Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin nicht der große Forenmensch und bin dadurch bestimmt schon oft in vermeidbare Fettnäpfchen getreten. Dem versuche ich jetzt mit meiner Anmeldung bei euch vorzubeugen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich wurde im Jahr 2005 von meiner Freundin vor die Tür gesetzt.
Mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 4 Jahre alt. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Mit Anlaufschwierigkeiten konnten wir uns einigen, dass mein Sohn 50% der Zeit bei mir verbringt. Klappt auch meistens.
Unterhalt habe ich unregelmäßig (Zeit und Summe) und bar gezahlt (Fettnäpfchen Nr. 1). War aber alles immer okay, die Kosten die ich noch übernommen habe + Barunterhalt überschritten den normalen Unterhalt. Leider hab ich nie so richtig was an Kassenbons/Quittungen etc. aufgehoben. (Fettnäpfchen Nr. 2)
Jetzt hat meine EX durch die Initiative ihrer Freundin gedrängt mit ihr aufs Jugendamt zu gehen um den Unterhalt klären zu lassen. Da ihr von der ARGE der volle Unterhalt angerechnet wird, will sie auf dem JA eine 50/50 Regelung festsetzen lassen und dann den halben Unterhalt bei der ARGE angeben um mehr Kohle zu bekommen. Im Streit sagte sie letztens zu mir "Und wenn wir das nicht schnellstmöglich auf die Reihe kriegen, zahlst du für die letzten Jahre bis zur Geburt den kompletten Unterhalt nach".
Jetzt meine Fragen:
- kann sie wirklich sowas nachfordern? Ich hab nur bei der Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, dass ich mich verpflichte Unterhalt zu zahlen.
- geht sowas überhaupt mit der 50/50 Regelung?
- wie viel müsste man denn da zahlen? Ich verdiene im Moment zwischen 1100,- und 1500,- und verstehe diese KU Listen nicht so richtig.
Wenn ich das hier so lese finde ich es köstlich wie naiv ich doch immer gewesen bin. Bei der Familienplanung und allem was danach kam.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Liebe Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
erst mal, willkommen hier.
Im Streit sagte sie letztens zu mir "Und wenn wir das nicht schnellstmöglich auf die Reihe kriegen, zahlst du für die letzten Jahre bis zur Geburt den kompletten Unterhalt nach".
Mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet ist das natürlich völliger Blödsinn. Allerdings sind wir hier im deutschen Familienunrecht, und da herrscht so ziemlich das Gegenteil von gesundem Menschenverstand. Aber erst mal die allgemeine Lage:
Erstens, wenn es wirklich so ist, dass ihr euch die Betreuung eures Kindes halbe-halbe geteilt habt, dann besteht normalerweise überhaupt kein Grund, Unterhalt zu zahlen. Die übliche Regelung lautet ja: Einer (typischerweise Mama) kümmert sich um die Betreuung des Kindes, der andere (typischerweise Papa) kümmert sich darum, das Geld zu beschaffen (sprich: Unterhalt zu zahlen). Wenn die Betreuung exakt gleichmäßig verteilt ist, dann gilt das aber im Gegenzug auch für die Geldbeschaffung; d.h. jeder von euch trägt die Kosten, die das Kind in "seiner" Hälfte der Zeit verursacht, wechselseitige Unterhaltsansprüche gibt es nicht. Es mag ein bisschen anders aussehen, wenn beide Einkommen sehr unterschiedlich sind, aber sogar dann reden wir über verhältnismäßig geringe Ausgleichszahlungen (gering im Vergleich zu den "normalen" Unterhaltssätzen). Achtung, böse Falle: Dieses "exakt gleichmäßig" ist hier unheimlich wichtig - unsere femifaschistischen Gesetze sprechen der KM nämlich den vollen (!) Unterhalt zu, sobald sie nicht 50%, sondern 50,1% der Betreuungsarbeit leistet. Aber, um es kurz zu machen: Wenn du ihr bislang Unterhalt gezahlt hast, obwohl du genau so viel Betreuungsleistung erbracht hast wie sie, dann war das sehr freundlich von dir; gemessen daran, wie die Dame sich im Moment benimmt, würde ich sogar sagen, du warst viel zu freundlich zu ihr ;-(
Zweitens, Unterhalt kann erst gefordert werden ab dem Zeitpunkt, wo du rechtswirksam zur Zahlung aufgefordert wirst. Und da werden die Dinge bei dir spannend:
- kann sie wirklich sowas nachfordern? Ich hab nur bei der Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, dass ich mich verpflichte Unterhalt zu zahlen.
Was genau hast du dort neben der Vaterschaftsanerkennung unterschrieben? Kannst du bitte den Text mal anonymisiert hier einstellen? Da könnte u.U. eine böse Falle vergraben sein ...
- wie viel müsste man denn da zahlen? Ich verdiene im Moment zwischen 1100,- und 1500,- und verstehe diese KU Listen nicht so richtig.
Zunächst einmal, wie oben schon gesagt: Diese Liste (genannt "Düsseldorfer Tabelle") gilt für den Fall, dass einer die Betreuung leistet und der andere deswegen Unterhalt zahlt; also ausdrücklich nicht für euren Fall der 50:50-Betreuung (man sagt auch "Wechselmodell" dazu, weil das Kind zu gleichen Zeitanteilen abwechselnd bei Papa und bei Mama ist). Die folgende Erklärung ist also nur für den Fall, dass die KM aus finanziellen Überlegungen euer bisheriges Wechselmodell erfolgreich sabotiert:
Mit deinem Einkommen bist du glasklar in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle (d.i. bereinigtes Einkommen bis 1500 Euro, wobei du ja schon ohne die Bereinigung um z.B. berufsbedingte Kosten unterhalb von 1500 Euro bist). Wenn du außer für deinen Sohn für niemanden sonst unterhaltspflichtig bist, wirst du aber wahrscheinlich in Zeile 2 hochgestuft (die Düsseldorfer Tabelle geht seit 2010 von zwei Unterhaltsempfängern aus, siehe Anmerkung 1 unterhalb der Tabelle; bis 2009 waren es sogar drei). Da dein Kind inzwischen ca. 9 Jahre alt ist, gilt die Altersstufe "6 bis 11 Jahre"), und das wäre ein Tabellenunterhalt von 364 Euro in Zeile 1 bzw. 383 Euro in Zeile 2. Wenn das Kind bei der KM lebt, dann bekommt sie aber auch das Kindergeld ausgezahlt, und dann darfst du die Hälfte des Kindergeldes noch von diesen Tabellenbeträgen abziehen; somit ein Zahlbetrag von 272 Euro in Zeile 1, bzw. 291 Euro in Zeile 2. Diese ums Kindergeld bereinigten Zahlbeträge findest du in der Düsseldorfer Tabelle übrigens auch auf Seite 6. Wichtig ist noch: Wenn dir nach Abzug des Unterhalts von deinem bereinigten Netto weniger als 900 Euro verbleiben ("Selbstbehalt"), dann muss nochmal anders gerechnet werden ("Mangelfall"), aber wenn du nur ein Kind hast und im Monatsdurchschnitt mehr als 1200 Euro verdienst, dann betrifft dich das (noch) nicht.
So - das war jetzt ein Steilkurs in Sachen Unterhaltsrecht; solange euer Wechselmodell besteht, ist das zwar irrelevant, aber so weißt du schon mal, was finanziell auf dich zukommen könnte, wenn deine Ex einen Rappel kriegt.
Und im übrigen: Bei Fragen bitte einfach fragen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Ralf,
Rückwirkend kann sie keinen Unterhalt verlangen.
Das geht erst ab dem Monat, in dem sie dich nachweislich zur Zahlung aufgefordert hat.
Man nennt das Inverzugsetzung.
Solange ihr euch wirklich die Betreuung zu 50/50 teilt und nicht etwa 49/51, kann sie auch keinen Unterhalt verlangen. Das nennt man Wechselmodell.
Das waren die beiden guten Nachrichten.
Die schlechte ist, dass sie das Wechselmodell jederzeit beenden oder reduzieren und dann eben doch Unterhalt fordern. Jedenfalls für die Zukunft.
Vielleicht kannst du das WM ja durch freiwillige Zahlungen retten.
Erpressbar bleibst du dadurch aber immer.
Gruss Beppo
Edit: Zu langsam
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja Beppo,
Ich hab nur bei der Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, dass ich mich verpflichte Unterhalt zu zahlen.
wenn das bedeutet, das er neben der Vaterschaftsanerkennung auch einen Titel unterschrieben hat, dann wird er wohl in Höhe deises Titels nachzahlen müssen. Minus der bewiesenen Unterhaltszahlungen an die KM. Alles andere wird dann sicher wieder als Privatvergnügen gewertet.
Wenn kein Titel besteht hast du ja Recht ,dann kann sie erst ab Inverzugsetzung/Aufforderung fordern.
Warten wir mal ab, was er Opener zu diesem Punkt noch schreibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich hatte es nicht so verstanden, aber kann natürlich sein.
Gilt bei KU eigentlich auch, dass der nach einem Jahr ohne Beitreibungsbemühungen verfällt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Keine Ahnung,
da bin ich überfragt. Ich kenne es nur, das bei Volljährigkeit das Kind nicht nachfordern kann, wenn dies nicht vom Erziehungberechtigen vorher gemecht wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Sky hat mir mal gesagt, dass solche titulierten Forderungen wohl nach drei Jahren (regelmäßige Verjährungsfrist) ohne Beitreibungsbemühungen verfallen, nach § 197 (2) i.V.m. § 195 BGB.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Okay, huiiii! War ´ne Menge zu lesen. Eine Menge völliges Neuland.
Ich denke ich hab so langsam verstanden was passiert, mir blüht, mir blühen kann usw.
Ich warte mal ab was rauskommt.
Momentan sagt meine EX, dass sie den halben Unterhalt haben will und das vom JA so festsetzen lassen will.
Hat irgendwas mit der ARGE zu tun und ihrem Hartz IV. Ich verstehe dieses Hartz IV Zeug nicht, da ich Gott sei dank nicht darauf angewiesen bin. Sie sagte aber, das die ARGE ihr den vollen Unterhalt berechnet und diese Abzüge sich aber verringern, wenn ich weniger Unterhalt zahle durch die 50/50 Regelung. Ich geh das mal an und hoffe, das da was ordentliches bei rauskommt. Wenn man doch nur mehr Ahnung hätte von dem ganzen Ämter-Mist!
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe und hoffe, dass ihr mir auch künftig eine solche Hilfe sein könnt.
Liebe Grüße
Ralf
Moin,
Momentan sagt meine EX, dass sie den halben Unterhalt haben will und das vom JA so festsetzen lassen will.
Hat irgendwas mit der ARGE zu tun und ihrem Hartz IV.
Deine Unterhaltspflicht bemisst sich nach Deinem Einkommen und nicht nach irgendwelchen Privatvereinbarungen mit Deiner Ex. Das, was Ihr da vorhabt (Du zahlst weniger Unterhalt, damit von der ARGE mehr Kohle kommt) ist schlicht Sozialbetrug.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vorsicht mit der leichtfertigen Äußerung.
Wie ich bisher rausgehört habe, bin ich nicht mal verpflichtet Barunterhalt zu zahlen durch die 50/50 Regelung.
Da ich nicht verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen, ihn aber dennoch zahle, begehe ich nicht Sozialbetrug oder?
Wenn das Jugendamt festsetzt, dass ich Summe XYZ zahle (obwohl ich ja anscheinend nicht unbedingt zahlen müsste) und sie das dann so der ARGE vorlegt, ist kein Straftatbestand erfüllt. Es ist auch moralisch nicht verwerflich sondern eher einfach nur dumm von mir noch extra zu zahlen.
Also lies bitte nochmal genauer, nimm dir bitte deine two cents und lass sie bei jemand anderem 😉
Hallo unsicher,
da war noch die Frage, was du anläßlich der Vaterschaft noch unterschrieben hast:
Ich hab nur bei der Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, dass ich mich verpflichte Unterhalt zu zahlen.
Hast du unterschrieben, das du grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet bist oder hast du etwas unterschrieben, was sich Titel nennt und einen Betrag oder Prozentsatz der DT enthält?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Eine Urkunde über die Verpflichtung zum Regelbetrag. Ich muss 100% des jeweiligen Regelbetrages zahlen.
Ich glaube, wenn ich das hier alles richtig verstanden habe heißt das, dass sie wirklich wenn sie mal Lust hat richtig fett nachfordern kann.
Richtig erkannt.
Und da eine Urkunde besteht und diese wohl nie abgeändert wurde, diese aber der ARGE vorgelegt werden muß ist es völlig korrekt, wenn die ARGE diesen Betrag bei deiner Ex von den Leistungen abzieht und du diesen dann zahlen an sie zahlen mußt.
Falls die ARGE Leistungen Dritter auf sich auf sich übergeleitet hat können sie die nicht nachweisbar eindeutig geleisteten Zahlungen von dir einfordern.
Also wäre es am sinnvollsten schnellstmöglich mit deiner Ex eine Abänderung des Titels anzugehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Okay, gut. Danke nochmal für die Aufklärung.
Dann werde ich das jetzt einfach schnellstmöglich in die Wege leiten.
Na hoffentlich bekommt sie nicht wirklich jetzt so´ne Macke und verlangt alles nach.
Moin,
Vorsicht mit der leichtfertigen Äußerung.
die war keineswegs leichtfertig.
Wie ich bisher rausgehört habe, bin ich nicht mal verpflichtet Barunterhalt zu zahlen durch die 50/50 Regelung.
Da ich nicht verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen, ihn aber dennoch zahle, begehe ich nicht Sozialbetrug oder?
das ist gerne geglaubtes Halbwissen, das so nicht stimmt: Die Unterhaltspflicht bemisst sich auch beim Wechselmodell nach dem Einkommen und hebt sich rechnerisch (nicht juristisch!) nur dann auf, wenn Ihr beide in etwa gleich viel verdient. Wenn Dein Einkommen dagegen höher liegt als die H4-Einkünfte Deiner Ex, besteht auch bei 50:50-Betreuung eine Barunterhaltspflicht Deinerseits.
Also lies bitte nochmal genauer, nimm dir bitte deine two cents und lass sie bei jemand anderem 😉
ich lese sehr genau. Die 2 cents sind hier gut angelegt.
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
