von meiner volljährigen Tochter A., 18J, mit eigener Wohnung, auf Unterhaltsnachzahlung in Höhe von 3.400 EUR verklagt.
Im Juni 2002 hat A. das Abitur bestanden.
Die Aufnahme auf eine Polizeischule findet erst im März 2003 statt.
Somit soll ich für den Übergangszeitraum von 8 Monaten Unterhalt zahlen.

Besteht überhaupt eine Unterhaltsverpflichtung obwohl sich das Kind nicht in einer allgemeinbildenden Ausbildung befindet?

A. hat in der entsprechenden Zeit gejobt und Sozialhilfe beantragt (das Sozialamt wartet auf den Ausgang des Rechtsstreites).

Nach dem was ich bisher über die Rechtssprechung im www finden konnnte ist A. ein nicht privilegiertes Kind.
Nun behauptet aber ihr RA das sie mit meinen 3 weiteren minderjährigen Kindern sowie mit meiner Ehefrau gleichgestellt wäre?
EDIT (sorry):
Nach Ablehnung von PKH für die Klägerin durch das AG Kappeln, bestätigt das OLG Schleswig im Rahmen einer Beschwerde den Vorrang der minderjährigen Kinder sowie meiner Frau.
Da aufgrund zu hoher Anrechnung des Firmenwagen das Netto sehr hoch ausfällt wird trotzdem PKA für A. bewillgt
Mangels Kenntnis der ZPO? wusste ich hierauf keine Beschwerde/Widerspruch einzulegen und habe dies so stehenlassen.

Berechnung nach meinem Rechtsverständis:
Durch die ungünstige Anrechnung eines Firmenwagens (150km einfacher Weg) errechnet sich laut Einkommenssteuerbescheid 2002 ein
Monatsnetto von 2617 EUR. (tatsächliches Netto 2250 - nie wieder Firmenwagen)

KU Stufe 6
Kind 17J, 364 EUR
Kind 11J, 308 EUR
Kind _1J, 254 EUR
Ehefrau _ 620 EUR

1071 EUR verbleiben mir und nach Abzug des Selbstbehaltes in Höhe von
1000 EUR gegenüber dem nicht priviligiertem Kind ein Rest in Höhe von
__71 EUR für A.

Knackpunkte
a) besteht überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt ?
EDIT (sorry):
b) Ist der Bescheid über Einkommensteuer für die Berechnung statthaft ?
(der Richter am OLG Schleswig hat sich aus einer Monatsabrechnung ein bereinigtes Netto von 2820 EUR heraus gelesen - wegen Firmenfahrzeug)

Inzwischen habe ich eine neue Arbeitsstelle mit weniger Einkommen und ohne Firmenwagen.
Von daher muss ich kleine Brötchen backen.
Das bedeutet zuviel Einkommen für PKH und zuwenig um einen Anwalt zu bezahlen.
Deshalb versuche ich mich selbst zu vertreten.
Wenn obige Berechnung rechtlich korrekt ist werde ich Antrag auf Ablehnung der Klage stellen.

Vielen Dank schonmal und einen guten Rutsch wünscht euch
Andreas

[Editiert am 28/12/2004 von Andreas_H]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2004 17:19
(@Melly)

Hallo Andreas,

also zur Berechnung sag ich mal nix, da bin ich nicht so bewandert.
Aber mich würde doch bitte interessieren, warum die Jobs der Tochter nicht berücksichtigt werden?
Sie muß ja ihr Einkommen auch angeben.
Was ist mit der Mutter, die ist auch auch zu Unterhalt verpflichtet gewesen.

Hast Du nach dem Abi die Zahlungen für KU eingestellt?
Ein Kind hat Anspruch auf KU bis es entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, oder das 27 Lebensjahr erreicht hat.

Der geforderte Unterhalt wird zurecht eingefordert...wenn denn was zu holen ist.
Ob es nun die Menge an KU ist, stell ich mal in den Raum.

Unterhaltsberechtigt sind alle Kinder zu gleichen Teilen, da wird normal keiner bevorzugt.
Man kann natürlich sagen, erst wird der KU berechnet und dann der Unterhalt für die Ehefrau.
Das ist dann wieder von Gericht zu Gericht anders.
Guten Rutsch..

Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2004 17:34
(@andreas_h)
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Hallo Melly,

da nach dem Abi die Ausbildung nicht fortgesetzt wurde habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt.
Zu recht wie ich dachte.
Mir ist klar das ich die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen muss falls A. die Ausbildung fortsetzt.

Das geringfügige Einkommen welches A. erzielt hat ist bereits angerechnet worden.

Grüsse
Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2004 18:34
(@Melly)

Hallo Andreas,

da mußt Du was flasch verstanden haben, als Du den Unterhalt eingestellt hast*seufz

Wie ich schon geschrieben habe, bist Du als Vater sowie auch die Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Da spielt es keine Rolle, ob das Mädel eine Pause drinne hat, weil die Ausbildung erst später beginnt.
Mich wundert dann doch, daß das Sozialamt nicht gleich zu Dir gekommen ist und Dein Einkommen geprüft hat.
Das ist normalerweise der erste WEg, wenn die Tochter Sozi erhält.
Erst werden die Eltern geprüft und in der Zwischenzeit streckt das Sozialamt vor und holt sich das dann wieder von den Unterhaltspflichtigen.

Ich drücke Dir jetzt feste die Daumen, daß die Tochter nicht die Ausbildung schmeißt, denn da geht der Zirkus wieder weiter 🙁

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2004 19:10
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Zwischenfrage:

wieviel Unterhalt wird für diesen Zeitraum geforert? Einfach der alte Unterhalt aus der "Kinderzeit" oder eine neue Berechnung?`

Welchen Unterhalt zahlt die Mutter, bzw wird bei dieser gewohnt?

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2004 19:11
(@andreas_h)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Schleswig habe ich folgendes Gefunden:
4. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers
Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder frei Kost und Logis, sind Einkommen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.

Das bringt mich auf die Idee zu argumentieren das meine Fahrtkosten nur 15% den Nettogehaltes betragen. Z.B. 340 EUR. Dieser Betrag wäre somit gleichermassen die von mir ersparte Eigenaufwendung.
Rechnt sich also:

Netto _______________ 2.250
Geldwerte Zuwendung_ +340 (Firmenwagen)
Fahrtkosten Arbeitsweg - 340
Bereinigtes Netto _____ 2.250

Hat das schonmal Jemand so gemacht?
Kann das funktionieren, oder zerpflügt das jeder RA sofort?
Das Problem das ich mit dem Firmenwagen habe ist, das dem Unterhaltsbedarf von 2.146 EUR (ohne mich) nur ein Netto von 2.250 EUR gegenübersteht. Und von 104 EUR kann ich nicht leben 🙁

Mir wäre nie ein Firmenwagen ins Haus gekommen wenn ich das nur vorher gewusst hätte :mad2:

@Melly
Etwas schlauer bin ich nun geworden. nach §1601 sind Verwandte in ersten Linie immer gegeneinander unterhaltsverpflichtet.
So gesehen hast Du natürlich recht.
Den Unterhalt hatte ich eingestellt weil A. nicht mehr in Ausbildung und damit nicht mehr Anspruch auf Unterhalt nach §1602 hat.
Die minderjährigen Kinder sowie die Ehefrau haben Vorrang.
Rechne mal mein Netto von 2.250 EUR - 1546 EUR für diese, verbleiben 704 EUR für mich und A.
Mein Selbstbehalt von 1.000 EUR wurde schon deutlich und trotzdem soll ich noch Unterhalt für A. zahlen?
Vielleicht verstehtst Du nun warum ich den Unterhalt eingestellt habe.
Nichts desto Trotz versucht ihr RA seit ihrem 18. Geburtstag einen Unterhalt von 600 EUR durchzusetzen.
Dies ist auch der Grund warum das Sozialamt mich noch nicht angeschrieben hat. Die warten den Ausgang der Unterhaltsklage ab.
Leider musste ich nun erfahren das A. 2x durch die Prüfung gefallen ist und seit heute wieder auf der Arbeitssuche ist *seufz*
Kleine Kinder kleine Sorgen, grosse Kinder ....

@Xe
Wie oben geschrieben hat A. eine eigene Wohnung. Die Mutter ist neu verheiratet und hat kein Einkommen.

Liebe Grüße
Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2005 18:40