Berechnung Unterhal...
 
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Berechnung Unterhalt für Kindsmutter

 
(@bertbrecht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

jetzt habe ich das Forum schon eine Weile durchgestöbert und brauche einfach mal Hilfe.
Folgender Sachverhalt:

Meine Exfreundin ist von mir schwanger. Sie ist jetzt umgezogen und hat bei der Anmeldung auf der Arge die Mitteilung erhalten, das
ich als Kindsvater für Sie jetzt bis zu 3 Jahre lang Unterhalt zahlen muß.

Ich selbst bin berufstätig und verdiene 2500,- € brutto und davon erhalte ich 1600,- € Netto. Zur Zeit habe ich noch
ein Fernstudium laufen, was ich selbst finanziere und ich zahle mein Auto noch ab.

Meine Fragen:

Wie wird der Unterhalt für die Kindsmutter berechnet und wie sieht es mit dem Unterhalt für das Kind aus ?
Wird das beides getrennt oder zusammenberechnet ?

Was ich bis dato gefunden habe, ist das der Unterhalt für das Kind nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird.

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen ?

Danke im Vorraus.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 21:02
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo und herzlich willkommen!

3 Jahre sind schon mal richtig. (Kindergartenalter).

Einige Angabe wären noch wichtig, für die Berechnungen:

Hast du noch ne private Altersvorsorge?
Hast Du irgendwelche Werbungskosten? Fahrten zur Arbeit?
Wie wohnst Du? Miete, eigene Immobilie?

Als erstes wird dein Netto bereinigt.
Dann Kindesunterhalt (KU).
und dann, wenn du dann noch kannst, Betreungsunterhalt (BU)für die Kindesmutter (KM) errechnert.

Gruß Vaterein....


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 21:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bert,

Wie wird der Unterhalt für die Kindsmutter berechnet und wie sieht es mit dem Unterhalt für das Kind aus ?
Wird das beides getrennt oder zusammenberechnet ?

Es wird getrennt berechnet. Zunächst wird dein Netto bereinigt (d.h. es können berufsbedingte Kosten und innerhalb gewisser Grenzen zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden). Mit diesem bereinigten Netto kannst du aus der Düsseldorfer Tabelle (Seite 6) den Zahlbetrag für den Kindesunterhalt ablesen; da du für Kind und Mutter unterhaltspflichtig bist und die Düsseldorfer Tabelle auch von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht, sind in deinem Fall keine Besonderheiten zu berücksichtigen. Bei dir wird's auf 225 Euro (Zeile 1) oder 241 Euro (Zeile 2) Kindesunterhalt hinauslaufen.

Ist in deinem Fall aber fast egal, denn im zweiten Schritt errechnet sich der Unterhalt für die Ex in deinem Fall dann wie folgt: Du nimmst das bereinigte Netto, ziehst den Kindesunterhalt ab, und alles, was dann noch über dem Selbstbehalt von 1.000 Euro liegt, den du gegenüber der Ex hast, kannst du bei ihr als Unterhalt abliefern. Rechne also in Summe mit etwas über 500 Euro, den du für die nächsten drei Jahre bei ihr abliefern darfst. Wichtig ist, dass du bei der Bereinigung deines Nettos wirklich alles geltend machst, was irgendwie geht; denn nur das darfst du über den Selbstbehalt hinaus bei dir behalten.

Die einzige Chance, dass du aus der BU-Kiste vor Ablauf von drei Jahren wieder raus kommst: Ex-Mausi geht selber wieder arbeiten. Wie sieht's aus - hat's 'ne realistische Chance, dass die Dame da mitspielen könnte?

Zur Zeit habe ich noch ein Fernstudium laufen, was ich selbst finanziere

Ohne dass ich's begründen könnte, aber aus einem Bauchgefühl heraus: Halt' ja die Klappe darüber, sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass du statt zu studieren ja auch einen Nebenjob machen könntest, der dir fettere Unterhaltszahlungen ermöglicht ...

und ich zahle mein Auto noch ab.

Normalerweise dein Privatvergnügen. Eventuell bei den Fahrtkosten zur Arbeit unterzubringen, aber nicht zusätzlich zur Kilometerpauschale, sondern allenfalls, wenn du alle Kosten einzeln nachweisen würdest. Dürfte sich im Normalfall nicht lohnen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 23:11
(@bertbrecht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

besten Dank an VatereinersuessenTochter und an Malachit für die schnellen Antworten. Ich habe bis jetzt mit der Antwort etwas gebraucht, da es mir
die Kinnlade nach unten getrieben hat und ich merke, das ich in dieser Realität angekommen bin.

Noch einmal kurz zu euren Antworten

Einige Angabe wären noch wichtig, für die Berechnungen:

Hast du noch ne private Altersvorsorge?
Hast Du irgendwelche Werbungskosten? Fahrten zur Arbeit?
Wie wohnst Du? Miete, eigene Immobilie?

 

Eine private Altersvorsorge habe ich noch nicht. Bin momentan am überlegen ob ich nicht noch fix eine Riesterrente abschließe.
Die Fahrten zur Arbeit belaufen sich auf 38 km am Tag ( Hin- und Rückfahrt zusammen )
Ich wohne zur Miete. Monatlich 400,- € Kaltmiete + 110,- für Gas und Strom.

Frage: Sind die Werbungskosten identisch denen die beim Lohnsteuerjahresausgleich angesetzt werden ?

Die einzige Chance, dass du aus der BU-Kiste vor Ablauf von drei Jahren wieder raus kommst: Ex-Mausi geht selber wieder arbeiten. Wie sieht's aus - hat's 'ne realistische Chance, dass die Dame da mitspielen könnte?

So wie es momentan aussieht will Sie zwei Jahre zu Hause bleiben und sich der Erziehung der Kleinen widmen. Mal schauen wie Ihre Meinung im kommenden
Jahr zu dem Thema ist.

Bisher hatte ich mir immer Nachwuchs gewünscht aber wenn ich mir das jetzt so alles anschaue, dann frage ich mich ernsthaft, ob ich lieber nicht beim Wünschen hätte lassen sollen.

Viele Grüße

Bert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 20:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bert,

einen Satz wie

Bisher hatte ich mir immer Nachwuchs gewünscht aber wenn ich mir das jetzt so alles anschaue, dann frage ich mich ernsthaft, ob ich lieber nicht beim Wünschen hätte lassen sollen.

kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen: Die meisten Menschen haben kein Problem damit, sich VOR der Anschaffung eines Autos oder einer Waschmaschine über Sprit- und Stromverbrauch und sonstige Folgekosten zu informieren. Insofern kann man es niemand anderem als sich selbst anlasten, wenn man sich VOR der Zeugung von Nachwuchs nicht einmal ein paar Gedanken über die "Folgekosten" gemacht hat: Die liegen nämlich um einiges höher und begleiten einen länger als ein spritfressendes Auto: Das kann man notfalls wieder verkaufen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 21:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bert,

Ich habe bis jetzt mit der Antwort etwas gebraucht, da es mir die Kinnlade nach unten getrieben hat und ich merke, das ich in dieser Realität angekommen bin.

Null Problemo; das ist eine verständliche Reaktion. Stöbere ruhig noch ein wenig weiter durch die diversen Unterforen hier. Gut möglich, dass deine Kinnlade noch ein paar weitere Meter Fallhöhe zu bewältigen hat ...

Frage: Sind die Werbungskosten identisch denen die beim Lohnsteuerjahresausgleich angesetzt werden ?

Antwort: Nein. Steuerrecht und Familienrecht laufen in Deutschland an vielen Stellen in unterschiedliche Richtungen. Meistens übrigens zu deinen Ungunsten.

Welche Werbungskosten du beim Unterhalt absetzen kannst, erfährst du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das für den Wohnort deines Kindes zuständig ist. Viele Oberlandesgerichte erlauben 5% pauschal vom Nettoeinkommen, das wären bei dir immerhin 80 Euro. Aber bei 38 Kilometer Fahrt kann es gut sein, dass bereits deine Fahrtkosten höher bewertet werden - schau in "deine" Leitlinien und rechne mal nach.

Eine private Altersvorsorge habe ich noch nicht. Bin momentan am überlegen ob ich nicht noch fix eine Riesterrente abschließe.

Da du bis auf weiteres alles Geld zwischen Selbstbehalt und bereinigtem Netto ohnehin bei der KM abliefern musst, ist dies eine durchaus vernünftige Idee. Im Klartext: Wenn du den Betrag, an den du hier denkst, nicht in eine (deine!) Riester-Rente o.ä. steckst, müsstest du das Geld ja bei der KM abliefern. (Böse gesagt - dann könnte sie es ja in ihre Riester-Rente stecken ...)

Finanziell betrachtet ist es jedenfalls hochinteressant für dich, die Grenze auszuschöpfen, bis zu der du Beiträge für eine Zusatz-Altersvorsorge vor Berechnung des Unterhaltes berücksichtigen kannst. Auch das steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien, üblicherweise sind es 4% vom Brutto - das wären bei dir 100 Euro im Monat. Dass es allerdings ziemlichen Ärger mit der KM geben wird, wenn sie spitz kriegt, welches Spiel du gespielt hast, dürfte dir allerdings klar sein. Ist natürlich deine eigene Entscheidung, aber ich persönlich würde diesen Ärger in Kauf nehmen: Die Gegenseite will ja schließlich auch "nur" das, was ihr zusteht ...

Ein Wort zu Riester & Co: Handle im Hinblick auf die Unterhaltsberechnung zügig, aber nicht überstürzt. Es gibt große Unterschiede zwischen den Riester-Verträgen, also informiere dich, was für dich besser ist (Banksparplan, klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, oder was immer sonst es da noch gibt), und such' dir einen Anbieter, dem deine Rendite genau so wichtig ist wie seine eigene Rendite ... das ist wohl nicht bei allen Anbietern so. Ist lange her, dass ich mich selbst mit dem Thema "Riester" auseinandergesetzt habe (und es letztlich habe bleiben lassen), aber ich schätze, du wirst keine Mühe haben, halbwegs aktuelle Vergleiche zu finden, entweder per Suchmaschine oder in der nächsterreichbaren öffentlichen Bibliothek, im Stapel mit den Zeitschriften a la "Finanztest".

So wie es momentan aussieht will Sie zwei Jahre zu Hause bleiben und sich der Erziehung der Kleinen widmen. Mal schauen wie Ihre Meinung im kommenden Jahr zu dem Thema ist.

Das klingt ja schon mal einigermaßen erfreulich, anscheinend gehört sie nicht zu den Glucken, die ihr Kind so lange wie irgend möglich exklusiv bei sich zu Hause behalten wollen. Versuche daher, sie in der Idee zu bestärken, einigermaßen zeitig wieder arbeiten zu gehen - und biete ihr dafür schon mal deine Unterstützung an.

Nebenbei gefragt: Habt ihr schon mal darüber gesprochen, wie ihr euch eine vernünftige Umgangsregelung vorstellt - d.h. wie häufig und wie lange du das Kind sehen wirst?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 22:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bert,

nochmal ich:

Nebenbei gefragt: Habt ihr schon mal darüber gesprochen, wie ihr euch eine vernünftige Umgangsregelung vorstellt - d.h. wie häufig und wie lange du das Kind sehen wirst?

Hab' ich doch glatt meine Standard-Frage vergessen: Schon mal darüber nachgedacht, ob das Kind nicht auch bei dir aufwachsen könnte und die KM die Rolle der Umgangs-Mama übernimmt? Oder ob ihr euch Halbe-Halbe um euer Kind kümmern könntet (Wechselmodell), z.B. indem ihr alle beide zukünftig in Teilzeit arbeitet?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 22:10