Hallo beisammen,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. Kindesunterhalt und möchte mich schon vorab für die zahlreichen Antworten bedanken.
Zum Sachverhalt:
Ich habe eine uneheliche Tochter. Sie ist 19 Jahre alt, lebt im Haushalt der Mutter und ist seit September im 1. Ausbildungsjahr. Ich habe keinen Kontakt zu meiner Tochter, habe Sie einmal gesehen, als sie 17 Jahre alt war, ist aber nicht so gut gelaufen. Ansonsten besteht der einzige Kontakt in der Überweisung des Unterhalts. Aus einer Verdienstbescheinigung die ich mir von ihr habe schicken lassen, geht hervor das sie eine Ausbildungsvergütung von 460 EUR netto hat plus Kinder geld in Höhe von 154 EUR. Macht ein Gesamteinkommen in Höhe von 614 EUR pro Monat. Ich habe ein Nettoeinkommen von 1150 EUR im Monat. Nach Abzu aller Fixkosten bleiben mir zum Überleben 250 EUR im Monat.
Meine Frage:
Muss ich bei der Höhe des Einkommens meiner Tochter und bei meinem Verdienst noch Unterhalt bezahlen und wenn ja in welcher Höhe.
Für die Beantwortung meiner Frage vielen Dank im voraus.
Gruesse Pit
Moin Pit,
der Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien hilft in diesem Fall weiter. In Punkt 13 ist die Regelung für volljährige Kinder definiert.
Von der Ausbildungsvergütung sind ausbildungsbezogene Aufwendungen (i.d.R. 90 €) und der Restbetrag dem Unterhaltsbedarf gegenüberzustellen. Die Differenz ist als Unterhalt zu leisten. Kindergeld sind keine unterhaltsrelevanten Einnahmen.
In deinem Fall sähe die Berechnung sehr wahrscheinlich so aus:
Unterhaltsbedarf des Kindes: 335,00 €
abzgl. Kindeseinkommen: 370,00€ (460 abzgl. 90)
Restbedarf: -35
somit kein KU zu zahlen
Sollte ein Titel bestehen, so kannst du nun aber nicht einfach die Zahlung einstellen. Versuche mit deiner Tochter zu reden und wenn das nicht geht, umgehend Abänderungsklage einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
