Unterhalt fordern n...
 
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Unterhalt fordern nach 18 Jahren

 
(@stevejr)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hab mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Ich bin heute 25 Jahre alt, und ich habe zu meinem Vater 18 Jahre kein Kontakt gehabt, sprich auch 18 Jahre keinen Unterhalt bekommen.
Meine Mutter hatte in dieser Zeit vergebens versucht ihn auf zu spüren, weil er in Belgien lebt und so hatten wir keine Adressen zu Ihm oder Verwandten.

Zum Glück leben wir heute in einer Zeit, wo das Internet auch dazu dienen kann, Menschen wieder zu finden, und ich habe Ihn dort im Belgischen Telefonbuch gefunden.

Aber von seiner Seite kommt irgendwie nichts, so dass ich nicht weiter weiß...

Was kann ich da tun?

Seine Pflichten ist er nie nach gekommen, ich fühl mich da schon verlassen von meinem eigenen Vater.
Was wohl in so einem Menschen im Kopf vorgeht, kann ich nicht verstehen?!
Vor allem habe ich jetzt mit bekommen, das ich noch eine Stiefschwester habe und mein Vater ist sehr wohlhabend und ja Sie leben wie die Könige und meine Mutter und ich mussten auf dem Existenzminimum leben.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Ich danke euch schon mal im Voraus.

Viele Liebe Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 20:21
(@marina-k)
Rege dabei Registriert

Hallo Stevejr,

willkommen hier in diesem Forum !

Da Du keine konkrete Frage gestellt hast, worum geht es Dir ?

Darum, Kontakt zu Deinem Vater (und der Halbschwester) aufzunehmen
und/oder aufzubauen ?

Eventuell Vergangenes und Versäumtes nachzuholen ?

Oder geht es Dir um Nachzahlung der nicht erfolgten Unterhaltszahlungen ?

Eine letzte Frage hätte ich noch für den Moment - weshalb haben Du und
Deine Mutter am Existenzminimum herumgekrebst ?

Ich bin überzeugt Dir kann hier geholfen werden, wenn auch vielleicht anders
als Du Dir jetzt vorstellen kannst.

LG Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 20:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zur geplanten Nachforderung des KU: Der Zug ist abgefahren. Der Gläubiger konnte nach herrschender Rechtsprechung davon ausgehen, dass seine Schuld nicht eingelöst werden soll.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 21:00