Hallo,
ich wollte gerne einmal Eure Meinung zu meinem all hören.
Ich frage mich, wie lange ich Ehegattenunterhalt zahlen werde???
Folgende Fakten:
Geburt Tochter: 06 2008
Heirat: 08 2008
bis jetzt nichtofizielle Trennung: 11 2009
KM war vor der Ehe und ist es bis heute arbeitslos.
KM bezog seid der Geburt Elterngeld.
KM kümmerte sich um Haushalt & Kind.
KV war / ist berufstätig. Jahreseinkommen netto ca. 21.000.
zur Zeit leben die Beiden bei Ihrer Mutter. Die hat ein eigens Haus mit vermieteter 1. Etage.
Dem Mieter wurde jetzt zum 31.03.2010 gekündigt.
KM zieht dann mit Kind in die 1. Etage und zahlt 300 Euro Miete.
Unterhalt wurde bis jetzt nicht geregelt. KM hat Ihre EC-Karte (ich bin alleiniger Kontoinhaber) mit und geht bis jetzt vernünftig damit um.
Meine Fragen:
Zahle ich Ehegattenunterhalt nur bis zum 3 Geb. unseres Kindes?
(Kindergartenplatz fürs Kind und KM kann arbeiten gehen. KM deutete sowas schon selber an.)
(Habe da was davon gehört, das ich Ihr dann nur noch den Lebensstandart wie vor der Ehe zahlen muss.)
Ist das so korrekt?
Spielt es ab dem 3.ten Geb. eine Rolle beim Ehegattenunterhalt, ob wir schon geschieden sind?
Bis jetzt, sagt KM zumindest, will Sie sich nicht scheiden lassen.
Trennungsbeginn will Sie nur offziell machen, so es sonst in Zukunft für Sie negativ sein könnte.
Gefühle der KM für KV sind noch da. Wie groß die sind, weiß KM z.Z. nicht.
Deswegen erstmal Abstand. KM will zur Ruhe kommen und im nächsten halben Jahr schauen, wie sich das alles entwickelt.
KV liebt KM immer noch und würde beide am liebsten sofort zurück haben. Deswegen zeige ich z.Z. auch sehr viel guten Willen. (weiter Kontovollmacht, Umgangszeiten friedlich regeln, usw....)
Ich möchte nur nicht irgendwann auf die Schnauze fallen, wenn es dann doch nicht mehr klappen sollte mit unserer Ehe.
Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe!!!!!!
Hallo,
habe da noch 2 weitere Fragen:
nach meinen Berechnungen sieht es finanziell wohl so aus:
(nagelt mich nicht auf den genauen Euro fest....)
KV 21500,- Jahresnetto
KM 0,-
Kindergeld: 166,- / monatlich
KM & Kind
166,- Kindergeld
220,- KU
380,- KM Unterhalt
____
766,- monatlich
KV
90,- Werbungskosten (5%)
100,- priv. Altersvorsorge
1000,- SB
_____
1190,- monatlich
Ist das so richtig???
Kennt irgendwer Internetadressen, wo ich mich schlau machen kann, ob KM & Kind irgendwelche Zuschüsse vom Staat bekommen?
(Wohngeld, Kinderzuschuss, ......)
Danke für Eure Hilfe!!!
Hallo VatereinersuessenTochter
Kindergeld ist 164.-€. Ja es gibt staatliche Hilfen wie Wohngeld,unterhaltsvorschuss vom JA oder
Sozialleistung.
Aber da du ja Zahlungsfähig bist,laut deiner Beiträge,erübrigt sich das ja wohl.
Was deinen Selbstbehalt,bei Arbeitnehmern betrifft liegt der so weit mir bekannt bei 900.-€.
Und was euer gemeinsames Konto betrifft,ihr seid getrennt sofort Konto auflösen.
Die EX kann sich selbst eins aufmachen.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo VatereinersuessenTochter
Ach ja hatte ich vergessen.Deine EX braucht Abstand nen halbes Jahr ?!
Prima für sie,dann brauchst du wegen ABr garnicht vor Gericht.
Ich habe sofort nachdem meine EX mit unserer Tochter ausgezogen
ist,sofort zum Anwalt und EA beantragt. Im Vorfeld war ich natürlich
schon öfters beim JA.
Denn deine EX schafft jetzt Fakten.Du zahlst jetzt das nächste halbe
Jahr brav KU und UH für EX und das wird auch so bleiben.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo Jenpa,
SB ist für Schleswig - Holstein 1000,-!
Zuschüsse auch nicht für KM und Kind? Bei nicht mal 800,-??
Hätte ich gedacht......
Deinen 2ten Post verstehe ich nicht ganz.
Was ist EA??? :question:
Ist das gut, wenn ich jetzt schon mal alleine zum JA gehe und denen den Fall schilder?
Gebe die dann nicht auch Ihr Bescheid?
Zugriff auf mein Konto gewähre ich Ihr deshalb, weil Sie noch keine Ahnung hat, was Ihr wirklich zusteht.
Sie war bis jetzt einmal bei den Sozialberatung, welche Ihr gesagt haben" so um die 600,-!"
Solange Sie nicht wilde Sau spielt (und so vernünftig ist Sie bis jetzt) lass ich Sie in dem Glauben, das Sie das bekommen kann, was Sie meint zu brauchen!
Sie hat mir z.B. unterschrieben, das sie mit 150,- Kindergeld und Unterhalt für Nov. (13 Tage) einverstanden war.
Hätte einen Anspruch auf ca. 325,- gehabt.
Und nachträglich Unterhalt einfordern geht meines Wissens nicht.
Also wieso schlafende Hunde wecken, wenn ich Ihr jetzt den Zugang zum Konto sperre?!
Trennungsjahrwill Sie nur dann offiziell machen, wenn wir uns finanziell nicht einigen oder es in der Zukunft nachteilig für Sie sein könnte.
Deswegen ja auch meine Fragen im ersten Post.......
Gruß
Hi Vatereiner...
SB ist für Schleswig - Holstein 1000,-!
Der SB ist bundesweit geregelt. Allerdings muß unterschieden werden zw. SB ggü. einem minderjährigen Kind und dem SB ggü. dem (ex)Ehegatten bzw. lediger Mutter.
Für Kinder gilt der SB des Unterhaltszahlers beträgt 900 €, ggü. der Mutter dieses Kindes 1.000€
Beides nicht zu verwechseln mit dem BKB der DT 😉
Zugriff auf mein Konto gewähre ich Ihr deshalb, weil Sie noch keine Ahnung hat, was Ihr wirklich zusteht.
Ein gefährliches Spiel. Sollte sie der Meinung sein, das ihr dein gesamtes Einkommen zusteht hebt sie das einfach ab und du schaust in die Röhre. Oder sie nutzt den Überziehungskredit, weil sie ja neue Möbel benötigt... das GEld siehst du dann nie wieder und mußt die Schulden in der Regel alleine abzahlen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo mitnighwish,
das wollte ich schon die ganze Zeit fragen:
wie sieht es eigentlich mit den gemeinsamen Schulden durch den Dispo auf meinem Konto aus, zu dem Sie Kontovollmacht hat/te.
Da sind ca. 2500 miese drauf.
Das Konto war ja sozusagen unser gemeinsames Ehekonto.
Einkaufen der Lebensmittel / Kleidung / etc. durch beide Ehegatten mit jeweils eigener EC Karte.
Kriege ich Sie da in die Schuldentilgung mit rein???????
