Hallo zusammen,
nachdem ich nun über 5 Jahre von meiner Ehefrau getrennt lebe habe ich mich jetzt endlich entschlossen die Scheidung einzureichen. Jetzt kommt das was ich befürchtet habe. Meine zukünftige Ex möchte natürlich mehr Unterhalt für sich. Bisher habe ich für meine 14jährige Tochter 316 Euro und für meine Frau 344 Euro bezahlt. Wenn ich alle meine Einkünfte zusammenrechne komme ich locker auf 1900 Euro. Also steht meiner Ex mehr Unterhalt zu. Ich weis das sie mehrere Stellen hat. Natürlich alle nur nebenbei. Natürlich hat sie diese jetzt erst einmal wieder aufgegeben. Ich könnte aber beweisen das sie arbeiten war. Jetzt habe ich gelesen das manche Gerichte auch ein fiktives Einkommen bei ihr anrechnen könnten. Hat jemand damit Erfahrung wie die Gerichte in solchen Fällen entscheiden? Meine Anwältin hat mir da sehr wenig Hoffnungen gemacht. Natürlich wird sich meine Ex um arbeit bemühen müssen, aber wenn sie nichts finden will muss ich wohl in Zukunft mehr zahlen.
Auch verhindert sie seit August 2006 jeden Kontakt zu meiner Tochter. Bisher hatte ich immer gehofft das meine Tochter mit 14 sich nicht mehr so beeinflussen lässt. Auf dem Rat meiner Anwältin habe ich jetzt aber doch das Jugendamt eingeschaltet. Am Dienstag habe ich dort einen Termin, mal sehen was das ergibt.
Vielen Dank schon mal für die Antwort/en
Tom
Moin,
nachdem ich nun über 5 Jahre von meiner Ehefrau getrennt lebe habe ich mich jetzt endlich entschlossen die Scheidung einzureichen. Jetzt kommt das was ich befürchtet habe. Meine zukünftige Ex möchte natürlich mehr Unterhalt für sich. Bisher habe ich für meine 14jährige Tochter 316 Euro und für meine Frau 344 Euro bezahlt. Wenn ich alle meine Einkünfte zusammenrechne komme ich locker auf 1900 Euro.
Grobberechnung (!):
1900 € - 5% Arbeitsaufwand = 1805 €
1805 € - KU (ich bleib mal bei 316€) = 1489 €.
1489 € abzgl. 1/7 Arbeitsanreiz = 1276,29 €
1276, 29 € - 890 € Selbstbehalt = 386, 29 € Verteilungsmasse, davon bekommt sie 3/7 => 165,55 €.
Wie gesagt: GROBBERECHNUNG. Besser macht das ein Anwalt deines Vertrauens. 🙂
Nicht eingerechnet ist auch, dass sie laut den meisten Leitlinien teilzeit arbeiten gehen muß, da das Kind über 12 Jahre alt ist.
Das reduziert den Unterhalt ebenfallsnochmals, da auch angerechnet werden kann, wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird. Näheres in den Leitlinien.
Also steht meiner Ex mehr Unterhalt zu.
Siehe oben.
Meine Anwältin hat mir da sehr wenig Hoffnungen gemacht. Natürlich wird sich meine Ex um arbeit bemühen müssen, aber wenn sie nichts finden will muss ich wohl in Zukunft mehr zahlen.
Schraub mal die Ansichten der Anwältin hier rein, das ist immer interessant.
Auch verhindert sie seit August 2006 jeden Kontakt zu meiner Tochter. Bisher hatte ich immer gehofft das meine Tochter mit 14 sich nicht mehr so beeinflussen lässt. Auf dem Rat meiner Anwältin habe ich jetzt aber doch das Jugendamt eingeschaltet. Am Dienstag habe ich dort einen Termin, mal sehen was das ergibt.
Falls das Jugendamt nichts unternimmt, besteht die Möglichkeit einer Umgangsklage beim FG deines Bezirkes. Auf jeden Fall: nicht hinhalten lassen. August 2006 ist eine ganze Weile, und die Verfahrensdauer gibt noch was oben drauf.
Gruß, Xe
... abzgl. 1/7 Arbeitsanreiz = 1276,29 € ... - 890 € Selbstbehalt ... davon bekommt sie 3/7
So ist das nicht richtig. Entweder Mangelfall ODER Erwerbsanreiz, nicht UND. Und dann hast Du den Erwerbsanreiz sogar gleich zweimal abgezogen. Netter Versuch 🙂
Ich geh mal davon aus, dass Tom's 1900 schon für Steuerklasse I sind (?), dann komme ich auf:
1900 € - 5% Arbeitsaufwand = 1805 €
1805 € - KU 393 (voller Betrag ohne KG-Verrechnung!) = 1412€.
1412 € - 890 € Selbstbehalt = 522 €
Das ist aber ohne Realsplitting und ohne Exens Talerchen.
Hallo Xe,
vielen Dank für deine Antwort.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen das der Unterhalt so berechnet wird.
1900 € - 5% = 1805 €
1805 € - KU (316 €) = 1489 €
3/7 von 1489 € = 638 € für die Ex
1489 € - 638 € = 851 €
Da mir aber 890 € bleiben müssen, müsste ich für meine Ex noch knapp 600 € zahlen.
Von 1/7 Arbeitsanreiz bzw. das sie von der Verteilungsmasse nur 3/7 bekommt ist mir neu und habe ich noch nirgendwo gelesen.
Das müsste ja dann auch meine Anwältin wissen, zumal sie Fachanwältin für Familienrecht ist. Ich warte mal ab wie die Berechnungen der Anwältin meiner Frau aussieht und wie meine Anwältin darauf reagiert. Ich werde euch das Ergebnis dann mitteilen.
Gruß
Tom
Hallo pappassorglos,
deine Antwort war schneller und entspricht auch dem was ich so gelesen habe.
Ist das nicht so, dass von bspw. 1400 Euro 3/7 an die Ex gehen, aber nur, wenn Dir 1000 Euro verbleiben?
Der Selbstbehalt von 890 Euro gilt für den KU, für den Ehegatten ist die Grenze meiner Meinung nach höher!
3/7 wären also bei 1400 (nach Abzug KU usw.) 600 Euro. 1400-600 wären aber 800 Euro, das unterschreitet den SB von 1000 Euro, also könnte sie max 400 kriegen.
So hab ich das im Kopf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Am letzten Freitag hatte ich endlich Gerichtsverhandlung. 🙂
Die Scheidung konnte zwar noch nicht ausgesprochen werden, weil noch Unterlagen meiner zukünftigen Ex fehlen. Zum Glück muss ich aber dafür nicht noch mal vor Gericht, weil wir schon solange getrennt leben. ;(
Da meine noch Ehefrau es immer noch nicht für nötig hält arbeiten zu gehen, hat der zuständige Richter ihr erst einmal ein fiktives Einkommen von 500,00 Euro angerechnet. Leider nur die Hälfte von dem was meine Anwältin gefordert hat. Nachdem er aber meine Ex kennen gelernt hat und meine Anwältin ihn mehrmals darauf hingewiesen hat das die 500,00 Euro für eine Teilzeitkraft etwas zu wenig währe, will er sich darüber noch einmal Gedanken machen. Das endgültige Urteil erhalte ich voraussichtlich aber erst im September. Sollte es bei 500,00 Euro bleiben, darf ich für meine Tochter 312,00 Euro bezahlen und muss für meine Ex so ca. 350,00 Euro zahlen.
Sie hat aber schon angekündigt das sie zur Zeit in psychologischer Behandlung ist, ein Gutachten demnächst bei Gericht eingeht und deshalb höchsten 30 Stunden im Monat arbeiten kann. Mal sehen wie das Gericht das dann sieht. :gunman:
Was aber bestimmt noch auf mich zukommt und wo mich mein damaliger Anwalt falsch informiert hat, ist die Tatsache das ich meine Vermögensverhältnisse zu dem Zeitpunkt an dem die Scheidung bei Gericht eingereicht wurde zählt und nicht wie er damals sagte es zählt der Zeitpunkt der Trennung. Aber darüber kann ich noch nichts Genaues sagen, ich muss erst einmal mit meiner jetzigen Anwältin sprechen. Nur wenn das stimmt kann ich nur jedem raten vor einreichen der Scheidung schnell Schulden zu machen.
Gruß
Tom
Moin,
...Aber darüber kann ich noch nichts Genaues sagen,
So lange musst du gar nicht warten 😉 Guck dir einfach >§ 1375 BGB< und >§ 1384 BGB< an.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
was das fiktive Einkommen angeht definiert sich das über die Teilzeitarbeit. Je nach OLG ist Teilzeitarbeit weniger als Vollzeit. Und wenn sie nur 15-20 Stunden pro Woche arbeitet kann da auch ein Einkommen von 500 € netto rauskommen.
Ich hatte mal einen Job mit 466 € netto (15 Stunden, Steuerklasse I, 1 Kinderfreibetrag). Davon noch die notwendige Monatskarte abgezogen (83 €) blieb auch nicht mehr viel übrig.
Sophie
Hallo,
Teilzeitarbeit ist natürlich weniger als Vollzeit.
Von den 500,00 Euro gehen auch noch einmal 1/7 ab.
Der Richter sagte das er sich immer danach richtet was eine Teilzeitkraft für 20 Stunden z.B. bei Aldi verdienen würde. Im Internet hatte ich in einem Forum gelesen das Aldi sehr gut bezahlt, für 20 Stunden über 1100,00 Euro Brutto. Ob das stimmt kann ich nicht genau sagen, Aldi selber schreibt auf der HP nichts von Verdiensten. Das sind aber dann deutlich mehr als die 500,00 Euro. Der Richter wollte sich ja noch einmal genauer Informieren und vielleicht habe ich ja Glück und er geht noch einmal 100 bis 200 Euro höher.
Ich werde euch Informieren
bis dann
Tom
Hallo,
1.100 € brutto für Verkäufer finde ich viel.
Als Beispiel:
Ich verdiene 737 € netto. Davon gehen 1/10 (=73,7 €), Fahrkarte (86 €) und Kinderbetreuungsbonus (200,00 €) ab. Damit sind das dann nur noch 377 € anrechenbar.
Aber ich hoffe für dich das der Richter bei 500 € bleibt. Oder es noch ein wenig erhöht.
Sophie
