Hallo romy,
das kommt drauf an. 🙂
Also erstmal ist wichtig was sie überhaupt verdient. Die Geschichte Haushaltsersparnis usw. greift ja nur wenn sie aus eigenem EK den Mindestunterhalt nicht bringt.
Und aufpassen muss man wenn sie die STKL 5 gewählt hat, also ich meine ein Mann der unterhaltspflichtig ist, dürfte das nicht. Aber da muss man ja dann die Steuererstattung gegenrechnen.
Ohne annähernde Zahlen weiß es sicher keiner.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
sie verdient wohl wahrscheinlich genauso, dass sie nicht zahlen müsste, also sowas um 1000 euro, wenn überhaupt. sie würde sogar soweit gehen, zu kündigen, wenn die verhandlung auf sie zukommt.
so ist sie, war sie schon immer.
ihr mann, wenn es denn so ist, verdient auch ungefähr soviel.
lg
hallo RomyH so einfach kündigen geht nicht. Sie hat eine Erwerbsobligenheit den Kindern gegenüber. Wenn sie den MU nicht zahlen kann wird eine Haushaltsersparnis in Betracht kommen und eine Herabsetzung des Selbstbehaltes. Denn mit 1000 euro ist ja nichts zu holen.
Der neue Mann muss nur grob sagen was er verdient, Belege muss er keine vorlegen. das hat der BGH so entschieden. Das Gericht muss dann glauben was er an Einkommen angibt. Wenn er 1000 verdient und eventuell Unterhaltspflichten hat, was soll da an Herabsetzung in Betracht kommen nichts. Steuererstattung wenn sie Steuerklasse 4/4 wählen, die zahlen doch kaum Steuern. Wenn die 1000 verdienen, dann sind das 1360 Euro brutto. Was soll denn da für Steuerrückvergütung statt finden. Das lese ich immer das wäre dann Einkommen. Was hat ein normaler Arbeitnehmer heute noch abzusetzen. Meine Mum und ihr Mann bekamen 2010 230 Euro raus und verdienen beide ca 1000 euro. also 115 für jeden. Das sind 10 euro mehr Einkommen im Monat
Hallo ihr Lieben,
tja, hat sich mal wieder was getan: Aus 100% verlässlicher Quelle weiß ich, dass KM und ihr "Schatzi" von ihrer Firma fristlos entlassen wurden. Beide haben bei der Abrechnung besch*, also zB mehr Stunden aufgeschrieben, als sie gearbeitet hatten (vermutlich, weil sie Geld brauchten).
Nun hat sie aber erst 6 Monate gearbeitet, hat also keinen ALG I Anspruch erreicht. Er hat den Anspruch schon.
Bin zwar nicht mehr ganz im Thema, aber sind nicht beide erstmal für 3 Monate gesperrt, weil sie selbst die AL herbeigeführt haben?
Und was mich noch brennender interessiert: Wird ein Gericht nun zu ihren Gunsten entscheiden, dass sie nicht UH-pflichtig ist, da sie kein Einkommen hat? Im August, bei der ABR Verhandlung, tönte sie im Gericht noch groß, Ihr Job wäre Vollzeit, unbefristet und ohne Probezeit!
Ich krieg die Krise bei der Frau, schon wieder nur sie sie sie. Dass sie keinen Bock auf Arbeit hat, wissen wir schon lang, aber nun zieht sie mit ihrer Geldgier auf der einen, und der Faulheit auf der anderen, ihren Typen mit runter. Soweit wir wissen, hat er sämtliches Gespartes schon ihr gegeben, um ihre Schulden zu tilgen, sein Konto wurde von ihr geplündert, und die haben schon alles, was ging, verkauft für Kohle. Wofür? Vermutlich für Genussmittel, sie soll näml in den einschlägigen Kreisen der Stadt mit ihm unterwegs sein (auch verlässliche Quelle). Irgendwie tut er mir leid, auch wenn ich ihn nicht sonderlich mag, er lässt sich schon stark manipulieren und erpressen von ihr (ua mit Selbstmord, den sie des öfteren ankündigt).
Denke mal, jetzt, woe wieder keine Kohle da ist, wird die Beziehunh ned mehr lang halten, den Geld ist ihr sehr wichtig...
Ach egal...
Bei den Kindern meldet sie sich nicht wirklich. Hatte die Auflage, sich im Sept beim hiesigen JA wg betreutem Umgang zu melden: hat sie nicht getan. Zum Geburtstag der jüngeren gab es nur eine sms, kein Anruf. Auch sonst hat sie gar nicht angerufen (seit Juni). Dafür kam einen Tag nach dem Geburtstag eine sms, in der sie noch den Namen der großen falsch geschrieben hat, wie sehr sie beide vermissen und lieben würde, und wiesehr sie sich über einen Anruf freuen würde. Die große meinte gleich: die will sich einschleimen und uns zurück holen, die brauch wohl wieder Geld. Der kleineren hat sie die sms gar nicht erst gezeigt.
Liebe Grüße von mir an euch
Hallo nochmal,
hat denn niemand eine Erfahrung, wie das Gericht so eine mutwillig herbeigeführte Arbeitslosigkeit bewertet?
LG Romy
Servus Romy,
die Erfahrung hier zeigt doch, dass man die Entscheidung von Gerichten bei solchen Sachen nicht voraussehen kann.
Entweder hauen sie ihnen die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit um die Ohren, oder das Gericht zieht was zur Entschuldigung an den Haaren herbei.
Abwarten...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
ich würde mich eher fragen, ob ich mir und in meiner Beziehung so einen Krampf überhaupt antun würde. Wenn die KM eh kein Interesse hat, es auf Grund ALGII eh keine Aussicht auf Erfolg gibt, dazu bekannt ist, dass man einer armen, armen KM, die nun schon ihre Kinder nicht mehr hat eh nichts nehmen kann, würde ich das Ganze lassen und froh sein, nichts von dieser Person und ihrem Anhang zu hören. Ansonsten besteht sicher ein Titel gegen die KM. Gruß Ingo
Moin Romy,
hat denn niemand eine Erfahrung, wie das Gericht so eine mutwillig herbeigeführte Arbeitslosigkeit bewertet?
juristisch existiert dieser Sachverhalt noch nicht allein deshalb, weil Du ihn aus
Aus 100% verlässlicher Quelle
kennst. Derzeit ist das nicht mehr als Getratsche. Selbst wenn er sich erhärten würde, wäre immer noch zu unterscheiden zwischen "mutwillig" und "fahrlässig" herbeigeführter Arbeitslosigkeit.
Aber warum kümmerst Du Dich überhaupt die ganze Zeit um das Leben der Ex Deines LG? Wenn es einen Titel gibt, hat sie ihn (auch bei Arbeitslosigkeit) erst einmal weiter zu bedienen und kann ggf. Abänderungsklage einreichen. Wenn es keinen Titel gibt, kann sie sowieso zahlen wie sie lustig ist. Kümmern muss sich in jedem Fall Dein LG, nicht Du.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es gibt ja keinen. den streben wir ja an. das ist doch das problem!
Hi Romy,
ich denke, ihr solltet das einer Beistandschaft oder einem Anwalt überlassen, aber euch darauf einstellen, dass zu 99% kein Erfolg eintreten wird. Das ist zwar bitter, aber ehrlich gesagt lebt man auch ruhiger, wenn man sich damit abfindet.
Sag mal, wenn die Kids Deine "Stiefkinder" werden würden, dann bekämst Du doch auch für sie die Familienzuschläge... das sind ja auch mindestens noch mal 180 Euro mehr im Monat....?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
joah, als Beamtin sicherlich, doch seid 2006 werden in berlin keine lehrer mehr verbeamtet. daher gibts keinen zuschlag.
