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nun doch keine gütliche Einigung - mit Titel die Klage "entschärfen"

 
(@weinbeere)
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Hallo vatersein-Gemeinde

nachdem der RA m. von mir getrennt lebenden Frau es nicht geschafft hat in seinen Berechnungen mein Einkommen richtig darzustellen und auf meine einwände nicht eingegangen ist, habe ich mir durch eine eigene RAin eine Berechnung durchführen lassen. Diesse ließ der RA m. Frau ebenso ausser acht.
vergangene Woche flatterte mir nun eine Klage für KU+TU ins Haus.

Nach Rü. mit meiner RAin, meinte sie ich solle zu JA und dort einen Titel lt. nach DT Stufe 7 (eigentl. 6 aber da nur 1 Kind 9j.+m. Frau eine Stufe höher) ihrer Berechnung erwirken und diesen zusammen mit dem Einspruch zur Klage dem Gericht zur Verfügung stellen.
Das spart Prozesskosten (weil nach Gebührenordnung KU*12 herangezogen wird) und signalisiert, dass es nicht um den KU geht. KU bezahle ich seit Trennung nach Stufe 7.

Die strittigen Punkte sind "eigentlich" recht überschaubar: wohnvorteil statt 250 sollen 500 berücksichtigt werden (500 entsprechen einer Vergleichsmiete für eine Whg. mit weniger Wohnwert da Dachschrägen, kein Parkett+Keller im gleichen Haus) und ein Betreungsbonus in Höhe von 20% obwohl unsere Tochter bereits 9 ist und m. frau ihre 3/5-Tätigkeit seit dem Ende des Erziehungsurlaubes ununterbrochen ausführt.

was meint Ihr dazu? - habe morgen Termin beim JA

gruss
henning


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2005 16:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin weinbeere,

deine RAin hat absolut Recht. Also ab zum JA. Achte bitte unbedingt auf die Begrenzung des Titels bis zur Vollendendung des 18. Lj.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2005 18:10
(@trompete)
Schon was gesagt Registriert

@Deep,

Hallo Deep,

gibt es hier irgendwo einen guten Beispieltext für eine Titulierung des KU?

Die Suchfunktion habe ich zwar bemüht, bin aber nicht fündig geworden.

Danke und Gruß
Trompete


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2005 19:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne, Trompete, gibbet nicht. Ist ein Standardtext der von JA zu JA nur in kleinsten Details sich unterscheiden sollte.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2005 19:34
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ihr,
zu Beginn erst einmal an Trompete: Mach das in Deinem Thread. Und so eine JA Urkunde kannst mit nach Hause nehmen, durchlesen, dich mit anderen beraten....nur unterschreiben musste sie halt beim JA, damit dir der Urkundsbeamter dabei zugucken kann. Das ist halt sein Job.

Dann zu Dir Weinbeere (wir feiern hier übrigens grad den Beaujoulais nouveau),
Diese Dokumente haben eine recht lange Gültigkeit, bei dir dann noch 9 Jahre. Da passiert eine Menge.
Daher rate ich Dir, Dich nicht oberhalb Deines Pflichtbeitrages zu titulieren, wenn du schon die 6 erreicht hast. So eben nach unten korrigieren ist nämlich nicht.

Über die Dynamik kann man streiten. Das ist eher Geschmackssache.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2005 21:08
(@weinbeere)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DT+Weisnich,

DANKE für Eure Aufmunterung+Tipps.

Komme eben vom JA+habe einen dyn. Titel begrenzt bis zum Ende des 18. Lebensjahres meiner Tochter.

Jetzt muss der Einspruch (Verteidigungsanzeige) gegen die Klage her und dann noch mal 14 Tage+nach Ablauf der Frist die Klagebegründung.

Wird schon schiefgehen...

gruss
weinbeere


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2005 13:54