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Grundsätzliches zum Unterhalt

 
(@dennisj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei uns ist die Unterhaltsfrage seit nunmehr fast 6 Jahren nicht geregelt. Die Düsseldorfer Tabelle hat für mich jede Glaubwürdigkeit verloren. Gehälter sind seit 1990 unverändert, und wir müssen immer nur zahlen, zahlen, zahlen. Die jüngsten Anpassungen schlagen dem Faß den Boden aus.

Bisher habe ich keine Anpassungen nach der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ich das zahle, was die Rechtsanwälte vereinbaren, mich also dieser Vereinbarung beuge. Sicherlich legen die auch die Düsseldorfer Tabelle zugrunde, aber das toleriere ich, um Streitigkeiten zu vermeiden. Irgendeine Berechnungsgundlage muß man ja finden. Die Überweisung mache ich seit eh und jeh mit dem Vermerk "unter Vorbehalt".

Das ärgert natürlich meine Frau, die mich nun wiedermal belehrt hat, daß sie sich bei mir auf nichts verlassen könne und ich keinerlei Anstand hätte. Und das, obwohl ich monatlich 730 Euro Kindesunterhalt überweise. Ich finde das unverschämt udn würde mich am liebsten darauf zurück ziehen, daß sie die Unterhaltsleistungen verwirkt hat, aber das gaht ja beim Kindesunterhalt leider nicht. Oder vielleicht doch?

Welche alternative Berechnungsgrundlage würdet ihr denn sehen? Ich finde eigentlich, daß es reichen müßte, wenn ich unabhängig vom Einkommen den Hartz IV Satz zahle. Schon klar, daß das kein Richter druchgehen lassen würde, und ich kenne mich auch juristisch kein bißchen aus. Aber ebenso wie die Frauenbewegung müssen wir uns doch auch mal erlauben dürfen, darüber zu reden, also wie würdet ihr euren Unterhalt gerne berechnet sehen?

LG  D e n n i  s .


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 14:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dennis,

denk dran, dass der Kindesunterhalt für Deine Kinder gilt und nicht für Deine Ex. Sie kann ihn also mit einem wie auch immer geartetem Verhalten nicht verwirken!

Erzähl uns doch bitte noch genauer, wie die 730.- € zustande kommen. Für wieviele Kinder zahlst Du und wie alt sind diese?

Und natürlich darfst Du darüber reden, ob Dir das alles so passt oder nicht. Aber die Antwort hast Du Dir teilweise schon selbst gegeben:

Schon klar, daß das kein Richter druchgehen lassen würde

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 14:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dennis,

auch wenn es dir nicht gefallen wird - ich glaube, du hast eine eiskalte Dusche nötig:

Die Überweisung mache ich seit eh und jeh mit dem Vermerk "unter Vorbehalt". 

Nach allem was ich weiß und sagen kann, ist dieser Vermerk rechtlich genau so bedeutsam, als würdest du unter jede Überweisung drunterschreiben: "Einzig Gott zur Ehre". Diesen Vorbehalts-Vermerk kannst du dir also schenken, er bringt nichts - außer unnötigen Ärger mit der Ex.

udn würde mich am liebsten darauf zurück ziehen, daß sie die Unterhaltsleistungen verwirkt hat, aber das gaht ja beim Kindesunterhalt leider nicht. Oder vielleicht doch?

Falls du mal in die Verlegenheit kommst, den Begriff "aussichtsloses Unterfangen" erklären zu müssen: Obige Idee ist ein ziemlich gutes Beispiel dafür ...

Im Klartext: Wenn das unterhaltsberechtigte Kind bereits volljährig und somit strafmündig wäre, und auf die glorreiche Idee käme, dir mit dem Fleischermesser die Bauchhöhle aufzuschlitzen, dann dürfte das als Grund für eine Unterhaltsverwirkung ausreichen. Für wesentlich weniger wirst du deine Unterhaltspflicht nicht vor der Zeit los.

Welche alternative Berechnungsgrundlage würdet ihr denn sehen?

Es gibt keine alternative Berechnungsgrundlage, die juristisch irgendeine Bedeutung hätte. Insofern halte ich es für müßig, hier irgendwelche Modelle entwerfen zu wollen, die der hiesigen Gerichtsbarkeit anschließend doch glatt am Allerwertesten vorbeigehen - das ist einfach Zeitverschwendung. Zielführender wäre es, und da wiederhole ich das Angebot, das Michael dir gerade gemacht hat: Stelle doch mal deine konkreten Zahlen ein, und dann schauen wir mal nach, ob bei diesen 730 Euro Unterhalt alles mit rechten Dingen zugeht.

Ich finde eigentlich, daß es reichen müßte, wenn ich unabhängig vom Einkommen den Hartz IV Satz zahle. Schon klar, daß das kein Richter druchgehen lassen würde (...)

Abgesehen davon, dass es tatsächlich kein Richter durchgehen lassen würde - der Tellerwäscher zahlt genau so viel wie der Millionär?!? Das kann's irgendwie wohl auch nicht sein ...

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 15:42