Unterhalt für 22jäh...
 
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Unterhalt für 22jähr. Tochter die nicht arbeiten geht

 
(@scharlymtb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe User
Meine Tochter ist jetzt 22 Jahre alt, hat das Abi Mitte der 13. Klasse geschmissen und ist nach 8 Wochen aus der Ausbildung geflogen. Zurzeit geht Sie nicht arbeiten.
Eine gute Bekannte hatte ein ähnliches Problem, aber eben umgekehrt. Ihre Tochter ging nach den Abi nicht arbeiten und auch nicht studieren.Sie bekam nun  kein Unterhalt vom Vater mehr, der als Beamter berufstätig ist. Meine Bekannte nahm sich ein Anwalt und klagte auf Unterahlt für Ihre Tochter bei Gericht und bekam kein Recht so das der Vater erst wieder Unterhalt zahlen muß, wenn die Tochter ein Studium beginnt.
Darauf sagte mir meine Bekannte, ich müsste kein Unterhalt zahlen wenn Sie nicht arbeiten geht, Sie müsste Hartz 4 beantragen.
Mein Wissensstand war bisher, das Ich dann kein Unterhalt mehr zahlen muß,  während bzw nach einen Beschäftigungsverhältniss.
Wer könnte mir denn hier genaueres Bescheid geben.
Würde mich freuen, im voraus Dank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 01:57
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin scharlymtb,

gibt es einen Unterhaltstitel?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 02:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ein Kind weder zur schule geht noch eine Ausbildung oder Studium absolviert hat es auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Grundsätzlich schulden die Eltern den Kindern zwar Unterhalt bis zum Abschluß einer Berufsausbildung, aber dasRecht auf Unterhalt ist bei volljährigen Kindern auchangewissen Pflichten gebunden. Die sind u.a. das sie ihre Ausbildung zügig machen und das auch nachweisen. Fürs rumlungern gibts keine Geld, das kann sich dasKindnämlich mit Jobs verdienen, die Zeit dazu hat das Kind ja.

Wird denn noch KG gezahlt?

Wenn ein Titel besteht, dann die Herausgabe fordern. Zudem fordern, dasdie Tochter ihre Bedürftigkeit belegt und sie dir ihre und die Einkommensverhältnisse der Km offenlegt, damit der KU, sofern überhaupt ein Anspruch besteht, korrekt berechnet werden kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 11:28
(@tom1904)

Hallo,  🙂

@Tina: ich denke KG wird nur bis 21. Lebensjahr gezahlt.

@scharlymtb : du musst keinen KU zahlen. Weiss es aus eigener Erfahrung. Ist zwar schon 10 Jahre her aber da wird sich nichts geändert haben.
Kann aber sein das Hartz IV Amt auf dich zukommt. Bin mir da aber nicht sicher!

Lg
J.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 12:17
(@scharlymtb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe User
Ein Titel besteht nicht, Tochter hat auch nicht  Unterhalt bei mir beantragt. Hatte immer weiter Unterhalt bezahlt, da ich immer davon ausgegangen bin, das Sie das Geld benoetigt, jetzt aber bin Ich halt ein wenig angesaeuert, da Sie eigentlich nur neg. agiert und das zum Teil auf meine Kosten.
Haette Sie den Ansptuch auf Hartz 4, in Ihrer jetzigen Situation?
Gruss und Dank fuer die erhaltenen Antworten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 14:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

argh tom,

stimmt, da hat sich ja irgendwas geändert. Meine Eltern haben während meines Studiums nämlich noch KG bekommen *grübel* ist ja ein paar Jährchen her...


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 15:12
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die 27-Jahre-Grenze wird ab 2007 in Stufen auf 25 Jahre gesenkt:

Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27
Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 15:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber trotzdem gibts das KG ja nur, wenn das Kind in Ausbildung ist


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:29
(@tom1904)

Hallo,

eben!! Bei mir war mit 21 Sense weil ich da mit Ausbildung fertig war. Aber da die süsse Tochter ja "nix "macht, bekommt sie ja auch kein KG. Ob sie Anspruch auf Hartz IV hat, keine Ahnung? Wohnt sie denn noch bei Muttern? Ich würde als Vater jetzt keinen Unterhalt mehr zahlen! Wie siehts denn mit der Kommunikation mit KM aus?

Lg
J.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:50