Nabend,
meine Tochter wird im September 2012 volljährig und will weiterhin die Schule besuchen/Abitur machen und bei Mama wohnen.Ihre Mutter wird dann ja auch barunterhaltspflichtig,hat aber schon durchblicken lassen,das sie die nicht befristete Urkunde nicht herausgeben wird und der Unterhalt für Tochter weiterhin auf ihr Konto fließen soll,schließlich hat sie alle Kosten zu tragen,Miete,Gas-Strom ,Autokredit....Tochter traut sich nicht, was gegen Mama zu sagen.Sohnemann ist dann 16 Jahre alt und wohnt auch bei Muttern.Nun meine Frage,wenn Tochter uns ein Schriftstück unterschreibt,in dem sie auf Ansprüche aus dem Titel mit der Nummer,Höhe,usw verzichtet,gilt sowas?Oder muß der Original Titel her?Ist meine Frau auch unterhaltsberechtigt?Sie verdient ca.300 Euro.Momentan zahle ich pro Kind 356 Euro,wieviel muß ich ab 18 für meine Tochter zahlen?Da der Titel besteht,kann ich ja nicht einfach aufhören zu zahlen.Und Ex wird sich erstmal wieder weigern,ihre Verdienstbescheinigungen rauszurücken,sie muß gut verdienen,laut Aussagen der Kinder ist sie nur am arbeiten.Ich bekomme ca.1900 Euro ausbezahlt.
lg Schneckchen 🙂
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Moin.
Deine Tochter kann die auch eine Vollstreckungsverzichtserklärung geben, von der ich aber nicht genau weiß, wie die aussehen muss.
Wenn du mit Töchting aber reden kannst, kannst du ihr ja deine Hilfe anbieten und auch das Verfahren in aller Ruhe erklären.
Dabei helfen wir dir dann.
Was Muttern möchte ist dabei irrelevant.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da werde ich mich mal erkundigen,danke schön.Mit Töchterchen kann ich reden,sie will Papa"nicht ausziehen",wir wollen die Unterhaltssache auch gerne ohne Anwälte regeln,aber irgendjemand muß ja auch ausrechnen,wieviel Unterhalt Papa/Mama zu zahlen haben,also wird Ex Tochter wohl wieder zum Ja zerren.Ich habe nur Angst,das Ex die blöde Urkunde nicht rausgibt,sie sagte letztens noch am Telefon zu meiner Frau,muß ich ja nicht rausgeben,wir werden uns schon einig werden :gunman:......
lg Schneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hallo Nacktschnecke
meine Tochter wird im September 2012 volljährig und will weiterhin die Schule besuchen/Abitur machen und bei Mama wohnen.
Damit ist sie eine privilegierte Volljährige und steht, wie minderjährige Kinder im Rang vor deiner Ehefrau.
Ist meine Frau auch unterhaltsberechtigt?Sie verdient ca.300 Euro.
Ja, ist sie, aber wie gesagt, steht sie in der Rangfolge nach deiner Tochter.
Ihre Mutter wird dann ja auch barunterhaltspflichtig,hat aber schon durchblicken lassen,das sie die nicht befristete Urkunde nicht herausgeben wird und der Unterhalt für Tochter weiterhin auf ihr Konto fließen soll,
Ist sie denn leistungsfähig? Du hast auf jeden Fall das Recht auf Auskunft über ihr Einkommen. Notfalls über eine Auskunftsklage.
Wenn sie die Urkunde nicht herausgeben will, kannst du auf Herausgabe klagen. Da der Titel aber auf die Tochter übergeht, würde eine Verzichterklärung der Tochter nützlich sein, aber dich nicht davor schützen, dass die KM noch Blödsinn mit dem Titel anstellt. Ob der UH weiter auf das Konto der KM fließt, hat die KM nicht zu bestimmen. Wenn es denn so sein soll, dann nur wenn die Tochter das ausdfrücklich und schriftlich so wünscht.
Momentan zahle ich pro Kind 356 Euro,wieviel muß ich ab 18 für meine Tochter zahlen?
Wenn nur du leistungsfähig bist, dann 329 €, da du nun das volle Kindergeld abziehen kannst.
Und Ex wird sich erstmal wieder weigern,ihre Verdienstbescheinigungen rauszurücken,sie muß gut verdienen,laut Aussagen der Kinder ist sie nur am arbeiten.Ich bekomme ca.1900 Euro ausbezahlt.
Dann wird es Zeit, ihr unmissverständlich klar zu machen, dass sie den Titel herauszugeben hat und dass sie über die Tochter zur Auskunft verpflichtet ist. Da würde ich auch eine Klage nicht scheuen, weil das Ergebnis eindeutig wäre.
Gruß
Kurt
lg Schneckchen 🙂
Moin.
aber dich nicht davor schützen, dass die KM noch Blödsinn mit dem Titel anstellt.
Ich wüßte nicht, was das sein sollte. Meiner Meinung nach reicht der Verzicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Die KM braucht die Urkunde gar nicht herauszugeben, da sie ab Volljährigkeit der Tochter weder Rechte noch Pflichten an dem dann einseitigen Titel hat. Tochter alleine ist laut Gesetz befugt, Rechte aus dem Titel wahrzunehmen. Lass die KM schwatzen wie sie lustig ist - das ist absolut unerheblich für den bestehenden Titel ab Volljährigkeit der Tochter. KM darf und kann laut Gesetz nicht vollstrecken, einfordern oder anweisen - sie darf allerdings im Kreis rumspringen.
Mit Volljährigkeit ist Tochter allein Titelinhaber, und nur sie darf aus dem Titel heraus die Rechte wahrnehmen. Einzige Ausnahme wäre - Übergang von UH-Ansprüchen auf staatl. Behörden (z.B. Arge, JC etc.). Nur sehe ich ein Problem, um das Tochter allerdings nicht herum kommt:
Tochter traut sich nicht, was gegen Mama zu sagen.
Nur, das ist ihr Problem, welches sie nicht auf den KV abwälzen kann. Der kann sie allerdings bis dahin Fit machen, mit der Situation umzugehen. Und ja, das braucht Zeit, Reflektion und allein erfahrene Konflikte/Umstände. Mit Volljährigkeit kann der Titel sofort wegen Änderung der Bedingungen angefochten werden sprich Abänderungsklage. Eine Forderung nach Titelherausgabe würde von jedem Gericht abgeschmettert werden weil unsinnig. Ein Anspruch gegen den KV besteht auf jeden Fall. Das allein genügt.
Wegen den Verdienstbescheinigungen der KM hat ab Volljährigleit der Tochter ausschliesslich diese einen Rechtsanspruch darauf, diese zu erfahren, zu fordern. Der KV hat nur ein Recht, vom vollj. Kind darüber informiert zu werden. Klingt blöd, ist aber so. Geht es vor Gericht, sieht es allerdings (mitunter) anders aus. Ganz wichtig wäre in diesem Zusammenhang die gesteigerte UH-Verpflichtung auch der KM, dadurch kann sie hier nicht so leicht abtauchen wie sonst üblich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ganz grundsätzlich: Die hier beschrieben Ereignisse, Möglichkeiten und Schritte liegen noch (mindestens) 10 Monate in der Zukunft. Ist es wirklich sinnvoll, das alles bereits jetzt haarklein auseinanderzuklamüsern? Bis September 2012 kann sich noch eine Menge tun und ändern; beispielsweise im Verhältnis Tochter-Mutter.
Grüssles
Martin
(der Probleme dann löst, wenn er sie hat - aber nicht ein knappes Jahr vorher)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
