ich glaube natürlich, dass ich das mit meinen kindern klären kann, dennoch: auch wenn's zunächst mal der rein theoretische fall sein sollte, was passiert wenn die kinder mich, bzw. uns verklagen? - ich trau' der KM schon so einiges zu, sie hat ja auch in der jüngeren vergangenheit immer wieder mal gesagt, dass es ihr darum geht, selber abgesichert zu sein und damit meinte sie, dass ich für ihre absicherung verantwortlich bin!
vlg nullfuenfer
was passiert wenn die kinder mich, bzw. uns verklagen
ums mit den Worten von Deep zu sagen: Wie ist das Wetter am 23.08.2035?
Darüber lässt sich nur spekulieren.
Aber wie Du erzählst, sind Deine Kinder doch recht vernünftig und auf einem guten Weg.
Notfalls ist einem dass auch einen Euro mehr wert, um damit unsinnige Rechtsstreitereien zu vermeiden...
Zudem wird die Mutter durch die zunehmende Selbständigkeit der Kinder ja zeitlich und finanziell weiter entlastet. Das sollte auch den Kindern einleuchten.
Tragen diee eigentlich auch schon selbst was zum eigenen Unterhalt bei? Job in der Kneipe oder ähnliches?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
wenn müssen die Mädels euch beide zur Auskunft auffordern bzw. gegen euch beide auf KU klagen.
Da hat auch die KM keine Karten, der Tochter einzureden, das nur du angegan gen werden müßtest.
Dann wird ein Gericht anhand der Einkommen feststellen in wieweit ein Unterhaltsanspruch besteht und wie dessen Höhe ist und wer zu welchen Teilen haftet.
Selbst wenn die KM nicht leistungsfähig ist würdest du dann nicht mehr zahlen, als es deiner alleinigen Leistungsfähigkeit abzgl. des kompletten KG entspricht.
Aber wie sieht es mit der Baustelle EU für die Ex aus? Mußt du da noch zahlen? Wenn ja wie lange und evt. könnte sie, wenn du für TOchter weniger zahlst für sich mehr einklagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi tina, hi michael,
die jüngere ist sehr anspruchsarm und kommt mit ihrem fsj-taschengeld aus, die ältere jobbt, wie und wo es irgendwie geht, wird jedoch demnächst bei ausbildung oder studium schon das eine oder andere mehr brauchen.
die KM kriegt jetzt nach der scheidung keinen EU mehr. - kann sie evtl. noch in einem rechtsfolgeverfahren welchen einklagen? sie arbeitet ja offiziell teilzeit und hat sich meines wissens in den vergangenen beiden jahren nicht, oder bestenfalls halbherzig um aufstockung, bzw. einen anderen job gekümmert. sie ist auch nicht krank, oder hat auch sonst nix, was sie hindern würde offiziell vollzeit zu arbeiten. ich vermute, sie kommt mit ihrem schwarzgeld ganz gut über die runden und ihr betuchter partner, der ja schon die ganzen urlaube sponsert, wird auch so noch das eine oder andere drauflegen können, bevor sie in der gosse landet.
vlg nullfuenfer
kann sie evtl. noch in einem rechtsfolgeverfahren welchen einklagen?
Klagen kann sie immer. Und sie wird aucvh jederzeit einen willigen Anwalt finden, der sie in ihrem Tun tatkräftig unterstützen wird.
Ob sie damit Erfolg hat, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Aber beim Alter der Kinder und sonstiger fehlender Hinderungsgründe dürfte sie damit wohl scheitern.
"Dürfte" deshalb, weil man ja im dt. Recht schon öfters Pferde vor der Apotheke ...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
danke michael,
und noch eine frage an alle:
wenn in absehbarer zeit die ausbildung für die mädels beginnt, rechne ich für beide mit bafög. kann das angerechnet werden auf den unterhalt? und wie ist es mit dem einkommen der KM: kann ich von ihr eine aufstellung sämtlicher einküfte wegen unterhaltsberechnung verlangen? mein gedanke dabei: sie kriegt dann evtl. das fracksausen wegen ihrer schwarzarbeit und bemüht sich endlich mal richtig um einen offiziell bezahlten vollzeitjob, damit sie auch endlich mal einen beitrag leistet. im falle, dass sie nicht reagiert, könnte ich mir vorstellen, ein fiktives vollzeitgehalt anzusetzen. - was haltet ihr davon?
vlg nullfuenfer
Hallo Nullfünfer,
wenn in absehbarer zeit die ausbildung für die mädels beginnt, rechne ich für beide mit bafög. kann das angerechnet werden auf den unterhalt?
Ja; und Bafög ist auch vorrangig zu beantragen, bevor Unterhaltsansprüche greifen.
und wie ist es mit dem einkommen der KM: kann ich von ihr eine aufstellung sämtlicher einküfte wegen unterhaltsberechnung verlangen?
Nein - du darfst das nicht.
Aber jede deiner Töchter darf das. Und wenn sie auf dem juristischen Weg von dir Geld haben will, dann muss sie das sogar, und beiden Elternteilen das Einkommen des jeweils anderen Elternteils offenlegen (schließlich kann nur so eine korrekte Unterhaltsberechnung durchgeführt werden).
im falle, dass sie nicht reagiert, könnte ich mir vorstellen, ein fiktives vollzeitgehalt anzusetzen
Ein fiktives Einkommen kann nur ein Richter im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens festsetzen. So lange du die ganze Angelegenheit mit deinen Mädels auf dem "kleinen Dienstweg" regelst, kannst du natürlich für die Berechnung deines Anteils am Unterhalt auch so tun, als ob die Mädels so-und-so-viel Geld von Mama bekämen (tatsächlich bekommen werden sie es von dieser Dame wohl eher nicht). Die Ansage an deine Mädels lautet in diesem Fall: "Ich bin der Meinung, wenn Mama endlich mal einen Vollzeitjob annehmen würde, dann könnte sie euch mit einem Betrag von xy Euro unterstützen; daher zahle ich euch nicht den vollen Unterhaltssatz, sondern eben diese xy Euro weniger. Wenn euch das nicht reicht, dann könnt ihr euch entweder an Mama wenden, oder an das zuständige Familiengericht; in letzterem Fall könnt ihr aber nicht mich allein verklagen, sondern da müsst ihr dann im gleichen Atemzug auch Mama verklagen".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
danke dir malachit,
werde es dann wohl so machen und trotzdem die hoffnung nicht aufgeben, dass die KM vielleicht doch noch mal einlenken wird.
vlg nullfuenfer
