Moin zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage. Meine älteste Tochter( fast 24, drei vergebliche Abi Versuche, beim letzten Mal einfach nicht zur Prüfung gegangen, seitdem nichts mehr gemacht und Hartz4), macht jetzt wohl ein Praktikum und sprach dann gleich mögliche Unterhaltsrechte an, sollte sie sich dann doch mal bequemen eine Ausbildung zu machen. Dies liegt allerdings noch in der Zukunft.
Nun ist es so, dass ich für meine mittlere Tochter Unterhalt zahle, wogegen die jüngste hier bei uns lebt und ich keinen Unterhalt bekomme.
Ich finde das Verhalten meiner Ältesten ziemlich unverschämt, die ihre Eltern nur als Zahlesel sieht.
Von der Mutter ist nichts zu erwarten, geht zwar arbeiten ist aber nicht"Leistungsfähig".
Nun meine Frage, wie lange müssen Eltern zahlen? Was ist wenn sie mit 25 eine Ausbildung anfängt?
Gruß
DH
Moin,
lies mal >>>HIER<<< oder >>>HIER<<< oder gurgle selbst nach Begriffen wie "volljährig", "ausbildungsunterhalt" und "zielstrebig". Gibt über 3.000 Treffer.
In Summe: Es gibt da zu viele Bedingungen, Knöpfchen und Stellschrauben, als dass man diese Frage mit einem einfachen "wenn - dann" beantworten könnte. Auch Gerichte entscheiden mal so, mal anders.
Andere Unterhaltsberechtigte ändern im Zweifelsfall nichts an der Berechtigung, sondern nur an der Höhe des Unterhaltsanspruchs. Bei fehlender Leistungsfähigkeit gibt es auch die Möglichkeit eines BaFÖG-Antrages.
Grüssles
Martin
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