Ich hab da mal eine Frage.
2005 im Oktober hab ich die PKV gewechselt und meine Tochter mit dem wissen meiner Frau in einen günstigeren Tarif setzten lassen. Einzelbehandlung usw is alles Vorhanden nur die Psychologische seite wurde ausgeklammert.
Getrennt haben wir uns im April 06 und die Schulempfehling für die Tochter war mit der Hauptschule nicht grad der treffer.
Okay gespräche mit den Lehrern brachten nichts ud meine Frau ging auf eigene Faust zum Kinderpsychologen um ein Gutachten zu bekommen das die kleine auf eine andere Schule kann. Das bekam sie auch und lies sich gleich noch 8 sitzungen für die kleine aufschwatzen.
Laut Ärztin zahlt das jede Versicherung ohne Rückfrage. Meine noch-Frau willigte ein und siehe da die Rechnung flatterte bei mir ins haus. knapp 500 € für ne untersuchung von der ich nichts wußte.
Man muß dazu sagen das ich den kindesunterhalt nicht nach der Tabelle bezahle (247€) sondern freiwillig 400€ jeden monat bleche. Mehr geht net da wir in der "glücklichen" zeit dank otto neckermann und bauer schulden wie die sautreiber gemacht haben und ich der depp war der alleine unterschrieben hat.
Jetzt die Frage, wer kommt dafür auf wenn sie die PKV karte mit Versicherungsfrmden leistungen belastet ?
Kann doch net sein das Sie diese wie eine Scheckkarte benutzen kann und ich blechen muß ?
Moin,
wusste deine Ex von den geänderten Versicherungsbedinungen? Anderenfalls könnte sie mit Treu und Glauben argumentieren. Ich würde, auch wegen der Höhe des von dir geleisteten KU, die Linie fahren, dass die Ex den Vertrag unterschrieben hat und damit allein haftbar ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja wußte Sie, Sie war ja damals dabei als der Vertreter da war. Heute bestreitet Sie es aber.
Fakt is aber das selbst wenn es Versichert gewesen wäre Sie vorher bei der KV die Genehmigung hätte holen müssen
