Nachzahlung der DT
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nachzahlung der DT

 
(@smilie062003)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen...bin neu hier und habe mal eine
Frage.Meine Geschichte ist,daß sich meine Ex Frau im Jahr
2004 hat scheiden lassen.Sie hat einen neuen Partner.Da ich
mit der KM eine Tochter habe (heute 6 Jahre) Nach der DT
müsste ich jetzt mehr Zahlen für das Kind. Da meine EX kein
Geld fordert,müßte ich mit einer Nachzahlung
rechnen?

MFG. Dirk

PS.Wer kann mir weiter helfen...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2007 14:44
(@romyh)
Registriert

Hallo,

zunächst einmal: besteht ein Titel gegen Dich?

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2007 15:19
(@smilie062003)
Schon was gesagt Registriert

Hallo RomyH... Ja es besteht ein Titel,der vom Richter beschlossen wurde.

MGF. Dirk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2007 18:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wenn dieser Titel dynamisch ist (es steht kein Zahlbetrag sondern ein %-Satz drin), mußt Du eigenständig die Zahlungen anpassen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2007 18:52
(@smilie062003)
Schon was gesagt Registriert

Sorry...weil ich Unterhalsflichtig bei meiner Ex war habe ich ein Titel,aber da steht nichts von meiner Tochter und auch keine%.
Mich würde nur mal interesieren ob sie nach der DT alles rückwirkent klagen kann.

Gruß Dirk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2007 22:17
(@romyh)
Registriert

Was denn nun?

Im Urteil muss stehen für WEN du unterhalt zahlen musst.

Unterhaltspflichtig deinem Kind gegenüber bist du ja schon kraft Gesetz.

Rück mal mit n bisserl mehr Infos rüber, sonst jeit dat nich min jung!

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2007 22:31
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn bei Dir kein Mangelfall vorliegt zahlst halt nach DT Tabelle. Wenn einer vorliegt, Deines Erachtens gehst zum Rechtspfleger im Amtsgericht Deines Vertauens und lässt Dir Deine Situation durchrechnen. Den solltest denn aber kennen, ansonsten übernimmt die Berechnung gerne auch das Jugendamt in Deinem Wohnort.

Nimm Deine letzten 12 Abrechnungen mit, die Lohnsteuererklärung lässt dann zu Hause und wenn Du danach gefragt wirst tust auf Blöd.

Dann hast Du zumindest Eines: Keinen Ärger.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2007 22:44
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die dann draufkommen das Du mehr hättest bezahlen können, so zahlst das eben in Raten nach.

Nüchterne Grüsse.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2007 22:45
(@smilie062003)
Schon was gesagt Registriert

Hallo suffering_d....Danke schön für deine info.
Werde ich auch machen,befor ich Ärger bekomme
Gruß Dirk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2007 06:52