Hallo,
mein LG möchte nun aktiv etwas zum Thema Unterhalt angehen. Noch zahlt das JA UVG, da er im Durchschnitt etwa 970 € Netto verdient. Seine berufsbedingten Aufwendungen betragen 55,83 €. Der SB liegt ja bei 890 € (Berlin-West).
So, nun hatte ich gestern mal durchgerechnet, es bleibt nach Abzug der "Werbungskosten" eine Verteilungsmasse von 37 € übrig.
Seine Kinder leben in Thüringen, 7 und 6 Jahre alt, also 2x 228 € Zahlbetrag. Das hieße dann 16,50 € pro Kind.
So, doch nun zum eigentlichen Thema. Seit Januar leben wir zusammen, zahlen zusammen 438 € Miete warm (74 qm), zzgl. 38 € Strom. Dazu kommen noch diverse andere Kosten, die aber nicht die Rolle spielen, denke ich.
Wir sind zusammengezogen, um Miete zu sparen, damit mein Schatz mehr Geld für den Umgang hat und die beiden Süßen hier auch eine angenehme Zeit verbringen können als in einer 39 qm Wohnung in einer Drecksgegend, wo die Miete damals auch schon 284 € hoch war.
Kann ihm die Mietersparnis zum Verhängnis werden? An mein Geld, das die 600 € nie überschreitet, können die ja nicht ran, aber ich könnte die 78 € Differenz zu der im SB geplanten Miete von 360 € nie tragen, wir haben ja auch noch andere Kosten.
Miete: 438 €
Strom: 38 €
sein Kredit: 195,96 €
mein Kredit: 25 €
seine Rente: 27 €
sein Ticket: 55,83 €
mein Ticket: ca. 20 € (Semesterticket gilt 1/2 Jahr)
meine Rente: 23 €
meine LV: 27 €
meine BU-V.: 18,61 €
meine Rechtsschutz: 16,31 €
meine Zusatzkrankenv.: 9,68 €
jährlich zahlen wir zusammen ca. 180 € für Hausrat und Haftpflicht.
Dazu kommen die normalen Ausgaben wie Telefon (ca 60 €), Handy (ca. 40 €), Essen + Trinken (ca. 150 €), Zigaretten (nur noch Sticks weil zu teuer: ca. 55 €).
Bei ihm kommen mtl Umgangskosten von 90 € dazu. Dazu die Zeit während der Ferien, wo die Kinder hier sind.
Es ist so geregelt, das von seinem Konto die Miete komplett abgeht, dazu sein Kredit, Ticket und seine Versicherungen, so dass 800 € immer weg sind. Von meinem Konto geht der Rest ab.
Meint ihr die können bei einer evtl. Berechnung ihm einfach so 78 € vom SB abziehen? Das wäre fatal, da ein Umgang dann praktisch nicht mehr stattfinden kann...
HILFE!
LG Romy
P.S. hatte auch schon im Forum gesucht und dabei Folgendes gefunden:
erstellt am: 9/6/2004 um 12:46, Antwort 8
quote:
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Der Selbstbehalt umfasst die Geldmenge, die einem Unterhaltsverpflichteten zur Bestreitung sämtlicher Kosten außer Unterhalt verbleiben. Hierin eingerechnet ist eine Warmmiete i.H.v. 320 Euro. Wird dieser Betrag nicht benötigt, kann der Differenzbetrag zwischen 320 Euro und tatsächlicher Miete u.U. von den 840 Euro abgezogen werden.
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@ DeepThought
d.h. man kann sich eine Wohnung suchen die gut 320€ Warm kostet und sollte nicht weniger kosten, weil dann der Selbstbehalt auch weniger wird ?
DeepThought
Antwort erstellt am: 9/6/2004 um 16:21, Antwort 9
Moin mr999,
so einfach ist es natürlich auch nicht. Eine sinnvolle und notwendige Wohnung ist damit gemeint. Wobei die SB-Kürzung wegen geringerer Mietkosten mehr in Richtung Zusammenleben mit neuem Partner zielt, da die Mietkosten durch zwei geteilt werden. Auch kann der SB um erhöhte Mietkosten erhöht werden, wenn eine preiswertere Wohnung einfach nicht zu finden ist (Stichwort Großstädte).
DeepThought
[Editiert am 9/6/2004 von DeepThought]
Moin Romy,
Kann ihm die Mietersparnis zum Verhängnis werden?
Naja, Verhängnis würde ich nun nicht gerade sagen. Aber es stimmt schon, die Differenz zwischen tatsächlicher Miete und der im SB enthaltenen Warmmiete (Kaltmiete+Betriebskosten+Heizung, nicht Stromkosten) kann den SB mindern. Und dies gerade in sog. Mangelfällen und nur für den KU. Dabei ist es unerheblich, von wessen Konto die Kosten überwiesen werden. Es zählt der Mietvertrag.
Hingegen können die Umgangskosten den SB angemessen erhöhen bzw. angemessen das Einkommen mindern (>hier<). Dies aber nur auf Antrag.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep...
das ist schlecht. Aber es KANN nur, MUSS nicht, richtig? Kommt das auf den Richter an?
Wegen der Umgangskosten: was zählt alles rein? Nur die reinen Fahrtkosten oder alles was während der Umgangszeit mit den Kindern passiert? Was ist mit den Anschaffungen für die Kinder, weil Muddern sie nicht richtig versorgt? Klamotten, Friseurbesuch, Zahnarzt etc?
Versteh mich nicht falsch, wir wollen uns nicht drücken, aber es geht auch um das finanzielle Überleben MIT den Kinder. Denn eins ist Fakt: wird ein SB um 219 € gekürzt, so kann er die Kinder nicht mehr besuchen/holen, da ich auch nicht über die finanziellen Mittel verfüge das aufzufangen.
Wir hatten jetzt vor zum hiesigen JA zu gehen um eine JA-Urkunde zu erstellen, da es keinen Titel gibt. Wir wollen uns dort beraten lassen und zumindest 40 € beurkunden lassen. Besser als nichts, dachte er sich.
Was meinst du dazu?
MfG
Romy
Hallo RomyH,
Aber es KANN nur, MUSS nicht
Nach meiner Erfahrung ist alles möglich und jeder Richter entscheidet anders...
Wegen der Umgangskosten: was zählt alles rein? Nur die reinen Fahrtkosten oder alles was während der Umgangszeit mit den Kindern passiert? Was ist mit den Anschaffungen für die Kinder, weil Muddern sie nicht richtig versorgt? Klamotten, Friseurbesuch, Zahnarzt etc?
Ich hab damals genau ausgerechnet, wieviel Tage monatlich die Kinder bei uns sind und dann eine Rechnung über Benzinkosten (Holen und Bringen, 30 Cent je km) sowie die Kosten für Lebensmittel nach den damaligen Sozialhilfesätzen gemacht. Es waren gut 70 Euro monatlich. Der Richter strebte einen Vergleich an und wollte ungefähr die Hälfte der Umgangskosten bewilligen, die Gegenseite lehnte ab. Im Urteil wurden dann 70 Euro Umgangskosten berechnet. In euerm Fall würde ich das Kinderzimmer (ist doch ein reines Kinderzimmer?) quadratmetermäßig aus den Mietkosten rausrechnen und mit als Umgangskosten einfließen lassen. Wie das ausgeht, kann aber niemand vorhersagen.
Eines noch: auch die Mietersparnis in Höhe von 20% kann es nur auf Antrag der Gegenseite geben. "Unsere" Gegenseite weiß wohl nichts davon, hat solchen Antrag noch nie gestellt und deshalb wird auch nichts abgezogen...
eskima
Hallo ekima,
Aber es KANN nur, MUSS nicht
Nach meiner Erfahrung ist alles möglich und jeder Richter entscheidet anders...
Das wäre sper, weil eine Verhandlung in S. stattfinden würde, nicht bei uns in Berlin. Die Richterin war voll auf seiner Seite das letzte Mal...
Eines noch: auch die Mietersparnis in Höhe von 20% kann es nur auf Antrag der Gegenseite geben. "Unsere" Gegenseite weiß wohl nichts davon, hat solchen Antrag noch nie gestellt und deshalb wird auch nichts abgezogen...
eskima
Hmmm, meinst du es gibt RA's die das nicht wissen? Damals, wegen der Umgangsgeschichte, meinte unser RA zu uns, er macht sich wegen KU keine Sorgen angesichts des Einkommens.
Nein, ein reines Kinderzimmer ist es nicht, da wir nur eine 2-Zimmerwohnung haben. Etwas Größeres ist einfach nicht drin. Darüber hinaus wollen die beiden Süßen immer nur beim Papa im Bett schlafen, nie allein. In der Zeit bin ich immer Strohwitwe und muss mit meinen Katzen als Bettpartner vorlieb nehmen *g*
Die Kinder sind an insg. 6 Wochen im Jahr bei uns, sie wohnen 350 km von uns weg. Ein Ticket kostet im Momet 72,50 €, demnächst 78,50 €. Wenn er die Kinder holt reserviert er Plätze, nochmal 9 € dazu. Lebensmittel werden auch mehr gebraucht, dazu muss ich immer Klamotten kaufen, weil die Mutter es nicht checkt richtig zu packen. Einmal im Monat fährt er hin, immer mit der Bahn, da wir kein Auto haben. Tickets sind alle vorhanden.
Wie funktioniert das mit dem Rechnen nach Sozialhilfesätzen?
LG Romy
Rehi,
schau mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html
Dort suchst du dir nach Alter der Kinder und euerm Wohnort (Ost/West) den Bedarf der Kinder raus. Dann rechnest du um, wieviel Tage die Kinder im Monat durchschnittlich bei euch sind und nimmst anteilig für die Tage den Satz, Beispiel:
207 Euro geteilt durch 30 mal Anteil Tage bei euch gleich Ergebnis.
Wenn das Ticket extra zum Abholen und Bringen der Kinder gekauft werden muß, dann würde ich es mitrechnen, die Platzkarten hingegen nicht, das könnte als Nickeligkeit und Schikane ausgelegt werden, weil sie nicht notwendig sind. Im Satz von 207 Euro sind sowohl Lebensmittel als auch Stromkosten und evtl. mal ein Kleidungsstück mit drin.
Mietkosten haben wir damals nicht geltend gemacht, weil wir zu der Zeit auch noch kein Extra-Kinderzimmer hatten. Heute haben wir eine bezahlbare Dreizimmerwohnung mit 63 qm, danach haben wir aber auch lange gesucht.
Etwas grummelt es noch in mir, weil du geschrieben hast, dass ihr euch beim JA beraten lassen wollt. Das kann gut gehen, damit könnt ihr aber auch sehr auf den Bauch fallen, denn das JA vertritt die Interessen der Kinder und will jeden Cent. Auch hier ist es vom Sachbearbeiter abhängig...
eskima
Hallo eskima,
erstmal danke für die Infos.
Hm, das mit dem JA haben wir in Erwägung gezogen, da das JA hier in Berlin ja erstmal nicht für seine Kinder zuständig ist. Warum sollte er sich nicht beraten lassen? Hat er da nicht auch Anspruch drauf? Müssen die nicht alles beurkunden, was er will, wenn sie nicht direkt für die Kinder zuständig sind?
MfG
Romy
[Editiert am 18/11/2005 von RomyH]
P.S.
Ich rechne grad mal, aber ich bin, was Mathe betrifft, recht dösbaddelig, daher: Die Kinder sind im Jahr 45 Tage bei uns. Wieviel sind das im Monat? Ich kann echt nicht rechnen... 4,25 Tage im Monat? Kommt das hin? Rundet man auf oder ab?
Gruß, Romy
rehi,
für die Berechnung der Ernährung würde ich mal von vier Tagen monatlich ausgehen mal Anzahl der Kinder (!)
Zum JA: Natürlich kann er hingehen und den Unterhalt in gewünschter Höhe titulieren lassen. Je nach Sachbearbeiter wird dieser sich im besten Fall freuen und im denkbar schlechtesten Fall sich festbeißen, Auskunft über die letzen 12 Monate fordern und um jeden Cent kämpfen. Oder aber die KM könnte einen RA einschalten und dieser würde es machen...
Was würde denn voraussichtlich passieren, wenn dein LG einfach monatlich das Geld an die KM überweisen würde, ohne dass er einen Titel unterschreibt?
Gruß
eskima
Hallo nochmal:
"Was würde denn voraussichtlich passieren, wenn dein LG einfach monatlich das Geld an die KM überweisen würde, ohne dass er einen Titel unterschreibt?"
Genau das wissen wir nicht...und wir müssen eben auch wissen, was er denn zahlen soll lt. Gesetz (Mangelfallberechnung) etc. Es gibt soviele Sseiten die man beachten muss..
Ich denke, erstmal nochmal denken, dann meld ich mich wieder...
LG Romy

