hallo ihr da draußen,
ich lebe seit einem Jahr getrennt -sie hat mich rausgeschmissen
ich habe das sorgerecht für meinen sohn zahle regelmäßig allimente
sie hat jetzt einen "teueren" Kindergarten "gefunden ich soll die Hälfte zahlen.
meine anwältin hat gesagt ich müsse außer den allimenten nichts bezahlen - trotzdem hat mich meine ex verunsichert - wer hat erfahrungen
danke euer welldonebabe
Moin,
deine RAin hat vollkommen Recht. Du musst nicht zahlen. Die KiTa-Gebühren können auch nicht als Sonderbedarf geltend gemacht werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
🙂
hi deep hat mal wieder recht -
kindergarten ist im unterhalt mit drin !
Mfg Ingo
kindergarten ist im unterhalt mit drin !
Das stimmt so auch nicht. KiTa oder sonstige Fremdbetreuung ist kein Bedarf des Kindes, und wird daher nicht vom KU erfaßt. Es ist vielmehr ein Bedarf des dadurch entlasteten ET, der diese Zeit idR zum Arbeiten nutzt, wobei das Gehalt und dann die entspr. Steuererleichterungen die KiTa-Gebühren auffangen (sollten, geschieht das mangels Masse nicht, übernimmt das Land die KiTa-Kosten).
