Hallo,
KM schrieb mir bereits 3mal in diesem Jahr, welchen Betrag an Mehrbedarf ich zu tragen habe.Ich zahlte immer fleißig. Leider war für mich nie ersichtlich, wie sie auf diesen Betrag kam, sie legte es einfach fest. Also bat ich sie nun schon 3 mal mir oder dem JA Auskunft über ihr Einkommen zu geben, zuletzt mit Fristsetzung zum 10.12. ,da ich ansonsten die Zahlung einstellen werde, denn laut meiner Berechnung muss ich gar nichts zahlen, da ich unter die 1300 SB komme.
So, bis heute hat sie ihr Einkommen nicht offenbart, also habe ich die Zahlung vorerst eingestellt. Nun zu meiner Frage, wenn sie sich jetzt einen Anwalt nimmt und schlimmstenfalls vor Gericht zieht, muss ich das dann alles zahlen, obwohl sie nicht mitgewirkt hat. Ich bin ja bereit zu zahlen, aber ich möchte auch gern wissen, ob die Summe richtig ist. Das ist doch mein Recht, meine ich.
Hallo,
Mehrbedarf muss als erstes als solcher anerkannt sein und zweitens wird er gequotelt nach Einkommen bezahlt, deshalb benötigst Du auch die Angaben der KM.
Trotzdem wird es hier darauf hinauslaufen, dass wenn dann gerechnet werden kann Du u.U. doch für den anerkannten Mehrbedarf gemäß Deinem Einkommen zahlen musst so Du leistungsfähig bist.
Zu prüfen wäre ob das, wofür Du zahlen sollst überhaupt Mehrbedarf ist. Zweitens wie gequotelt werden soll, nämlich gemäß Einkommen von KM und KV, und drittens ob Du überhaupt leistungsfähig bist.
Was dabei letzlich herauskommt überschaue ich nicht.
VG Susi
Moin.
Zu prüfen wäre ob das, wofür Du zahlen sollst überhaupt Mehrbedarf ist. Zweitens wie gequotelt werden soll, nämlich gemäß Einkommen von KM und KV, und drittens ob Du überhaupt leistungsfähig bist.
Nach den Schilderungen des TO scheint mir vor Schritt 2 auch noch die Höhe des aufzuteilenden Betrags zu klären zu sein - nicht ganz unwichtig, bevor man quotelt :wink:. Auf der anderen Seite nur dann wichtig, wenn es sich tats. um Mehrbedarf handelt!
Deshalb mein Ratschlag:
Hast Du geprüft, ob tats. Mehrbedarf vorliegt? Worum geht es denn? Vielleicht können wir Dir helfen bei der Einschätzung.
Ist es nämlich kein Mehrbedarf, dann hast Du gute Karten zu signalisieren, dass Du gerne bereit bist auf freiwilliger Basis Dich an den Kosten zu beteiligen, aber nur, wenn KM Transparenz schafft (im Sinne Höhe total, Festlegung des Quote). Denn wenn es kein Mehrbedarf ist, wird sie mit einer gerichtlichen Klärung scheitern.
Auf der anderen Seite, wirst Du natürlich auch angreifbar sein, wenn Du einen bislang freiwillig geleisteten Beitrag (der kein Mehrbedarf ist, wie bspw. der Klavierunterricht) nicht mehr zahlst und die KM dies beim Kind entsprechend kommuniziert. Das musst Du aushalten können und wollen! (mit dem berechtigten, aber vom Kind nicht zu greifenden Argument, das Transparenz für eine freiwillige Zahlung Deinerseits Grundvoraussetzung ist...)
Gruß. toto
Moin Vater1982,
Nun zu meiner Frage, wenn sie sich jetzt einen Anwalt nimmt und schlimmstenfalls vor Gericht zieht, muss ich das dann alles zahlen, obwohl sie nicht mitgewirkt hat. Ich bin ja bereit zu zahlen, aber ich möchte auch gern wissen, ob die Summe richtig ist. Das ist doch mein Recht, meine ich.
Ja, das ist Dein Recht.
... und aufgrund Deiner Schilderungen, musst Du Dir in diesem Stadium keine Gedanken über die Kostenübernahme eines Anwalts Deiner Ex machen.
Gruß
United
Es handelt sich um die Beteiligung am Betreuungsplatz (KITA).
Meine Angst ist, dass sie es über den Anwalt oder das Gericht klärt und ich dann alles zahlen darf (Gerichtskosten etc) obwohl ich gewillt war, sie jedoch keine Auskunft gab (hab Aufforderung per Einschreiben gesendet).
Sie verdient bedeutend besser als ich und übernimmt 2/3 des Betreuungsplatzes, jedoch möchte ich es nachvollziehen können.
Es handelt sich um die Beteiligung am Betreuungsplatz (KITA).
Ok, nach meiner Kenntnis dürfte es sich dabei recht unstrittig um Mehrbedarf handeln (ändert sich, sobald es um Hort-Betreuung in der Schule geht). Und zwar der reine Betreuungsbedarf, nicht die Verpflegungskosten.
Über was hast Du keine Kenntnis?!
Bereits die zugrundeliegende Höhe der Zahlung?
Oder nur die Aufteilung?
Vom Grundsatz hätte ich gesagt, bei einer 1/3 zu 2/3 Aufteilung zu Deinen Gunsten mach das Fass nicht auf. Musst Du wissen, ob "bedeutend besser" so viel ist, dass Du hoffest deutlich weniger bis gar nichts zu zahlen...
gruß. toto
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Über was hast Du keine Kenntnis?!
Bereits die zugrundeliegende Höhe der Zahlung?
Oder nur die Aufteilung?Vom Grundsatz hätte ich gesagt, bei einer 1/3 zu 2/3 Aufteilung zu Deinen Gunsten mach das Fass nicht auf. Musst Du wissen, ob "bedeutend besser" so viel ist, dass Du hoffest deutlich weniger bis gar nichts zu zahlen...
gruß. toto
Wenn ich meinem Unterhaltsrelevantem Einkommen entsprechend Unterhalt für 2 Kinder abziehe unterschreite ich den SB von 1300€, ich weiß jedoch, dass die KM diesen nicht unterschreiten wird, da sie über 2000€ netto verdient. Das ist der Grund weswegen ich es nachvollziehen möchte.
Dann check doch mal, ob Du tats. unter den SB kommst und deshalb aus eine Zahlungsverpflichtung ganz raus kommst. Dann kann KM Dir auch nichts, weil Du eine freiwillige Zahlung einstellst. Und eswar ja ihre Entscheidung, denn sie hätte Dir ja die angefragten Unterlagen zu kommen lassen können. Wäre ich sie und nicht auf Deinen Obolus angewiesen, hätte ich es genau so gemacht wie sie: Geld genommen solange Du freiwillig gezahlt hast, aber mit Sicherheit nicht Dir mein Einkommen offengelegt, um dann nachher Gefahr zu laufen, weniger bzw. genau so wenig Geld zu erhalten, wie nach der Einstellung Deiner Zahlung jetzt sowieso. Dann wird sie aber auch nicht "vor Gericht ziehen"...
toto
