Unterhalt für Zeite...
 
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Unterhalt für Zeiten, in denen Kids bei mir sind?

 
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe folgende Frage:

Meine beiden Kinder (10 und 13 Jahre) leben bei meiner Exfrau und ich zahle regelmäßig den vom Anwalt berechneten Unterhalt, Selbstbehalt 900,-. In den Schulferien sind die Kinder immer für ein paar Wochen bei mir (wir leben 300 km auseinander). Muss ich für die Zeiten, in denen die Kinder bei mir sind, auch Unterhalt zahlen oder kann ich diese Zeiten abziehen sowie anteilig das Kindergeld beanspruchen, da ich in diesen Zeiten die Kosten trage und der Unterhalt und das Kindergeld ja nicht für meine Exfrau sondern für die Kinder bestimmt ist. Hört sich vielleicht kleinlich an, aber ich lebe am Rande des Existenzminimums...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 17:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

kurze Antwort:

Für die Zeiten des Umgangs ist weiterhin der volle Unterhalt zu zahlen. Die Kosten für den Umgang sind allein vom Umgangsberechtigten zu tragen.
I.a. darf er dazu das hälftige KG nehmen, das bei der Berechnung des KU bereits vom Bedarf des Kindes abgezogen wurde.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 17:15
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Sowas hatte ich bei der deutschen Rechtsprechung schon befürchtet...dass die Exfrau sich das Geld, das für die Kinder bestimmt ist, in die eigene Tasche stecken kann und der Vater zusehen muss, wie er seine Kinder satt bekommt geschweige denn ihnen etwas bieten kann...

LG Martin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 17:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie sieht es denn aus mit Wohngeld für dich? Ferner wäre es den Versuch wert, bei der zuständigen ARGE zumindest für die Zeit der Ferien Sozialgeld zu beantragen. Nur, lass dich nicht gleich abwimmeln.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 21:51